Der CRR-Kommentar beinhaltet ausführliche Kommentierungen zu mehr als 180 Artikeln zB aus den Bereichen Eigenmittel(-abzüge), Standardansatz, IRB-Ansatz, Großkredite und Liquidität. Auch die in vielen Fällen aufschlussreichen Materialien zur Aufhebung der früheren österreichischen Bestimmungen im BWG sind zitierfähig abgedruckt.
Schwerpunkte der aktuellen 3. Lieferung (Stand April 2025):
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viele Neukommentierungen bei den Begriffsbestimmungen des Artikel 4, darunter einige wirtschaftlich sehr bedeutsame durch die CRR III neu geschaffene Definitionen wie ADC- und IPRE-Risikopositionen
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aufsichtliche Konsolidierung (Artikel 18, 19, 22 und 23)
- "Credit Risk Mitigation": zahlreiche Neukommentierungen im Bereich der Kreditrisikominderung (Artikel 192 ff)
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Neukommentierung der Artikel 300 bis 311 (Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber einer zentralen Gegenpartei)
Alle Kommentierungen der 3. Lieferung sind bereits auf dem Stand CRR III verfasst.
Die Loseblattform des Werks ermöglicht es, den Kommentar nach und nach zu ergänzen und auch in Zukunft eine zeitnahe und preiswerte Berücksichtigung der laufenden Novellen sicherzustellen.
PRODUKTINFORMATION
Loseblattwerke werden im Abonnement zur Fortsetzung bis auf Widerruf vorgemerkt. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen und entfaltet seine Wirksamkeit nicht auf bereits vom Kunden erhaltene Lieferungen.
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-7007-8872-0 (9783700788720)
Schweitzer Klassifikation
Die Herausgeber
Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger ist Syndikus des Österreichischen Raiffeisenverbandes. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Gesellschafts-, Insolvenz- und Bankaufsichtsrecht. Er ist Herausgeber bzw Mitherausgeber und Mitautor führender Kommentare zum Bankwesengesetz, zum UGB, zum Genossenschaftsrecht und zum Eigenkapitalersatzgesetz.
Dr. Matthias Blume ist Head of Regulatory Advice and Markets Legal in der Erste Group Bank AG und war zuvor in der Finanzmarktaufsichtsbehörde tätig. Er war schon beim BWG-Kommentar einer der wichtigsten Mitautoren und ist nunmehr beim CRR- Kommentar auch Mitherausgeber.