Bei einer Enteignung geht es um mehr als um Grund und Boden
So handeln Sie richtig und rechtssicher!
Bei vielen öffentlichen Aufgaben ist der Vorhabensträger auf die Inanspruchnahme von privaten Grundstücken angewiesen. Das kann beim Bau von Straßen oder Verkehrsinfrastruktur der Fall sein, genauso wie beim Bau und Betrieb von Versorgungs- oder Entsorgungseinrichtungen oder im Zusammenhang mit der Energieversorgung.
Ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich und lässt sich das Vorhaben nicht anders verwirklichen, sehen verschiedene Gesetze – meist aus dem Fachplanungsrecht – deshalb die Möglichkeit der Enteignung vor. Andernfalls könnten diese für die Gesellschaft oft sehr wichtigen Vorhaben nicht verwirklicht werden.
Dieses Werk umfasst zum einen das Bayerische Gesetzes über die entschädigungspflichtige Enteignung (BayEG), eine Einführung, einen Schnelleinstieg und die Kommentierung des BayEG. Zum anderen ist eine Sammlung der für die Praxis wichtigen Enteignungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts einschließlich der Verwaltungsvorschriften enthalten.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Produkt-Info
Auflage
Grundwerk mit 60. Ergänzungslieferung. Stand: 04/2025
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Alle mit dem sehr speziellen Rechtsgebiet Enteignung Befassten in Gemeinden, Landratsämtern und Regierungen in Bayern sowie Rechtsanwälte und Richter
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 206 mm
Breite: 146 mm
ISBN-13
978-3-8073-0577-6 (9783807305776)
Schweitzer Klassifikation
Begründet von Dr. Paul Molodovsky, Leitender Ministerialrat im Bayer. Staatsministerium des Innern a.D., München
Fortgeführt von Swen Graf von Bernstorff und von Dr. Gerhard Pfauser, Oberlandesanwalt bei der Landesanwaltschaft Bayern, München
Begründet von
Ltd. Ministerialrat a.D.
Fortgesetzt von
Oberlandesanwalt