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Vater, Mutter, Kind - diese Familienform ist ein Lebensziel vieler Menschen. Aber was, wenn man es nicht schafft, das Bild der »heilen Familie« auch so zu leben? Die Wege ins »Alleinerziehend sein« sind vielfältig: Scheidung, Trennung - auch vor der Geburt des Kindes, Tod des Partners, bewusst durch Samenspende, usw.
Es gibt nicht die Alleinerziehende oder den Alleinerziehenden. Dennoch gibt es eine überwiegend ähnliche Ausgangslage: Es sind die Mütter, die unter den Alleinerziehenden in Deutschland am häufigsten anzutreffen sind bei vergleichsweise niedrigerem Einkommen. Die alleinerziehende Mutter mit dem kleineren Einkommen ist daher kein Klischee und auch schon lange keine Randerscheinung mehr: ihre Zahl wächst beständig. Der alleinerziehende Vater oder die gutverdienende alleinerziehende Mutter sind hingegen eher noch Ausnahmen.
Durch diese Ausgangssituation ist es für Alleinerziehende und Eltern in Trennung sehr wichtig zu wissen, was ihnen finanziell zusteht, welche Rechte und Pflichten sie haben und wie und wo sie Unterstützung erhalten. Dieser Ratgeber ist ein grundlegendes Nachschlagwerk und leistet hierbei Hilfestellung. Denn schlecht informiert zu sein führt häufig zu finanziellen Einbußen.
Für einen möglichst großen Mehrwert haben sich der Jurist und Fachautor Dr. Otto N. Bretzinger und die Gründerin von »Gut alleinerziehend« und selbst alleinerziehende Mutter von zwei Kindern Silke Wildner zusammengetan, um das »Alleinerziehend sein« aus beiden Perspektiven zu beleuchten und dabei das Rechtliche auch immer einem Realitäts-Check zu unterziehen.
Folgende Fragen werden u.a. eingehend behandelt:
Alleinerziehend auf der sicheren Seite - Der einzige Rechts- und Finanzratgeber, den du für euch brauchst
1 Vorwort
Vater, Mutter, Kind - diese Familienform ist nach wie vor ein wichtiges Lebensziel vieler Menschen. Aber was, wenn man es nicht schafft, das Bild der »heilen Familie« dann auch so zu leben? Wenn es nach der Geburt des Kindes anfängt zu kriseln oder man schon in der Schwangerschaft verlassen wurde? Dann gestaltet sich die Lebenssituation eben nicht so leicht wie früher, als man noch kinderlos war. Denn mit der Geburt des Kindes wird ein Paar zum Elternpaar und das geht juristisch mit vielen Rechten und Pflichten einher, sowohl dem Kind als auch dem anderen Elternteil gegenüber. Auch Eltern, die nie ein Paar waren, treffen diese Regelungen.
Und das ist noch nicht alles, weil auch glückliche Beziehungen kein Rundum-Sorglos-Schutz sind: Verstirbt der Lebens- oder Ehepartner und gibt es Kinder, wird man ebenfalls alleinerziehend. Gleiches gilt für Solomütter, die ihre Kinder durch Samenspende bekommen oder Pflegemütter und -väter, die ein Kind alleine großziehen.
Es gibt also nicht die Alleinerziehende oder den Alleinerziehenden, denn die Wege hinein in diese Lebensform sind vielfältig. Einen großen gemeinsamen Nenner gibt es dennoch: Die Mütter sind es, die unter den Alleinerziehenden in Deutschland am häufigsten anzutreffen sind. 2022 kamen in Deutschland auf 2,27 Millionen alleinerziehende Mütter gerade mal 487.000 alleinerziehende Väter.
Fast jedes vierte Kind wächst demnach heute in einer Ein-Eltern-Familie oder Mini-Familie auf, denn 2022 gab es in Deutschland insgesamt rund 11,86 Millionen Familien im Sinne einer Eltern-Kind-Gemeinschaft - egal, ob mit oder ohne Trauschein, welches Geschlecht die Eltern haben und wie viele Eltern mit dem Kind zusammenwohnen. Alleinerziehende sind schon lange keine gesellschaftliche Randerscheinung mehr und ihre Zahl wächst beständig.
Und es gibt eine weitere große Gemeinsamkeit: die ungleiche Einkommensverteilung. Denn zusätzlich zum Ungleichgewicht bei den Geschlechtern sind es vor allem Frauen, die überwiegend in den unteren Einkommensstufen bis 1.500,- ? netto zu finden sind. Diese Einkommenssituation wird innerhalb einer Familie durch die steuerliche Förderung der Ehe und die zu leistende Care-Arbeit dann noch zusätzlich verschärft und verändert sich nach einer Trennung für die Mütter nicht maßgeblich. Die Alleinerziehende mit dem kleineren Einkommen ist daher kein Klischee.
Sieht man sich diese Ausgangslage an, ist es für viele Alleinerziehende und Eltern in Trennung sehr wichtig zu wissen, was ihnen finanziell zusteht und welche Rechte und Pflichten sie haben. Dieser Ratgeber leistet hierbei Hilfestellung, denn schlecht informiert zu sein führt häufig zu finanziellen Einbußen und das kann man sich heute kaum noch leisten.
