Das Sozialgesetzbuch mit seinen nunmehr 12 Büchern ist ein Jahrhundertwerk. Es ist nicht möglich, Regelungen zu schaffen, die möglichst über Jahrzehnte im Wesentlichen unverändert bleiben. Bei aller verbleibenden Unübersichtlichkeit und Unsicherheit kommt dem am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen SGB I, dem Allgemeinen Teil, besondere Bedeutung zu, da es den ersichtlichen Versuch enthält, einen Überblick über das gesamte Sozialrecht zu verschaffen und allgemein gültige Grundsätze aufzustellen.
Der Allgemeine Teil enthält die Regelungen, die zur Vereinfachung der Sozialrechtsordnung und ihrer besseren Transparenz den einzelnen Sozialleistungsbereichen vorangestellt werden können. Sie legen zugleich den Gegenstandsbereich des Sozialgesetzbuchs verbindlich fest und bilden damit die Grundlage für das gesamte SGB.
Der Handkommentar von Werner Lilge ist ein Leitfaden durch das Dickicht des Sozialrechts. Die Kommentierungen sind übersichtlich und dienen der schnellen Orientierung bei den in der täglichen Praxis auftretenden Fragen.
Über diesen Handkommentar hinausgehende, vertiefende wissenschaftliche Auseinandersetzung, Meinungsvielfalt sowie sozial- und rechtspolitisches Hintergrundwissen bietet der Hauck/Noftz Sozialgesetzbuch-Gesamtkommentar, SGB I, Allgemeiner Teil, die ideale Ergänzung.
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Sozialgerichte, Fachanwälte für Sozialrecht, Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht, Sozialverwaltungen, Sozialversicherungsträger
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-503-09339-7 (9783503093397)
Schweitzer Klassifikation