Schweitzer Fachinformationen
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Gerichtsentscheidungen können ohne Bezugnahmen auf andere Texte weder getroffen noch verfasst werden, Zitate sind in Gerichtsentscheidungen omnipräsent. Jede Entscheidung berücksichtigt einschlägige Normtexte oder Präjudizien, in erster Linie zur Sicherstellung einer kohärenten Rechtsprechung. Durch den Akt des Bezugnehmens demonstrieren Gerichte, dass sie in ihren Entscheidungen auf einer etablierten Rechtsdogmatik aufbauen. Diese Integration in die bestehende Dogmatik legitimiert die Entscheidung und schafft damit Rechtssicherheit durch Rechtsvorhersagbarkeit.
In Gerichtsentscheidungen finden sich darüber hinaus Bezugnahmen auf Texte, die nicht über rechtliche Autorität verfügen und denen entsprechend keine derartige Funktion zugeschrieben werden kann. Unter den von Gerichten zitierten Quellen finden sich neben Gesetzestexten z.B. auch Bezüge auf ausländisches Recht, auf wissenschaftliche Quellen oder sogar auf literarische Texte.
1. Einleitung.- 2. Interdisziplinäre Annäherungen an den Zitatbegriff.- 3. Zitatfunktionen.- 4. Zitieren und Positionieren: Modalität und Evidentialität.- 5. Zitationspraktiken in Abhängigkeit zu Rechtskreisen: Common Law und Civil Law.- 6. Wie und warum zitieren Gerichte? Eine empirische Untersuchung am Beispiel des Bundesverfassungsgerichts und des Supreme Court of Canada.- 7. Gesamtfazit, Rückblick, Ausblick.
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