Das europäische Recht hat in der Vergangenheit nicht nur im gemeinhin bekannten kirchlichen Arbeitsrecht deutliche Spuren hinterlassen, sondern beeinflusst auch das kirchliche Datenschutzrecht seit Inkrafttreten der DSGVO im Jahre 2016 maßgeblich. Neben der Problematik, inwieweit das Unionsrecht dem kirchlichen Datenschutzrecht überhaupt in rechtmäßiger Weise Vorgaben machen kann, stellt sich die Frage, wie der kirchliche Gesetzgeber der EKD mit diesen Vorgaben umgegangen ist und ob er sie mit dem neu in Kraft getretenen Datenschutzgesetz der EKD erfüllt hat. Marten Gerjets geht diesen Fragen nach: Er stellt das relevante Primär- und Sekundärrecht dar und analysiert die DSG-EKD im Hinblick auf den herzustellenden Einklang mit der DSGVO. Neben einem Ausblick auf das Datenschutzrecht anderer Religionsgemeinschaften untersucht er auch die Frage nach der Berechtigung der Ermöglichung eines kircheneigenen Datenschutzes.
Reihe
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-16-163525-0 (9783161635250)
DOI
10.1628/978-3-16-163525-0
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1992; Studium der Rechts- und Politikwissenschaft an den Universitäten Göttingen und Dijon, Frankreich (B.A. und Staatsexamen) sowie der Verwaltungswissenschaft an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover und dem Kirchenrechtlichen Institut der EKD in Göttingen; Rechtsreferendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin; 2024 Promotion (Göttingen).
1. Kapitel: Prolegomena
§ 1 Einleitung und Grundlagen
2. Kapitel: Rahmen
§ 2 Primärrechtliche Grundlagen
§ 3 Sekundärrechtliche Umsetzung
3. Kapitel: Kontext
§ 4 Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Basis
§ 5 Ausblick auf andere religionsgemeinschaftliche Datenschutzgesetze
§ 6 Kirchenrechtliche Vorgeschichte
4. Kapitel: Analyse
§ 7 Wurde das DSG-EKD mit der DSGVO in Einklang gebracht?
5. Kapitel: Fazit
§ 8 Zu Sinn und Unsinn der Ermöglichung eines kirchlichen Datenschutzrechts
§ 9 Resümee und Ausblick: Unionsrecht und Kirchenrecht am Beispiel der DSGVO