Für einen möglichst großen Mehrwert haben sich für dieses Buch ein Jurist und eine Bloggerin zusammengetan, um das Alleinerziehend sein aus zwei Perspektiven zu beleuchten: Fachbuchautor, Journalist und Jurist Dr. iur. Otto N. Bretzinger ist der Fachmann für das Rechtliche und gibt Antworten und Informationen zu den rechtlichen Fragen, und Autorin und Podcasterin Silke Wildner macht den Realitäts-Check. Sie stellt Herrn Bretzinger die für Alleinerziehende wichtigen Fragen, gibt wertvolle Praxistipps und teilt Erfahrungen aus der Community. Als alleinerziehende Mutter zweier Kinder und ihrer 2018 gegründeten Community »Gut alleinerziehend« kennt sie die Probleme und Herausforderungen sehr genau.
Dieser Ratgeber ist somit ein grundlegendes Nachschlagwerk und legt den Fokus aufgrund der Häufigkeit ganz besonders auf die alleinerziehende Mutter mit dem kleineren Gehalt. Deshalb ist die Ansprache durchgängig in der weiblichen Form gehalten. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf das Gendern verzichtet.
Ihre
Silke Wildner und Dr. iur. Otto N. Bretzinger
2 Lebenssituationen der Alleinerziehenden
Zu Beginn dieses Buches geben wir einen kurzen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten, alleinerziehend zu sein bzw. zu werden. Hier zeigt sich, dass es den oder die klassische Alleinerziehende nicht gibt. Denn es macht persönlich definitiv einen Unterschied, ob man schon in der Schwangerschaft allein war und mit der Geburt des Kindes alleinerziehend wurde oder ob ein plötzlicher Todesfall dazu geführt hat. In beiden Fällen gilt man als alleinerziehend, kommt aber durch die unterschiedliche Ausgangslage rechtlich mit ganz anderen Themen in Kontakt. Die Bandbreite der Szenarien ist daher mitunter sehr komplex und macht die rechtliche Betrachtung sehr detailreich. Dennoch gibt es einen gemeinsamen Nenner für alle Alleinerziehende und damit du weißt, was für dich relevante rechtliche und steuerliche Themen sind, findest du eine Kurzzusammenfassung in den folgenden Abschnitten.
Herr Bretzinger, wie ist die juristische Definition für Alleinerziehende und welche Themen gehen damit einher?
Als Alleinerziehend gelten gemeinhin Frauen oder Männer, die mit einem minderjährigen Kind ohne Ehe- oder Lebenspartner in einem Haushalt zusammenleben. Mit dieser Situation gehen regelmäßig eine Reihe persönlicher, rechtlicher und finanzieller Probleme einher. Für die konkreten Auswirkungen der Alleinerziehenden sind allerdings die unterschiedlichen Lebensumstände ausschlaggebend. Und nicht zuletzt ist von Bedeutung, ob die alleinerziehende Person ledig ist, getrennt lebt, geschieden, verwitwet oder wieder verheiratet ist oder in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt.
Die nachfolgenden Ausführungen geben unter Berücksichtigung dieser Lebenssituationen der Alleinerziehenden einen kurzen Überblick über die Auswirkungen hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts, der Unterhaltsansprüche, der Steuerklasse und der gesetzlichen Krankenversicherung.
2.1 Ledige Alleinerziehende
Als alleinerziehende Mutter steht Ihnen das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind zu. Ein Elternteil kann allerdings beantragen, dass das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge ganz oder zum Teil gemeinsam überträgt. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist wiederum zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Der Vater ist gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig. Zahlt er keinen oder nicht mindestens Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts, hilft unter bestimmten Voraussetzungen der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss. Neben dem Unterhalt für das Kind steht Ihnen als alleinerziehende Mutter auch Betreuungsunterhalt mindestens bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes zu.
Wenn Sie mit Ihrem Kind allein leben, gehören Sie zur Steuerklasse 2. Sie haben Anspruch auf die Steuerfreibeträge für Kinder und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist Ihr Kind bei Ihnen im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
2.1.1 Alleinerziehend durch Samenspende
Wenn die biologische Uhr tickt, aber kein passender Partner in Sichtweite ist, entscheiden sich manche Frauen alternativ für eine Samenspende. Das kann von einem guten Freund sein, woraus sich das Erziehungsmodell des Co-Parentings entwickelt hat: Also Eltern sein, ohne jemals ein Paar gewesen zu sein.
Die zweite Option ist die anonyme Samenspende über entsprechende Organisationen. Hier kennt man den Kindsvater nicht persönlich, was zum Beispiel Auswirkungen auf den Unterhaltsvorschuss hat. Denn wenn der Kindsvater nicht genannt wird, dann bekommt man auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Achtung: Ist das Kind durch eine ärztliche unterstützte künstliche Befruchtung unter heterologer Verwendung von Samen gezeugt worden, der vom Spender in einer gesetzlich anerkannten Entnahmeeinrichtung zur Verfügung gestellt wurde, so kann der Samenspender nicht als Vater dieses Kindes festgestellt werden. Mithin entfallen neben dem Sorge- und Umgangsrecht auch Unterhaltsansprüche des Kindes.
2.1.2 Alleinerziehend durch Adoption
Grundsätzlich können alle Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, ein Kind adoptieren. Keine rechtliche Bedeutung hat, ob die adoptierende Person alleinstehend ist oder in einer Partnerschaft lebt.
Wird ein minderjähriges Kind adoptiert, erlöschen sämtliche rechtliche Verbindungen des Kindes zu seinen leiblichen Verwandten (z.B. Eltern, Großeltern, Geschwister). Alle Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis enden. Das adoptierte Kind wird zum Kind der Adoptiveltern. Seine rechtliche Stellung entspricht dem eines leiblichen Kindes. Das adoptierte minderjährige Kind ist insbesondere unterhalts- und erbrechtlich dem leiblichen Kind...
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