Was als Erstes zu tun ist
Nach dem Tod eines Angehörigen sind eine Menge Formalitäten zu erledigen. Wir helfen Ihnen, in dieser schweren Zeit den Überblick zu bewahren, und sagen Ihnen, was wann zu tun ist. Sie finden diese Checkliste auch in Kurzform zum Heraustrennen und Abhaken im Formularteil dieses Ratgebers.
Direkt nach dem Tod
Den Totenschein ausstellen lassen: Ist ein Mensch zu Hause gestorben, müssen Angehörige oder Mitbewohner einen Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt. Das kann die Hausärztin oder der Hausarzt sein, aber auch der ärztliche Notdienst. Im Krankenhaus, Wohn- oder Pflegeheim kümmert sich die Verwaltung darum. Der Arzt untersucht den verstorbenen Menschen, um die Todesursache zweifelsfrei festzustellen. Er vermerkt diese dann und hält die Personalien, Zeitpunkt und Ort des Todes fest. Der Totenschein ist ein wichtiges Dokument. Sie brauchen diesen Schein, um die Sterbeurkunde zu beantragen und die Bestattung zu organisieren.
Angehörige benachrichtigen: Weitere Angehörige und Freunde möchten vielleicht vom Verstorbenen Abschied nehmen. Sie sollten sie frühzeitig verständigen. Die Organisation der ersten Tage muss außerdem nicht auf den Schultern einer einzelnen Person ruhen, sondern kann von weiter entfernten Angehörigen und Freunden gleichermaßen übernommen oder zumindest mitgetragen werden.
Verfügungen und Verträge suchen: Vielleicht hat der oder die Verstorbene eine Bestattungsverfügung hinterlassen, die zum Beispiel festlegt, wo und wie er oder sie bestattet werden möchte und in welchem Rahmen die Trauerfeier stattfinden soll. Gibt es keine solche Verfügung, entscheiden die Angehörigen über die Art und die Durchführung der Bestattung. Es gilt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Zuständig für die Organisation der Bestattung ist bei Ehepaaren zunächst der hinterbliebene Partner.
Es kann auch sein, dass der oder die Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Das ist eine Vereinbarung zwischen dem oder der Verstorbenen und einem Bestattungsunternehmen, die die Einzelheiten der Bestattung regelt. Finden Sie einen solchen Vertrag, sollten Sie das Bestattungsunternehmen umgehend vom Todesfall in Kenntnis setzen. Siehe "Die Bestattung ist bereits bezahlt", S. 16.
Wichtige Unterlagen bereitlegen: Für die vielfältigen organisatorischen Aufgaben, die Hinterbliebene nach dem Tod eines Angehörigen erledigen müssen, brauchen sie diverse Unterlagen: zum Beispiel den Personalausweis und die Geburtsurkunde des oder der Verstorbenen, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde (siehe "Papiere bereithalten", S. 7). Hilfreich ist es, die Unterlagen rasch zusammenzustellen, um für die anstehenden Ämtergänge gut vorbereitet zu sein.
Innerhalb der ersten zwei Tage
Bestattungsunternehmen aussuchen: Bestatter sind oft rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar. Sofern sich der Verstorbene nicht selbst schon für ein Bestattungsunternehmen entschieden hatte und die Angehörigen einen Bestatter beauftragen wollen, liegt die Wahl bei ihnen. Die Preisunterschiede sind erheblich. Daher ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen. Aber nicht nur der Preis spielt eine Rolle, sondern auch Ihr Eindruck vom Unternehmen: Fühle ich mich dort gut aufgehoben? Siehe "Die Wahl des Bestatters", S. 18.
Aufgaben des Bestatters festlegen: Der Bestatter kann in Absprache mit den Angehörigen auch zahlreiche organisatorische Aufgaben übernehmen, die über die eigentliche Bestattung hinausgehen. Dazu gehört zum Beispiel, die Verstorbene beim Standesamt abzumelden, die Sterbeurkunde zu beantragen oder die Trauerfeier zu organisieren. Den Umfang der Aufgaben legen die Angehörigen und das Bestattungsunternehmen vertraglich fest. Um Kosten zu sparen, können die Hinterbliebenen viele Aufgaben auch selbst übernehmen. Siehe "Den Abschied gestalten", S. 32.
