Schweitzer Fachinformationen
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In diesem Kapitel erfahren Sie, wie die allgemeinen Bewertungsvorschriften sowie die Bewertungsregeln lauten für
immaterielle Vermögenswerte (IAS 38),
Sachanlagen (IAS 16),
Vorräte (IAS 2),
Finanzinstrumente (IAS 32/39 und IFRS 9),
Forderungen (IAS 39),
Rückstellungen und Pensionsrückstellungen (IAS 37 und IAS 19)
Verbindlichkeiten (IAS 39),
Leasing (IAS 17 und IFRS 16) und
latente Steuern (IAS 12).
Die Antworten auf diese Fragen werden veranschaulicht durch zahlreiche Beispiele und Übersichten.
Vermögenswerte und Schulden müssen in der Bilanz mit Geldwerten beziffert werden. Die entsprechenden Bewertungsvorschriften nach IFRS weichen zum Teil erheblich von den Vorschriften des HGB ab. Unterschiede zwischen HGB und IFRS bestehen auch hinsichtlich der Posten, die in der Bilanz erfasst werden müssen.
In der IFRS-Bilanz sind Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital zu erfassen.
Genauso wie im neuen HGB gibt es auch in IFRS keine Bilanzierungshilfen und auch keinen Sonderposten mit Rücklageanteil.
Die Gesamtergebnisrechnung gemäß IFRS, setzt sich zusammen aus den GuV-wirksamen Aufwendungen und Erträgen sowie dem sonstigen Ergebnis, das die nicht in der GuV berücksichtigten Einkommensbestandteile enthält. Im HGB gibt es nur eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Ein Vermögenswert (asset) muss nach IFRS drei Bedingungen erfüllen:
Er muss eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource sein,
die ein Resultat vergangener Ereignisse ist und
von der ein Zufluss zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens erwartet wird.
Eine Schuld (liability) muss ebenfalls drei Eigenschaften haben. Bei ihr muss
eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten vorliegen,
die ein Ergebnis vergangener Ereignisse ist und
von deren Erfüllung erwartet wird, dass Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen abfließen.
Nach IFRS sind im Vergleich zum HGB nur Verbindlichkeitsrückstellungen, aber keine Aufwandsrückstellungen erlaubt.
Als Bewertungsmaßstäbe kommen die historischen und fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK), der Tageswert, der Veräußerungswert (bei der Aktiva), der Erfüllungsbetrag (bei den Schulden), der Barwert, der beizulegende Zeitwert (fair value), der Marktwert, der Nettoveräußerungswert und der erzielbare Betrag (recoverable amount) in Betracht. Zudem unterscheiden die IFRS zwischen Erst- und Folgebewertung.
Der beizulegende Zeitwert ist derjenige Preis, der zum Bewertungszeitpunkt im Rahmen einer geordneten Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erzielt werden würde bzw. für die Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist die folgende Bewertungshierarchie zu beachten.
Abb.: Einteilung innerhalb der Fair-Value Hierarchie (IFRS 13. 72)
Hier werden die Vermögenswerte mit den AK/HK angesetzt. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis zzgl. Anschaffungsnebenkosten abzgl. Anschaffungspreisminderungen.
Die folgende Tabelle stellt die Ermittlung der Anschaffungskosten nach IFRS dar.
Die Anschaffungskosten nach Handelsrecht (HGB) und IFRS unterscheiden sich wie folgt:
Worin sich HGB und IFRS in der Ermittlung der Herstellungskosten unterscheiden, sehen Sie in folgender Tabelle:
Die IFRS verlangen grundsätzlich, dass die Herstellungskosten zu produktionsbezogenen Vollkosten bewertet werden. Es gibt keine Wahlrechte.
Ein Automobilzulieferer bilanziert nach IFRS. Es wurden im Geschäftsjahr 400.000 Spurstangen in Serienfertigung produziert und davon 390.000 Stück verkauft.
Die Materialeinzelkosten betragen 4,00 EUR/St. Zusätzlich sind 15 % Materialgemeinkosten zu verrechnen. Die Fertigungseinzelkosten betragen 3,50 EUR/St., zusätzlich sind 150 % Fertigungsgemeinkosten und 1,00 EUR/St. Abschreibungen zu verrechnen. Für Sondereinzelkosten der Fertigung sind 0,50 EUR/St. angefallen. Die produktionsbezogenen Verwaltungskosten betragen 0,70 EUR/St. und die allgemeinen Verwaltungskosten 1,20 EUR/St. Es entstehen Vertriebskosten = 1,00 EUR/St., Fremdkapitalzinsen = 0,40 EUR/St. und Forschungskosten = 1,20 EUR/St. Mit welchem Wert sind die 10.000 Spurstangen nach IFRS als Fertigerzeugnisse in der IFRS-Bilanz zu aktivieren?
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