"Grundsätze des Rechts", "allgemeine Rechtsprinzipien", "Leitideen" und sog. "allgemeine Rechtsgedanken" gehören zu jenen Worten, mit denen Lehre und Praxis ständig argumentieren, ohne daß man sich über ihre vielfältige Bedeutung und ihre Reichweite je Rechenschaft gibt oder gar den Versuch macht, ihre Herkunft und Funktion zu klären. Mangels solcher Kontrolle werden derartige Elementarbegriffe meist für die unterschiedlichsten Aufgaben verwendet, sie werden überfordert, als Nothelfer und Allheilmittel ausgenutzt und demgemäß sehr widerspruchsvoll beurteilt.
Josef Esser erörtert das am Beispiel der Fiktionen und legt es am vorstehenden Thema erneut dar. Denn die Vorstellung von "selbständig" wirksamen Rechtsprinzipien, allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder aber Rechtsgedanken eines Gesetzes bedarf ebenso einer Klärung wie der Glaube an die automatische "Wirkung" selbstherrlicher Gesetzesfiktionen. Hier wie dort führt mangelnde Unterscheidung zu eilfertigen Vorurteilen.
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Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
ISBN-13
978-3-16-161910-6 (9783161619106)
DOI
10.1628/978-3-16-161910-6
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