Schweitzer Fachinformationen
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Es gibt nicht die eine richtige oder falsche Altersvorsorge. Jeder Mensch sollte sich einmal Gedanken machen, was er im Alter erwartet und wie er im Alter leben möchte, auch Sie! Dann sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wann das Rentenalter für Sie eigentlich wirklich beginnt. Vielleicht wollen Sie ja gar nicht bis zum vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Renteneintrittsalter arbeiten, sondern schon vorher, wenn Sie noch jünger sind, Zeit haben und das Leben genießen. Vielleicht wollen Sie dabei noch in Teilzeit arbeiten oder gar nicht mehr. Wichtig ist es, die Wahl zu haben.
Die meisten Menschen freuen sich auf ihre Rente. Es ist ein schöner Gedanke, endlich einmal Zeit zu haben, das zu tun, was sie schon immer tun wollten. Schön wäre es natürlich auch, dazu das nötige Geld zu haben ...
Daran scheitert es bei vielen schon jetzt. Obwohl das Rentenniveau derzeit noch vergleichsweise hoch ist, beziehen viele Rentner Hilfeleistungen. Ohne das nötige Kleingeld kann weder der Lebensunterhalt bestritten noch können die übrigen Wünsche im Alter erfüllt werden.
Die Durchschnittsrente eines Ruheständlers beträgt derzeit nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei Männern ungefähr 1.150 bis 1.300 Euro. Bei Frauen ist sie noch geringer. Die Durchschnittsrente gibt den Durchschnitt aller Rentenbezieher in Deutschland an. Das darf nicht verwechselt werden mit der sogenannten Standardrente.
Bei der Standardrente, auch Eckrente genannt, handelt es sich um eine Rechengröße, mit der das Standardrentenniveau berechnet wird. Dabei ist die Standardrente der Betrag, den ein Rentner erhält, wenn er 45 Jahre lang gearbeitet, dabei das Durchschnittseinkommen erzielt und natürlich auch entsprechend in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Standardrente lag am 1. Juli 2018 in den alten Bundesländern bei 1.441,35 Euro brutto, in den neuen Bundesländern hingegen konnte ein Ruheständler, der die Standardrente bezog, brutto mit 1.381,05 Euro rechnen. Im Juli 2019 wurde die Rente erhöht, in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent, in den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent.2 Ab 1. Juli 2020 gilt eine weitere Erhöhung im Westen Deutschlands um 3,15 Prozent und im Osten Deutschlands um 3,92 Prozent.
Beispiel
Bei einer Rente von 1.441,35 Euro bekam ein Rentner ab Mitte 2019 im Westen rund 46 Euro brutto mehr pro Monat, im Osten belief sich die Erhöhung auf 56 Euro. Ab Mitte 2020 erhöht sich die daraus resultierende Rente in Höhe von 1.487,35 Euro abermals um rund 47 Euro im Westen und um rund 58 Euro im Osten Deutschlands.
Weitere Erhöhungen werden in ebenso geringem Ausmaß erfolgen. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass Rentenerhöhungen auch wieder ausgesetzt werden können. Das legt allein schon die Bevölkerungsentwicklung nahe, auf die ich später noch zurückkommen werde.
Die Nettorente, die nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und einer womöglich anfallenden Einkommensteuer übrig bleibt, beträgt dann bei einer Bruttorente von rund 1.100 Euro etwa 900 bis 950 Euro. Der Beitrag zur Krankenkasse beträgt für Rentner 7,3 Prozent und für die Pflegeversicherung 2,55 Prozent. Für Betriebsrentner gibt es seit 1. Januar 2020 eine Freigrenze von 159,25 Euro, bis zu der keine Krankenkassenbeiträge auf die zusätzliche Betriebsrente erhoben werden. Oberhalb dieser Freigrenze wird allerdings der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) abgezogen. Für die Einkommensteuer gibt es neben dem Grundfreibetrag noch einen weiteren Freibetrag, den sogenannten Rentenfreibetrag, der vom Renteneintritt abhängig ist und ab 2040 völlig entfällt (siehe auch mein Buch "Alles was Sie über Steuern im Ruhestand wissen müssen"3).
