Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Zeitstrahl des EU-AI-Act
Der EU-AI-Act, offiziell als Verordnung über künstliche Intelligenz bezeichnet, ist eine umfassende Regulierung der Europäischen Union zur Nutzung und Entwicklung von künstlicher Intelligenz. Ziel der Verordnung ist es, einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für KI-Systeme innerhalb der EU zu schaffen und deren sichere sowie ethische Anwendung zu gewährleisten. Der EU-AI-Act ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz. Er wurde am 13. März 2024 vom Europäischen Parlament und am 21. Mai 2024 vom EU-Rat genehmigt und trat am 1. August 2024 in Kraft. Die vollständige Anwendung erfolgt am 2. August 2026, mit einigen Ausnahmen:
Bevor wir Apple Intelligence einordnen, noch ein Hinweis welche Praktiken der EU AI Act verbietet:
Nach Art. 3 Nr. 1 des aktuellen Verordnungsentwurfs ist ein KI-System ein maschinengestütztes System, das mit einem gewissen Grad an Autonomie betrieben werden kann, aus Eingabedaten Schlussfolgerungen zieht und Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Entscheidend ist, dass das System nach seiner Implementierung eine adaptive Funktionsweise aufweist (d. h. es handelt sich nicht um eine rein statische Programmierung) und in der Lage ist, eigenständig Ergebnisse zu erzeugen, die über eine rein deterministische Abarbeitung hinausgehen. Apple Intelligence entspricht diesen Kriterien. Es handelt sich dabei um ein softwarebasiertes System (integriert in iOS), das autonom agiert, indem es z. B. Texte selbstständig umformuliert oder wichtige Benachrichtigungen automatisch priorisiert. Die Algorithmen basieren auf maschinellem Lernen (z. B. Sprachmodellen) und sind in der Lage, aus Benutzereingaben (Text, Sprache, Bilder) selbstständig Inhalte abzuleiten und nutzbare Ausgaben (Zusammenfassungen, Antworten, generierte Bilder) zu erzeugen. Diese Ausgaben können die virtuelle Umgebung des Benutzers beeinflussen, z. B. die Darstellung seiner Benachrichtigungen oder den Inhalt einer E-Mail, die er versendet. Apple Intelligence ist auch anpassungsfähig. Es bezieht den Kontext und die persönlichen Daten des Benutzers wie Termine oder den Nachrichtenverlauf ein, um relevante Ergebnisse zu liefern. Auch wenn sich das System nicht notwendigerweise ständig selbst weiterbildet ("lernfähig nach Inbetriebnahme" im engeren Sinne), zeigt es auf jeden Fall eine intelligente Datenverarbeitung, die über (bloße) feste Regeln hinausgeht.
Damit handelt es sich bei Apple Intelligence eindeutig um ein KI-System im Sinne der KI-VO. Die KI-VO behandelt "Künstliche Intelligenz" als Oberbegriff und unterscheidet zwischen KI-Modellen und KI-Systemen. In der Regel ist die vom Endnutzer wahrgenommene Anwendung - hier also Apple Intelligence als Ganzes - als KI-System zu qualifizieren.
Ein KI-Modell hingegen bezeichnet nach der KI-VO eine bestimmte technische Komponente eines KI-Systems. Typischerweise handelt es sich dabei um einen auf Daten trainierten Algorithmus (z. B. ein neuronales Netz mit bestimmten Gewichtungen), der eine bestimmte Fähigkeit (z. B. Sprachverstehen oder Bilderkennung) bereitstellt. Das KI-Modell lässt sich mit dem "Gehirn" des Systems vergleichen. Es bildet die logische Grundlage für Vorhersagen oder Entscheidungen. Für sich genommen ist ein KI-Modell aber noch kein einsatzfähiges Produkt - erst eingebettet in eine Anwendungsumgebung mit Schnittstellen, Benutzeroberfläche, ggf. zusätzlicher Logik etc. wird daraus ein voll funktionsfähiges KI-System.
Apple Intelligence verwendet mehrere KI-Modelle. Ein zentrales Modell ist unter anderem das OpenAI-Sprachmodell (ChatGPT), das in bestimmten Situationen zur Beantwortung komplexer Anfragen oder zur Generierung von Inhalten verwendet wird. Dieses GPT-Modell ist ein typisches Basismodell (Foundation Model) mit allgemeinem Anwendungszweck - ein leistungsfähiges KI-Modell, das für eine Vielzahl von Aufgaben eingesetzt werden kann. Ferner scheint Apple eigene Modelle zu verwenden, z. B. für die Erkennung wichtiger Inhalte in Benachrichtigungen oder für die Zusammenfassung von Texten (möglicherweise kleinere Sprachmodelle oder kontextspezifische Modelle). Auch die Bildgenerierungsfunktion (Image Playground) basiert vermutlich auf einem generativen Bild-KI-Modell. Diese Modelle sind die einzelnen KI-Komponenten innerhalb der Apple Intelligence Plattform.