Bestattungsart wählen: Im Termin mit dem Bestatter kommt auch zur Sprache, wie der Verstorbene bestattet werden soll. Wenn der Verstorbene nicht selbst bestimmt hat, wie er bestattet werden möchte, müssen die Angehörigen entscheiden. Es gibt verschiedene Bestattungsarten, zum Beispiel die traditionelle Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Seebestattung. Sollten sich die Angehörigen in dem Moment nicht einig sein, können Sie die Art der Bestattung auch noch nach dem ersten Gespräch festlegen. Siehe "Die Bestattung auf dem Friedhof", S. 20, und "Sonderformen der Bestattung", S. 29.
CHECKLISTE
Papiere bereithalten
Im Trauerfall brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis des/der Verstorbenen
- Totenschein
- Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
- Bei Verheirateten: zusätzlich Heiratsurkunde beziehungsweise Familienbuch
- Bei Geschiedenen: zusätzlich Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten: zusätzlich Heiratsurkunde und Sterbeurkunde für den bereits verstorbenen Partner
Sofern vorhanden, sollten Sie weitere Dokumente vorlegen können:
- Chipkarte der Krankenkasse
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Versicherungsunterlagen sowie Rentenversicherungsnummer
- Grabdokumente wie Urkunden über das Nutzungsrecht einer vorhandenen Grabstätte
- Mitgliedsausweise einer Gewerkschaft - für den Fall, dass sie ein Sterbegeld zahlt
Einzelheiten der Bestattung klären: Die Angehörigen wählen einen Sarg sowie gegebenenfalls eine Urne aus. Fast alle Bundesländer lassen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen auch Tuchbestattungen ohne Sarg zu. Die Hinterbliebenen stimmen mit dem Bestattungsunternehmen ab, welche Kleidung der oder die Verstorbene tragen und welchen Umfang die Trauerfeier haben soll. Auch diese Fragen können Sie noch zu einem späteren Zeitpunkt klären. Siehe "Planung braucht Zeit", S.32.
INFO
Sonderurlaub: Zeit zum Trauern
Sterbefall. Stirbt ein naher Angehöriger, wie zum Beispiel der Lebenspartner, die Eltern, Geschwister oder das eigene Kind, müssen Arbeitnehmer dafür keinen regulären Urlaubstag in Anspruch nehmen. Sie bekommen bezahlten Sonderurlaub.
Anspruch. Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er regelt, dass Arbeitnehmer bezahlt freigestellt werden müssen, wenn sie unverschuldet nicht zur Arbeit kommen können, weil sie vorübergehend verhindert sind. Arbeitgeber können dieses Recht vertraglich ausschließen oder eingrenzen. In diesem Fall gilt die Regelung im Arbeitsvertrag.
Dauer. Der Arbeitnehmer hat in der Regel Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub, nämlich am Todestag selbst und am Tag der Beerdigung. Nach Absprache mit dem Chef können Angehörige auch mehr freie Tage erhalten - beispielsweise wenn sie für die Beerdigung eine Reise antreten müssen. Der Chef kann Hinterbliebene auch aus Kulanz unbezahlt freistellen, wenn sie keinen Anspruch auf Sonderurlaub haben.
Überführung des Toten veranlassen: Der verstorbene Mensch muss zeitnah von seiner Wohnung, dem Krankenhaus oder Heim, in dem er gestorben ist, zur Leichenhalle auf dem Friedhof oder beim Bestatter überführt werden. Wann die Überführung spätestens stattfinden muss, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer unterschiedlich: In der Regel gilt eine Frist von 24 bis 48 Stunden nach Eintritt des Todes. Meist ist es möglich, Verstorbene für ein bis zwei Tage zu Hause aufzubahren, um Abschied zu nehmen. Das geht aber nur, wenn der Mensch nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Siehe "Welche Fristen gibt es?", S. 15.
Versicherungen informieren: Sofern der oder die Verstorbene eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung hatte, müssen Sie den Versicherer informieren - meist innerhalb von zwei Tagen nach dem Tod. Dasselbe gilt für eine Unfallversicherung. Auch die gesetzliche oder private Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung müssen informiert werden. Siehe "Renten und Geld aus Versicherungen", S. 59.
Arbeitgeber informieren: Wenn der verstorbene Mensch erwerbstätig war,...