- Allgemeines zur Einkommensteuer
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
- Kinder und Steuern
- Baudenkmale/Gebäude in Sanierungsgebieten
- Vermögensbildung und Altersvorsorge
- Verfahrensrecht
- Rechtliche Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine
- Alle Gesetze, BFH-Urteile, Richtlinien, Verfügungen usw. auf der DVD
Mit dem Begriff "Firmenwagen" wird die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber umschrieben, das dem Arbeitnehmer kostenlos zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht. Ebenso gebräuchlich sind die Bezeichnungen Geschäfts- bzw. Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Fahrzeug in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen
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