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In der 8. Auflage des "Auernhammer" werden die maßgeblichen allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts auf dem aktuellen Stand kommentiert. Der Traditionskommentar erläutert bereits seit 2013 die DSGVO, was in dieser Auflage vertieft und aktualisiert wird.
Wichtige Datenschutzvorschriften aus den Nebengesetzen (bereichsspezifische Datenschutzvorschriften) sind ebenfalls kommentiert, insbesondere das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz und das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Eine Einführung in die EU-Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz rundet den umfassenden Kommentar ab.
NEU in der 8. Auflage:
Das umfangreiche Schrifttum, Veröffentlichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden und die sich verfestigende Anwendungspraxis des neuen Datenschutzrechts in Wirtschaft und Verwaltung wurden ebenso eingearbeitet wie relevante Gerichtsentscheidungen.
Das Werk enthält auch eine umfassende Kommentierung des neuen TTDSG. DSGVO und BDSG werden u.a. mit folgenden Regelungsbereichen aktualisiert:
- Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
- Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Beschäftigtendatenschutz
- Schadensersatz bei Datenschutzverstößen
- Werbedatenschutzrecht
- Informationspflichten
- Umfang der Auskunftsrechte
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Datenschutzbeauftrage
- Umgang mit Fotos
- Gemeinsame Verantwortung bei der Verarbeitung
- Auftragsverarbeitung
- Recht auf Löschung
- u.v.m.
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Rezensionen / Stimmen
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
"Die neue Auflage ist ein Spitzenerzeugnis der Kommentarliteratur mit außergewöhnlicher Historie, das wissenschaftlich fundiert keine Wünsche offenlässt und sich zu Recht hoher Wertschätzung erfreut." Helmut Heil, Ministerialrat a.D., Datenschutz-Berater 2017, 223 (5. Auflage 2017)
"Der Kommentar bietet nicht nur sach- und praxisgerechte Lösungen, sondern auch wissenschaftliche Gründlichkeit, was nicht zuletzt an dem ausgewiesenen Autoren- und Herausgeberteam liegt." GmbH-Steuerpraxis 7/2018, Seite XIV
"Der "Auernhammer" hat das Zeug dazu, sich in die Reihe der künftigen DSGVO-Kommentare einzureihen, die zum Standardwerk gehören." Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest, https://www.datenschutz-guru.de/rezension-auernhammer-dsgvo-bdsg (13.06.2018)