Der Unterschied zwischen System und Modell ist vorwiegend technisch-funktional und wird im AI-Act klar gezogen. Ein KI-System ist eine einsatzbereite Anwendung, während ein KI-Modell das dahinterliegende, trainierte Element darstellt, das für sich allein bislang nicht nutzbar wäre. Im konkreten Fall heißt das, dass Apple Intelligence in seiner Gesamtheit - so wie es dem Endnutzer auf dem iPhone zur Verfügung steht - das KI-System ist. Die darin enthaltenen einzelnen KI-Modelle (z. B. das Sprachmodell von ChatGPT oder Apple-eigene Algorithmen) sind seine Komponenten.
Aus regulatorischer Sicht ist diese Unterscheidung relevant, da der AI-Act teilweise unterschiedliche Pflichten für Modellanbieter (insbesondere bei Basismodellen, siehe unten GPAI in Abschnitt 3.5) und Systemanbieter vorsieht. Apple tritt gegenüber Endnutzern als Anbieter eines fertigen KI-Systems auf, während beispielsweise OpenAI als Anbieter eines KI-Basismodells auftritt. Folglich wird sich Apple an den Spezifikationen für KI-Systeme orientieren müssen, OpenAI an denen für Basismodelle - beide sind Teil derselben Wertschöpfungskette.
Apple Intelligence ist insgesamt als KI-System zu klassifizieren. Die verschiedenen darin enthaltenen KI-Modelle (Sprach- und Bildmodelle) tragen zur Funktionalität bei, sind aber Teil dieses integrierten Systems und werden nicht eigenständig an Endnutzer vermarktet. Daher sind im Folgenden die Pflichten und Risiken auf Systemebene zu betrachten, wobei die Integration eines Basismodells (ChatGPT) gesondert zu betrachten ist (siehe unten 3.5 GPAI).
Die KI-VO definiert verschiedene Akteursrollen in Bezug auf KI-Systeme, vornehmlich den Anbieter, den Betreiber (Anwender) sowie den Importeur und den Händler. Die Zuordnung der Akteure zu diesen Rollen ist entscheidend, da damit unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen verbunden sind.
Anbieter ist nach Art. 3 Nr. 3 KI-VO derjenige, der ein KI-System (oder ein KI-Modell mit allgemeiner Zweckbestimmung) entwickelt oder entwickeln lässt und es unter seinem Namen entgeltlich oder unentgeltlich in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Im Fall von Apple Intelligence ist Apple eindeutig der Anbieter des KI-Systems. Apple hat die verschiedenen KI-Komponenten zu einer integrierten Funktion in iOS zusammengeführt und stellt diese den Endnutzern unter eigener Marke - automatisch als Teil der iPhone-Software - zur Verfügung. Dass Apple hierfür ein externes Modell (ChatGPT von OpenAI) integriert hat, ändert nichts an der Anbieterrolle. Apple integriert ein bestehendes KI-Modell in sein Produkt und bietet es unter eigenem Namen an; damit erfüllt Apple die Kriterien eines Anbieters. Apple trägt damit die Hauptverantwortung dafür, dass das KI-System den Anforderungen der KI-VO (Konformitätsbewertung, Risikomanagement, Transparenz, ggf. Registrierung etc.) entspricht, sofern es sich um ein reguliertes System handelt.
Zu beachten ist, dass OpenAI selbst Anbieter eines KI-Basismodells (foundation model) ist. Sollte ChatGPT als Basismodell eingestuft werden (wofür vieles spricht), treffen OpenAI eigene Pflichten nach dem AI-Act (insbesondere nach den besonderen Vorschriften für KI-Modelle für allgemeine Zwecke, Art. 28a ff. des Parlamentsentwurfs). Diese betreffen etwa die Datensicherheit, die Dokumentation und die Bereitstellung von Informationen für Systemanbieter. Apple kann insoweit auf die Bereitstellung eines konformen Basismodells von OpenAI vertrauen, bleibt aber für das Endsystem...
Dateiformat: ePUBKopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat ePUB ist sehr gut für Romane und Sachbücher geeignet - also für „fließenden” Text ohne komplexes Layout. Bei E-Readern oder Smartphones passt sich der Zeilen- und Seitenumbruch automatisch den kleinen Displays an. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.