Warum strafen wir? Lukas Cerny nähert sich dieser seit Jahrtausenden umstrittenen und bis heute ungeklärten Grundlagenfrage des Strafrechts auf einem besonderen Weg: Seine "kurze Geschichte der Strafe" beginnt vor über zwei Millionen Jahren mit den Anfängen der Menschheitsgeschichte. Ausgehend hiervon beschreibt Lukas Cerny die überall parallel zu beobachtenden Entwicklungen in Gesellschaft, Strafe und straftheoretischem Fundament bis hin zur Gegenwart. Das Ergebnis ist eine spannende und in dieser Form einzigartige Geschichte von Strafe und Straftheorie, die einen neuen Blickwinkel auf die Ursprünge von Gesellschaft, Strafe und ihre theoretischen Legitimationsgrundlagen eröffnet, aber auch die gegenwärtigen Entwicklungen des Strafrechts mit einbezieht.
Reihe
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-16-162674-6 (9783161626746)
DOI
10.1628/978-3-16-162674-6
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg; Doktorand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht der Universität Regensburg; Rechtsreferendariat am OLG Nürnberg; Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I.
Einführung:Der Sinn und Zweck der Strafe
Teil I: Die Geschichte der Strafe und Straftheorie bis hin zur Entstehung von Herrschaft und Staat
Kapitel 1: Die Geburt der Strafe
Kapitel 2: Strafe in vorstaatlichen Gesellschaftsformen
Kapitel 3: Strafe und Staat
Teil II: Die Geschichte der Strafe und Straftheorie von der Völkerwanderungszeit bis zur Gegenwart
Kapitel 1: Von den Anfängen: Die Völkerwanderung und die erste Krise der Strafe
Kapitel 2: Die Entzauberung der Straftheorie
Kapitel 3: Naturrecht und Aufklärung
Kapitel 4: Die Kodifikationsbewegung und der "Deutsche Idealismus"
Kapitel 5: Der Fortgang des 19. Jahrhunderts und der Schulenstreit
Kapitel 6: Die Zeit des Nationalsozialismus
Kapitel 7: Nachkriegszeit und Strafrechtsreform
Kapitel 8: Der Siegeszug der positiven Generalprävention
Kapitel 9: Gegenwärtige Entwicklungen des Strafrechts
Fazit: Was bleibt?