Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsrecht (§15 FAO)

Michael Korinth

 

Diese Veranstaltung wird auf Frühjahr 2026 verschoben. Weitere Infos folgen

Inhalte

Gerichtliche Prozesse dauern aufgrund der komplexen Sachverhalte und der Überlastung der Gerichte oft sehr lange – bis einmal eine Entscheidung gefällt ist, vergehen oft Monate und Jahre. Dies gilt auch für Verfahren vor Arbeitsgerichten. Um Rechtsnachteile zu verhindern, kann ein einstweiliger Rechtsschutz erlangt werden. Da dies nicht das tägliche Brot von Arbeitsrechtlern ist, sollte man die Grundkenntnisse als eine Art „Versicherung” parat haben – denn es muss ja schnell gehen, der erste Schuss muss sitzen!

Darum geht es am 7. Oktober:

  • Die Grundzüge des Eilverfahrens; Ansprüche, Anträge, Schutzschrift, Vollstreckung, Haftung
  • Die Rolle des Wettbewerbsverbots als taktisches Mittel im Kündigungsschutzverfahren
  • Verteidigungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei fehlender oder nicht vertragsgemäßer Beschäftigung – wann besteht ein Anspruch auf Beschäftigung mit der bisherigen Tätigkeit?
  • Aktuelle Rechtsprechung zu arbeitsgerichtlichen Ansprüchen und deren Sicherung im Eilverfahren

 

Michael Korinth

war in einer Berliner arbeits- und wirtschafts­rechtlich ausgerichteten Anwalts­kanzlei tätig und wurde 1991 Richter am Arbeits­gericht Berlin. Seit seiner Pensionierung 2022 lebt und arbeitet er in Scheeßel.

Er verfasst weiterhin regel­mäßig Beiträge für den „Arbeits-Rechtsberater” und führt sein Standardwerk  Einst­weiliger Rechts­schutz im Arbeits­gericht­verfahren von Auflage zu Auflage fort, ebenso die zahlreichen Werke, an denen er als Mitautor beteiligt ist, wie z.B. der Schwab/Weth,  ArbGG, und das jährlich neu erscheinende  Lexikon Arbeitsrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Fort­bildung von Rechts­anwälten. Er hält u.a. regelmäßig Vorträge im Rahmen von Anwalts­fortbildungen. Darüber hinaus ist er auf dem Gebiet der Betriebs­ratsschulung tätig.

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