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Kennzeichnend für den Kommentar zum Insolvenzrecht ist der transparente Aufbau der Kommentierungen, der lösungsorientierte Stil mit vielen Beispielen und die Fokussierung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Der Kommentar zum Insolvenzrecht vereint die Kompetenz anerkannter Experten aus allen Bereichen des Insolvenzrechts: Rechtsanwälte und Fachanwälte für Insolvenzrecht, Richter aller Instanzen sowie vielfach ausgewiesene Wissenschaftler bieten verlässliche Hilfestellungen auch zu Fragen, die noch nicht höchstrichterlich geklärt sind.
Neben der Insolvenzordnung (InsO) werden u.a. kommentiert und bearbeitet:
- die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) mit Art. 102-110 EGInsO
- die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
- das Anfechtungsgesetz (AnfG)
- das Genossenschaftsgesetz (§§ 66a, 67c GenG)
- das Insolvenzstrafrecht (§§ 283-283d StGB)
- die Vorschriften über das Insolvenzgeld (§§ 165-172, 358-362 SGB III)
- das Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (KredReorgG)
- die gesellschaftsrechtliche Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer in der GmbH-Insolvenz
- das Sanierungsrecht
NEU in der 5. Auflage:
- In der Neuauflage sind nicht allein diese gesetzlichen Änderungen, sondern die maßgebenden Entscheidungen und wissenschaftlichen Beiträge berücksichtigt und kritisch begleitet:
- Im Anhang VII des Werks sind das StaRUG und die Sanierung handbuchartig, systematisch dargestellt
- Einarbeitung der weitreichenden Änderungen im Insolvenzrecht natürlicher Personen: noch vorwiegend redaktionelle Aufgaben erfüllte die Änderung von § 36 InsO im Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz vom 22.11.2020 (BGBl. I, 2466). Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschaft-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 (BGBl I, S. 3328) wurden substanzielle Änderungen des Insolvenzrechts vorgenommen
- Einarbeitung des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.07.2024 (BGBl I, Nr. 234), wie etwa die Regelungen über die Gläubigerinformationssysteme
- Berücksichtigung des MoPeG und dessen Auswirkungen auf die Insolvenzordnung
- Verstärkung des Autorenteams durch namenhafte neue Autor:innen
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