Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Im Folgenden sollen der Beruf des Tierpflegers bzw. der Tierpflegerin sowie die entsprechende Ausbildung beschrieben werden. Da die Ausbildungswege in Deutschland, der Schweiz und Österreich verschieden sind, werden sie nach Ländern getrennt dargestellt.
Im Rahmen tierexperimenteller Versuchsvorhaben sind neben der Tierpflegerschaft Personen mit unterschiedlicher Ausbildung tätig. Diese sind Laboranten, Technisches Personal (z.B. BTA, MTA) sowie Mediziner, Veterinärmediziner und Naturwissenschaftler. Leitungsaufgaben in tierexperimentell tätigen Einrichtungen werden üblicherweise von versuchstierkundlich spezialisierten Personen mit Hochschulabschluss in den genannten Fächern übernommen. In der Folge werden daher auch die verschiedenen versuchstierkundlichen Fachausbildungen kurz beschrieben.
Tiere, die unter menschlicher Obhut gehalten werden, bedürfen der Betreuung und Pflege. Diese muss umso ausgeprägter und vielgestaltiger sein, je weniger das Tier aktiv seinen Lebensbereich wählen oder gestalten kann. Tiere im Zoologischen Garten, im Tierheim, in der Heimtier- und auch der Versuchstierhaltung sind zur Befriedigung ihrer Nahrungsbedürfnisse ausschließlich auf den betreuenden Menschen angewiesen.
In den genannten Tierhaltungen, aber auch beim Versuchsablauf, ist es vor allem der Tierpfleger oder die Tierpflegerin, die bei den ihnen anvertrauten Tieren Wohlbefinden beobachten oder mangelnde Bedarfsdeckung im Tagesverlauf feststellen können. Sie sind es, die die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen haben oder Veränderungen im Gesundheitszustand der ihnen anvertrauten Tiere unverzüglich dem Verantwortlichen mitzuteilen haben. Darum müssen die mit der Pflege betrauten Personen ausreichende Kenntnisse der Biologie und des Verhaltens ihrer Schützlinge haben und die verschiedensten Umweltfaktoren, die für das Wohlbefinden oder für den Gesundheitsstatus der Tiere bedeutsam sind, in ihren Auswirkungen kennen.
Über das tierpflegerische Basiswissen, in gegebener Situation zur rechten Zeit das Richtige zu tun, verfügt aber nur ein gut ausgebildeter Tierpfleger bzw. eine gut ausgebildete Tierpflegerin.
Zum anderen hängt die Produktivität einer Zucht, die verlustfreie Haltung, die gelungene Adaptation an bestimmte Haltungsbedingungen und nicht zuletzt auch der Erfolg wissenschaftlicher Experimente insbesondere auch vom Ausbildungsstand des betreuenden Tierpflegepersonals ab.
Im Bereich der Versuchstierhaltung ist es vor allem die gewissenhafte, auf solider Ausbildung beruhende Mitarbeit des Tierpflegepersonals, die neben der umsichtigen Versuchsplanung der Versuchsleiterin bzw. des Versuchsleiters die Forderung nach Reduktion der Tierzahlen und nach der Entlastung der eingesetzten Tiere bzw. nach Verfeinerung der Methoden zu verwirklichen hilft. Auch wenn die Ausbildungskonzepte in den deutschsprachigen Ländern Europas Verschiedenheiten aufweisen, sind doch die Lehr- und Ausbildungsinhalte im Wesentlichen miteinander vergleichbar.
