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-.
Arbeitshilfen
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- Daten über sicherheitsbedeutsame Ereignisse
- Praktische Umsetzung störfallrechtlicher Anforderungen
- Stoffdaten Anlagensicherheit
Anforderungen der Störfall-Verordnung
Anforderungen zur Auslegung von sicherheitstechnisch bedeutsamen PLT-Einrichtungen finden sich im § 4 Nr. 4 der Störfall-Verordnung:
Der Betreiber hat "die Anlage mit ausreichend zuverlässigen Messeinrichtungen und Steuer- oder Regelungseinrichtungen auszustatten, die, soweit dies sicherheitstechnisch geboten ist, jeweils mehrfach vorhanden, verschiedenartig und voneinander unabhängig sind".