Ein Fahrzeug
vom Arbeitgeber, das Sie auch privat nutzen können, ist eine tolle Sache. Leider aber hinterlässt der Dienstwagen auf der monatlichen Gehaltsabrechnung deutliche Spuren. Unser Beitrag hilft Ihnen, die
Steuer- und Abgabenlast zu senken.
Nutzen Sie den Firmenwagen auch für
private Fahrten
oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte müssen Sie dafür einen
geldwerten Vorteil
als Arbeitslohn versteuern, den sogenannten
Nutzungswert.
Für die
Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes
gibt es zwei Alternativen:
-
die
Pauschalmethode,
auch Listenpreis- bzw. 1 %-Regelung genannt; oder
-
die
Nachweismethode.
Bedingung hierfür: Sie führen ein
Fahrtenbuch.
Handelt es sich bei dem Firmenwagen um ein
Elektrofahrzeug
oder ein extern aufladbares
Hybridelektrofahrzeug
, gelten zu Ihrem Vorteil Besonderheiten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes.
Ist die vom Arbeitgeber angewandte Methode für Sie nachteilig, können Sie in der
Steuererklärung
zur günstigeren Methode wechseln und dadurch Ihren steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn verringern. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Beitrag. Ein Wechsel von der Pauschal- zur Nachweismethode ist aber nur möglich, wenn Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Dazu müssen Sie bestimmte Formalien beachten.
Für
Fahrten zur ersten Tätigkeitstätte
gilt bei der Pauschalmethode die 0,03 %-Regelung. Statt dieser Pauschalbewertung können Sie - auch ohne Fahrtenbuch - zur
Einzelbewertung
der tatsächlich durchgeführten Fahrten wechseln. Dazu müssen Sie die Fahrten mit Datumsangabe notieren. Das ist günstiger für Sie, wenn Sie an weniger als 180 Tagen im Jahr mit dem Firmenwagen an Ihren Arbeitsplatz fahren.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Dateigröße
ISBN-13
978-3-86817-203-4 (9783868172034)
Schweitzer Klassifikation
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