Das Buch geht auf ein Gutachten zurück, das vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im April 2004 für das Bundesverfassungsgericht erstattet wurde. Anlaß war ein konkretes Normenkontrollverfahren, in dem das Gericht vor die Frage gestellt wurde, ob es mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar sei, daß nach dem deutschen Transsexuellengesetz nur deutsche Staatsbürger oder Personen mit deutschem Personalstatut den Antrag auf Anerkennung einer Geschlechtsumwandlung stellen dürfen.
Zur Klärung dieser Frage wird zunächst der verfassungsrechtliche Rahmen auf der Grundlage früherer Urteile des BVerfG skizziert. Es folgen Darstellungen der Rechtslage in 18 Ländern (Europa, Australien, Amerika) mit einer zusammenfassenden Analyse sowie eine Untersuchung von Urteilen des EuGHMR zur Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK) und des EuGH. Schließlich werden Alternativen zur bestehenden deutschen Regelung aufgezeigt. Im Ergebnis zeigt sich, daß die in Frage stehende Norm des deutschen Transsexuellengesetzes gegen das Grundgesetz und gegen die EMRK verstößt, so daß eine neue Regelung nach dem Vorbild der geschilderten Alternativen geschaffen werden sollte.
Reihe
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-16-158470-1 (9783161584701)
DOI
10.1628/978-3-16-158470-1
Schweitzer Klassifikation
Herausgeber*in
(1949-2023):was Director at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law, Hamburg, and Professor of Law at the University of Hamburg; Membre associé de l'Institut de droit international; Titular Member and Secretary General of the International Academy of Comparative Law; member of numerous advisory bodies at the German and EU level, inter alia, Chairman of the German Monopolies Commission; member of the Groupe européen de droit international privé; and member of the Deutscher Rat für Internationales Privatrecht.
ISNI: 0000 0001 2095 8388
Geboren 1971; Ausbildung zum Bankkaufmann; Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Kopenhagen; 2002 Promotion; Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg.