Antworten auf die 15 wichtigsten Fragen
"Ich sollte mich mal drum kümmern", sagen viele, wenn es um die rechtliche Vorsorge geht, und schieben das lästige Thema vor sich her. Wir möchten Sie ermutigen, die Sache beherzt anzugehen. Packen Sie's an! Nur so schaffen Sie Sicherheit für den Ernstfall. Für die Lektüre des Kurzratgebers samt Antworten zu den 15 wichtigsten Fragen bedarf es nur 15 Minuten.
Frage 1:
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Art der Vollmacht.
In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine andere Person benennen, die sämtliche Aufgaben für Sie erledigen und rechtsverbindliche Erklärungen für Sie abgeben darf, wenn Sie das selbst nicht mehr können.
Rechtlich gesehen ist eine Vorsorgevollmacht ein Auftrag.
Frage 2:
Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Um zu verhindern, dass ein Richter, der Sie nicht kennt und den Sie nicht kennen, Sie angehende Entscheidungen trifft, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.
Ein Unfall, infolge dessen Sie bewusstlos sind, oder eine schwere Krankheit kann schlagartig Ihr Leben verändern - egal in welchem Alter. Deshalb sollte jeder Mensch ab 18 Jahren sicherstellen, dass eine Person seines Vertrauens in seinem Sinn über Eingriffe der Ärzte, medizinische Behandlungen, Regelungen zu seinem Vermögen, zum Ort seines Aufenthalts und zu anderen wichtigen Fragen entscheidet, falls er dies selbst nicht mehr kann. Bis zum Eintritt der Volljährigkeit entscheiden automatisch die Eltern. Danach ist Schluss damit. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner dürfen nur ausnahmsweise automatisch für den anderen entscheiden: Sie dürfen in einem medizinischen Notfall gesundheitliche Entscheidungen für den anderen treffen, maximal sechs Monate lang. Besser ist eine umfassende Vorsorgevollmacht für die Ehepartnerin oder den Ehepartner. In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie dann beispielsweise gegenüber der Bank, der Krankenkasse oder gegenüber Ärzten vertritt. Wie Sie eine solche Vollmacht erteilen und was Sie darin im Einzelnen regeln können, können Sie ab Seite 17 nachlesen. Dort finden Sie auch die Ausfüllhilfen für die im hinteren Teil vorbereiteten Formulare.
Frage 3:
Kann der Vorsorgebevollmächtigte auf mein Konto zugreifen?
Nicht in jedem Fall, denn oftmals weigern sich Banken und Sparkassen, allgemeine und umfassende Vorsorgevollmachten, die auch den Zugriff auf das Bankkonto regeln, zu akzeptieren. Das kann Ihrem Bevollmächtigten Stress machen, wenn er dringend Geld von Ihrem Bankkonto abheben müsste, um zum Beispiel eine an Sie gerichtete Rechnung zu begleichen. Wichtig ist daher, dass Sie mit Ihrer Bank klären, ob sie Ihre allgemeine Vorsorgevollmacht akzeptiert. Falls nicht, sollten Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Bankvollmacht erteilen. Ratsam ist, dass die Vollmacht über den Tod hinausgeht.
Weitere Infos zur Bankvollmacht lesen Sie ab Seite 31.
Frage 4:
Muss der Bevollmächtigte bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Der Mensch, den Sie in einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen, muss Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießen. Außerdem sollte er in der Lage sein, Ihre Interessen durchzusetzen. Als Ihr Vertreter gegenüber Ärzten, Behörden oder Vermietern muss er unter Umständen auch schwierige Situationen durchstehen und weitreichende Entscheidungen für Sie treffen. Das sollte ihn nicht überfordern. Mehr dazu finden Sie auf Seite 18.
Frage 5:
Brauche ich auch eine Betreuungsverfügung?
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, ist eine Betreuungsverfügung nicht zwingend notwendig, aber ratsam. Sie dient Ihrer zusätzlichen Sicherheit - wie ein Netz mit doppeltem Boden. Der Grund: Sollte der oder die von Ihnen in der Vorsorgevollmacht benannte Bevollmächtigte - aus welchen Gründen auch immer - das Amt nicht übernehmen können oder wollen, stehen Sie quasi ohne Bevollmächtigten da, wenn Sie nicht mehrere Personen benannt haben. Die Folge: Das Gericht wird eingeschaltet. Es bestimmt einen Betreuer für Sie, der Sie vielleicht nicht kennt und den Sie nicht kennen. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen das Gericht in einem solchen Fall als Ihren Betreuer einschalten soll.
Weitere Einzelheiten können Sie ab Seite 41 nachlesen. Dort finden Sie auch nützliche Ausfüllhilfen für die im hinteren Teil vorbereiteten Formulare.
Frage 6:
Was mache ich, wenn ich alleinstehend bin und keine Vertrauensperson habe?
Suchen Sie rechtzeitig eine Vertrauensperson, der Sie eine Betreuungsverfügung erteilen können. Sie haben dafür vielfältige Möglichkeiten. Betreuungsvereine, Wohlfahrtsverbände, Kirchen können ehrenamtliche Betreuer nennen. Es gibt auch Anwälte, die von Berufs wegen Betreuungen übernehmen. Je eher Sie Kontakt aufnehmen, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in guten Zeiten Vertrauen zu der benannten Person aufbauen und diese Ihre Einstellungen und Wünsche kennt. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 43.
Frage 7:
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Kinder im Ernstfall versorgt sind?
Für den Fall, dass beide Eltern noch minderjähriger Kinder gleichzeitig versterben, lässt sich mithilfe einer Sorgerechtsverfügung vorsorgen. Darin schlagen Sie einen Vormund für Ihre Kinder vor, der im Todesfall an Ihre Stelle tritt und sich um die persönlichen und wirtschaftlichen Belange Ihrer Kinder kümmert. Denn sterben beide Elternteile, geht das Sorgerecht nicht automatisch an Tanten, Onkel oder andere nahe Verwandte. Anders als viele meinen, hat auch eine kirchliche Patenschaft keinerlei Einfluss auf das Sorgerecht. Nahe Verwandte sind zwar meist die ersten Ansprechpartner für die Gerichte. Allerdings können sie auch einen Fremden als Vormund einsetzen. Aus diesem Grund ist es für alle Eltern minderjähriger Kinder ratsam, in einer Sorgerechtsverfügung eine Person des Vertrauens zum Vormund zu bestimmen. Weitere Informationen lesen Sie auf Seite 87.
Frage 8:
Für welche Situation ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie selbst dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen oder sie abzulehnen - in Todesnähe, bei unheilbarer Krankheit im Endstadium, bei Hirnschädigung oder Hirnabbau. In einer Patientenverfügung regeln Sie, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie dann wünschen und welche nicht. Ärzte müssen sich an Ihren Wunsch halten. Wenn Sie die Gesundheitsfürsorge auf Ihren Bevollmächtigten übertragen, dient die Patientenverfügung auch zur Entlastung Ihres Bevollmächtigten. Er kann dann im Ernstfall auf Ihre Patientenverfügung verweisen. Wichtig ist, dass Sie eine Patientenverfügung so konkret wie möglich formulieren. Wie Sie dabei am besten vorgehen, können Sie ausführlich ab Seite 57 nachlesen. Dort finden Sie auch Ausfüllhilfen für das Formular zur Patientenverfügung im Serviceteil dieses Ratgebers.
Frage 9:
Wie orientiere ich mich zu der Frage: Organspende - ja oder nein?
In Deutschland gilt die Zustimmungslösung: Wer bereit ist, nach seinem Tod ein Organ zu spenden, dokumentiert dies mit einem "Ja" in einem Spenderausweis oder in einer Patientenverfügung. Doch es fehlt an Spendern, denn mit der Entscheidung tun sich viele Menschen schwer. Daher sollen neue Regeln in Kraft treten: Zum Beispiel können Menschen dann in einem bundesweiten Onlineregister ihre Spendenbereitschaft mit Ja oder Nein registrieren. Ärzte haben Zugriff auf das Register. Wann das realisiert wird, ist aber noch unklar. Hilfe bei der Entscheidung zur Organspende finden Sie auf Seite 72.
Frage 10:
Warum ist es wichtig, sich Gedanken über die Nachlassplanung zu machen?
Damit Sie selbst entscheiden, wer Ihre Erben sind.
Wenn Sie kein Testament haben, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie führt oftmals dazu, dass mehrere Erben mit unterschiedlichen Quoten erben und alle zusammen eine Erbengemeinschaft bilden. Diese hat den Nachteil, dass alle Miterben grundsätzlich gemeinsam entscheiden müssen, was oft zu Streit führt. Um solche Streitereien zu verhindern, sollten Sie auch das Thema...