Folgende Kenntnisse und/oder Fertigkeiten werden in den aufgeführten Fächern verlangt:
Kenntnisse des Körperbaus, der Lebensvorgänge und Lebensweise von Tieren verschiedener Ordnungen (wichtigste Haus-, Versuchs- und Zootiere)
Allgemeine Vererbung, Grundlagen der Zucht und Besonderheiten hinsichtlich der Fortpflanzungszyklen, der Paarungsmethoden, der Trächtigkeit und des Geburtsgeschehens
Grundzüge der zoologischen Systematik
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Geräte und Arbeitsmittel
Einrichten und Beurteilen von Käfigen, Gehegen und Ausläufen
Verhalten gegenüber Tieren und der Umgang mit ihnen
Kenntnisse zum Ernährungsbedarf, Beschaffen, Lagern, Zubereiten und Verabreichen von Futter
Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten
Maßnahmen für die Personal-, Tier-, Raum- und Materialhygiene kennen und durchführen
Pflege der Tiere und Maßnahmen zur Erhaltung der Tiergesundheit durchführen können
Kenntnis der wichtigsten Tierkrankheiten und der Maßnahmen zur Vermeidung ihrer Übertragung
fach- und tierartgerechtes Töten (Kenntnis der Methoden und Fähigkeit ihrer Anwendung)
Kenntnis der Tierschutz-, Artenschutz- und Tierseuchengesetzgebung
Kenntnisse der geltenden Bestimmungen hinsichtlich Arbeitsschutz, Sicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz und Entsorgung
Organisation und Betrieb der Ausbildungseinrichtung kennen
Anforderungen an Bau und Funktion der Haltungsbereiche für unterschiedliche Tierhaltungsbedürfnisse beschreiben können
Abfassen von Protokollen, z.B. über Fütterung, Tierbeobachtungen, Krankheiten, Wachstum, Fortpflanzung
Führen der Tierbestandskontrolle entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen
Der angeführte Stoffplan bzw. die genannten Anforderungen sollen nur den Rahmen des Berufsbildes abstecken. Die detaillierten Ausbildungsprofile in den deutschsprachigen Ländern weichen in Einzelheiten voneinander ab. Darum sollten Interessierte die jeweils nationalen Ausbildungsverordnungen heranziehen.
Mit dem Inkrafttreten der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin vom 14. Mai 1984“ wurde dieser Ausbildungsberuf in Deutschland erstmals staatlich anerkannt und die Berufsbezeichnung Tierpfleger/Tierpflegerin gesetzlich geschützt.
In der „Verordnung zur Änderung der Tierpfleger-Ausbildungsverordnung vom 04. Juni 1999“ wurden erstmals drei Fachrichtungen neu eingeführt und entsprechende Ausbildungsschritte und -inhalte festgelegt.
Vor allem aufgrund von Weiterentwicklungen der Berufsschulpädagogik, aber auch infolge neuerer fachlicher bzw. technischer Entwicklungen, z.B. Environmental Enrichment, IVC-Haltungssysteme, Neuheiten in der Informations- und Kommunikationstechnik, die alle in einer Ausbildungsverordnung berücksichtigt werden sollten, ergab sich die Notwendigkeit, schon nach vier Jahren die derzeit gültige „Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin vom 03. Juli 2003“ zu erlassen.
Diese unterscheidet sich deutlich von den bisherigen Verordnungen nicht nur hinsichtlich der inhaltlichen Bestimmungen, sondern auch bezüglich der Benennung der drei bisherigen Fachrichtungen, die nun
Forschung und Klinik,
Zoo sowie
Tierheim und Tierpension
heißen.
Eine Ausbildung in der Fachrichtung „Forschung und Klinik“ findet vor allem in Forschungseinrichtungen von Universitäten oder Pharmafirmen, aber auch in kommerziellen Versuchstierzuchten, seltener in Tierkliniken und Tierarztpraxen statt. Diese Ausbildung beschränkt sich allerdings nicht nur auf Pflege, artgerechte Haltung und Zucht von Tieren, sondern beinhaltet auch das Mitwirken bei der Diagnosestellung sowie bei Behandlungen und Eingriffen. Für diese Ausbildung ist es notwendig, dass im Ausbildungsbetrieb unterschiedliche Tierarten gehalten werden. So darf es z.B. nicht vorkommen, dass der Auszubildende während seiner gesamten Ausbildung in einer Forschungseinrichtung nur Kontakt mit Mäusen oder aber in einer Pferdeklinik nur Kontakt mit Pferden hat. In einem solchen Fall muss durch eine ergänzende, zeitlich begrenzte Ausbildungsmaßnahme in einem anderen Betrieb ein angemessener Ausgleich geschaffen werden.
Die Ausbildung in der Fachrichtung „Zoo“ findet im Zoo, Aquarium, Wild- oder Vogelpark und ähnlichen Einrichtungen statt, denn nur in diesen Betrieben ist die für...
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