Schweitzer Fachinformationen
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Georgia Stefanopoulou geht von der Annahme aus, dass die Kriminalwissenschaft eine soziologische Digitalisierungstheorie benötigt. Dies erfordert ein globaleres Verständnis der Digitalisierung als "new kind of total social fact"(Noortje Marres), welcher sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche auswirkt und damit auch die Phänomene der Abweichung und der sozialen Kontrolle bestimmt. Ausgehend von soziologischen Beobachtungen und Analysen umreißt die Autorin das Thema und behandelt kriminologische, materiell-rechtliche und strafprozessuale Fragestellungen. Als Theorierahmen dienen Émile Durkheims Ausführungen zu Solidarität und Anomie, Michel Maffesolis Analyse der Postmoderne, Niklas Luhmanns systemtheoretische Analyse der Massenmedien, Steffen Maus Diagnose der "metrischen Gesellschaft" sowie Andreas Reckwitz? Beobachtungen zur "Gesellschaft der Singularitäten".
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften an der Kapodistrias Universität Athen; 2007 Erstes Juristisches Examen (Athen); 2009 LL.M. (Strafrecht und Strafverfahrensrecht, Athen); 2009 Rechtsanwaltsexamen (Rechtsanwaltskammer Athen); 2010 LL.M. (Deutsches Recht, HU Berlin); 2017 Promotion (HU Berlin); Akademische Rätin a.Z. an der Leibniz Universität Hannover; Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Gießen, Bonn und Mannheim; 2024 Habilitation (Hannover); Vertretung des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Universität Leipzig
Teil 1: Digitale KriminalsoziologieA. Digitale Revolution und die neue ModerneB. Digitalisierung als »a new kind of total social fact« für die KriminologieC. Fazit zur Digitalen Kriminalsoziologie und Übergang zum Kommunikationsstrafrecht
Teil 2: Das Kommunikationsstrafrecht der digitalen GesellschaftA. Kommunikation als basaler sozialer ProzessB. Der Kommunikationsbegriff als strafrechtlicher OberbegriffC. Fazit zum Kommunikationsstrafrecht der digitalen Gesellschaft
Teil 3: Strafverfahrensrecht und Digital TurnA. Digitalisierung als soziale Tatsache und das StrafverfahrensrechtB. Digitale Technik und StrafverfahrensrechtC. Fazit zu »Strafverfahrensrecht und Digital Turn«
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