
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was Unternehmen wissen sollten
Gerade angesichts zahlreicher ökologischer und sozialer Herausforderungen rückt die Transparenz unternehmerischen Handelns mehr und mehr in den Fokus. Unternehmen stehen nicht nur vor der Aufgabe, den eigenen Geschäftsbetrieb nachhaltiger zu gestalten. Ebenso müssen sie dessen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auch in Form von Berichten offenlegen.
Bereits 2014 hat die EU die sogenannte CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting) beschlossen: Durch diese wurden Unternehmen, die im besonderen Interesse der Öffentlichkeit stehen und mehr als 500 Mitarbeitende haben, zu einer CSR-Berichterstattung verpflichtet. Über diese können Unternehmen ihre Stakeholder über ihre zentralen Maßnahmen und Fortschritte in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft informieren.
Nach CSR kam CSRD
Durch die am 5. Januar 2023 in Kraft getretene neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) haben sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung jedoch noch einmal tiefgreifend verändert.
Hier möchten wir Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, welche Unternehmen ab wann von dieser Verpflichtung zu einer solchen Berichterstattung betroffen sind und was sich hinter den kryptischen Kürzeln ESRS und ESG verbirgt.
Zu den einzelnen Themen haben wir Ihnen eine hilfreiche Auswahl an Fachliteratur zusammengestellt, die Ihnen hilft, ihre Nachhaltigkeitsziele transparent zu kommunizieren und ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft wahrnehmen zu können – natürlich unter Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben.

Wie sieht eine solche Nachhaltigkeitsberichterstattung aus? Und was ist ESRS und ESG?
Im Zusammenhang mit CSRD sind folgende Begriffe zentral: ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und ESG (Environmental, Social, Governance):
- Bei den ESRS handelt es sich um die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards, die im Rahmen der CSRD entwickelt wurden. Sie legen fest, wie die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte in der EU erstellen müssen und gewährleisten eine Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit. Die ESRS-Standards müssen eingehalten werden, damit die Berichte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- ESG steht für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Governance (Unternehmensführung). Sie stellen die (nicht-finanziellen) Inhalte dar, über die die Unternehmen detailliert berichten müssen.
Zusammengefasst: ESRS legt die genauen Standards fest, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeit berichten müssen, ESG beschreibt die Inhalte, also die Kategorien von Informationen, die offengelegt werden sollen (Umwelt, Soziales, Governance) und CSRD ist die Richtlinie, die Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet.

Und wer ist dazu verpflichtet?
Die erhöhten Berichtsanforderungen werden in Zukunft von mehr Unternehmen zu erfüllen sein als zuvor. Sie werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem1. Januar 2024 anfangs für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten. Dieser wird dann sukzessive erweitert:
- ab 2024: börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen
- ab 2026: KMUs die am Kapitalmarkt aktiv sind und einen Bilanzwert von mehr als 20 Millionen Euro, einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro und/oder mehr als 250 Mitarbeitende haben
- ab 2028: börsennotierte Unternehmen, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben, einen Umsatz von über 150 Millionen Euro erwirtschaften und zusätzlich eine Tochtergesellschaft in der EU haben, die zusätzlich mindestens 40 Millionen Euro Umsatz generiert
Fachliteratur zu ESRS
Finden Sie hier Datenbanken, E-Books und Fachbücher passend zum Thema rund um ESRS-Standards.
Fachliteratur zu ESG und CSRD
Entdecken Sie die digitalen Angebote und Fachbücher rund um ESG und CSRD.
Wichtiges Fachwissen für Nachhaltigkeitsbeauftragte
Sie sind Nachhaltigkeitsbeauftragte*r in Ihrem Unternehmen? Hier finden Sie wichtige Fachliteratur zum Thema.
Weitere hilfreiche Informationen:
- Website vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales rund um Corporate Sustainability Reporting (CSR) in Deutschland
- Offizielle Informationen der EU Kommission zum Corporate sustainability reporting