Hier schon einmal ein kurzer Überblick zum Thema "Rentenfreibetrag": Seit 2005 gilt die Neuregelung zur Besteuerung der Renten mit einer Übergangsregelung bis zum Jahr 2040. Während der Übergangszeit wird für das Jahr des Rentenbeginns der Freibetrag festgeschrieben (siehe Tabelle 1). Das erfolgt mit der Einkommensteuerfestsetzung im Folgejahr. Wer 2005 in Rente gegangen ist, hatte einen Freibetrag von 50 Prozent; das heißt, nur 50 Prozent der Rente mussten versteuert werden. Der Rest der Rente war dann ein Leben lang steuerfrei. Allerdings wird dieser Freibetrag betragsmäßig, und nicht etwa prozentual, festgeschrieben, sodass er sich bei Rentenerhöhungen nicht anteilig erhöht.
Dieser Freibetrag wird jeweils festgesetzt und ist dann statisch; er bleibt in den Folgejahren unverändert. Für jeden Rentenbeginn nach dem Jahr 2005 bleiben je Jahr 2 Prozent weniger steuerfrei, das heißt, jeweils zusätzliche 2 Prozent der Rente sind steuerpflichtig. Ab dem Jahr 2020 wird der Freibetrag um jeweils 1 Prozent verringert. Daraus folgt, dass bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 somit 78 Prozent der Rente zu versteuern sind, das heißt, 22 Prozent bleiben steuerfrei. Bei einem Rentenantritt im Jahr 2020 sind 80 Prozent der Rente steuerpflichtig und somit nur noch 20 Prozent steuerfrei. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2021 müssen dann 81 Prozent versteuert werden und nur noch 19 Prozent sind steuerfrei. Ab 2040 muss jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern.
Der im Jahr des Rentenbeginns festgestellte steuerfreie Teil der Rente bleibt also als fixer Freibetrag auch in den Folgejahren bis zum Ende der Rente steuerfrei.
Tabelle 1: Zu versteuernder Rentenanteil in Abhängigkeit vom Jahr des Renteneintritts
Jahr des Renteneintritts
Zu versteuernder Rentenanteil
Steuerfreie Rente
2005
50 Prozent
2006
52 Prozent
48 Prozent
2007
54 Prozent
46 Prozent
2008
56 Prozent
44 Prozent
2009
58 Prozent
42 Prozent
2010
60 Prozent
40 Prozent
2011
62 Prozent
38 Prozent
2012
64 Prozent
36 Prozent
2013
66 Prozent
34 Prozent
2014
68 Prozent
32 Prozent
2015
70 Prozent
30 Prozent
2016
72 Prozent
28 Prozent
2017
74 Prozent
26 Prozent
2018
76 Prozent
24 Prozent
2019
78 Prozent
22 Prozent
2020
80 Prozent
20 Prozent
2021
81 Prozent
19 Prozent
2022
82 Prozent
18 Prozent
2023
83 Prozent
17 Prozent
2024
84 Prozent
16 Prozent
2025
85 Prozent
15 Prozent
2026
86 Prozent
14 Prozent
2027
87 Prozent
13 Prozent
2028
88 Prozent
12 Prozent
2029
89 Prozent
11 Prozent
2030
90 Prozent
10 Prozent
2031
91 Prozent
9 Prozent
2032
92 Prozent
8 Prozent
2033
93 Prozent
7 Prozent
2034
94 Prozent
6 Prozent
2035
95 Prozent
5 Prozent
2036
96 Prozent
4 Prozent
2037
97 Prozent
3 Prozent
2038
98 Prozent
2 Prozent
2039
99 Prozent
1 Prozent
2040
100 Prozent
0 Prozent
Es wird also nur ein Teil der Rente...
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