Der Wald ist aufgrund seiner vielfältigen Wirkungen, die er für Menschen, Tiere, Pflanzen und Klima ausübt, eine wichtige Lebensgrundlage und bestimmender Faktor für Landschaft und Umwelt.
In dem waldreichen und dicht besiedelten Bundesland Hessen haben in den letzten Jahrzehnten die Anforderungen der Allgemeinheit ebenso zugenommen wie die Belastungen des Waldes durch die Auswirkungen der Industrie und des Verkehrs.
Die umfassende Novelle des Gesetzes 2013 brachte nicht nur die Namensänderung zu Hessisches Waldgesetz, sondern auch eine umfassende Neustrukturierung des Gesetzesaufbaus und zahlreicher Einzelbestimmungen. Damit wird dem Rechnung getragen, dass die gesetzgeberischen Zuständigkeiten durch eine Änderung des Grundgesetzes verändert wurden. Diejenigen Dinge, die im Bundeswaldgesetz abschließend geregelt wurden, müssen im Landesrecht nicht mehr behandelt werden. War die ältere forstliche Gesetzgebung durch eine hohe Regelungsdichte und Genehmigungsvorbehalte durch die Forstbehörden gekennzeichnet, so ist im neuen Gesetz eine deutliche Liberalisierung des Verhältnisses zwischen den Behörden und den kommunalen und privaten Waldbesitzern festzustellen. Dadurch wird das Gesetz vereinfacht und gestrafft.
Das Bedürfnis der Bevölkerung, den Wald als Erholungsraum zu nutzen, hat sich in den letzten Jahren ebenso verstärkt wie das Interesse des Naturschutzes, den Wald als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten. Nicht zuletzt ist und bleibt der Wald wichtiges Wirtschaftsgut seiner Eigentümer und Arbeitsplatz für viele Arbeitnehmer und nachgelagerte Industrien. Dem Gesetzgeber fiel damit die Aufgabe zu, die vielfältigen Ansprüche von Gesellschaft und Naturschutz, Eigentümern und Arbeitnehmern sowie der Nutzung des sich selbst regenerierenden Rohstoffs Holz gegeneinander abzuwägen und für einen Ausgleich zu sorgen.
2014 wurde der Bannwaldparagraf verschärft, 2015 wurde das Nationalparkamt zu einer selbständigen Sonderbehörde und dem Ministerium direkt unterstellt. Die Naturschutzdatenhaltung ist jetzt Teil der Hessischen Landesanstalt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Im Anhang des Werks sind wichtige Bundesgesetze, Richtlinien des Rates der europäischen Gemeinschaft, Landesgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften abgedruckt.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Produkt-Info
Auflage
Grundwerk mit 13. Ergänzungslieferung. Stand: 02/2025
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Für sämtliche Forst- und Jagdbehörden, die Kommunalverwaltung, alle Waldbesitzer und Jagdgenossenschaften, Förster und Jäger, Anwälte und Gerichte, den Lehr- und Ausbildungsbereich
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 235 mm
Breite: 165 mm
ISBN-13
978-3-86115-402-0 (9783861154020)
Kündigungshinweis
6 Wochen zum Quartalsende
Schweitzer Klassifikation
Begründet von Ltd. Ministerialrat a.D. Dr. Eberhard Westernacher †, weiter fortgeführt von Ltd. Ministerialrat a.D. Dr. Berthold Riedesel Freiherr zu Eisenbach, wird das Werk nun fachkundig und kompetent durch Martin Küthe und Dr. jur. Marius Baum weitergeführt und aktualisiert.
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