Schweitzer Fachinformationen
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Was genau sind eigentlich »Nahrungsergänzungsmittel«? Definiert ist das in §1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Dort heißt es, dass Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel sind, die
Klingt ziemlich kompliziert, doch was bedeutet das? Der vielleicht wichtigste Punkt ist, dass Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel (keine Arzneimittel!) sind, die zur Ergänzung der normalen Ernährung bestimmt sind. Rechtlich gesehen dienen Nahrungsergänzungsmittel nicht der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten - und sie dürfen solche arzneilichen Wirkungen auch nicht besitzen. Hätte ein Nahrungsergänzungsmittel eine therapeutische Wirkung, müsste es als Arzneimittel zugelassen werden. Sie werden in den verschiedenen Kapiteln dieses Buches aber sehen, dass das in der Realität doch etwas anders sein kann.
Selbst wenn Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen genauso Lebensmittel sind wie ein Apfel oder eine Kartoffel, so sehen sie Arzneimitteln trotzdem oft zum Verwechseln ähnlich. Doch nicht nur die Kapsel oder Tablette an sich, sondern die gesamte Aufmachung vieler Präparate machen den Eindruck, ein Arzneimittel vor sich zu haben. Dieser Eindruck ist kein Zufall, sondern wird aus Marketinggründen gezielt erweckt. Warum? Weil Arzneimittel in einem aufwendigen Zulassungsverfahren durch die Behörden auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit geprüft werden. Jeder weiß, dass kein Medikament ohne diese behördliche Prüfung und Zulassung in den Handel kommt. Dadurch, dass viele Nahrungsergänzungsmittel praktisch identisch wie Arzneimittel aussehen, wird der Eindruck erweckt, auch diese Präparate hätten ein rigoroses Zulassungsverfahren durchlaufen. Doch dem ist nicht so. Was kaum jemand weiß: In Deutschland müssen Nahrungsergänzungsmittel weder zugelassen noch behördlich überprüft werden, bevor sie auf den Markt geworfen werden dürfen. Warum? Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich offiziell, wie bereits erwähnt, um Lebensmittel, und das herstellende Unternehmen benötigt daher keine Zulassung, um sie verkaufen zu dürfen. Herstellfirmen müssen also keine Daten dazu liefern, ob ihre Produkte sicher sind. Das Einzige, was sie tun müssen, wenn sie ein neues Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr bringen möchten: Sie müssen das Produkt beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über ein Online-Formular registrieren (»anzeigen«). Hierbei handelt es sich allerdings um eine reine Formalität. Vor allem führt weder das BVL noch irgendeine andere Institution eine Bewertung, Prüfung oder Zulassung des angezeigten Nahrungsergänzungsmittels durch. Das hat teilweise schwerwiegende Konsequenzen.
Bei der Qualität und Sicherheit gelten für Nahrungsergänzungsmittel also viel geringere Anforderungen als an Arzneimittel. Beispielsweise müssen Arzneimittelhersteller nachweisen, dass bis zum Ablaufdatum des Medikaments die deklarierte Wirkstoffmenge enthalten ist. Bei Nahrungsergänzungsmitteln kann es während der Lagerung zu erheblichen Verlusten kommen. Bei Arzneimitteln dürfen die Mengenangaben auf der Verpackung um maximal fünf Prozent von der tatsächlichen Dosierung der Wirkstoffe abweichen - bei Nahrungsergänzungsmitteln sind Abweichungen von bis zu 50 Prozent erlaubt.
Verbindliche Höchstmengen gibt es bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht. Deshalb enthalten viele Produkte extrem hohe Dosierungen, die Sie mit normalen Lebensmitteln nie erreichen würde. Das kann sehr problematisch und sogar gesundheitsschädlich sein.
WAS SIND »SONSTIGE STOFFE«?
Die gesetzliche Vorgabe, welche Substanzen laut Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein dürfen, ist sehr unpräzise. Vitamine und Mineralstoffe sind eindeutig und konkret gesetzlich definiert. Aber was sind »sonstige Stoffe«? Tatsächlich können hierunter fast alle Dinge fallen, die man sich vorstellen kann, denn es gibt keine Liste mit zulässigen »sonstigen Stoffen«. So finden sich hier zum Beispiel Aminosäuren, Fettsäuren, Ballaststoffe, Pflanzenbestandteile, Pflanzenextrakte, Pilze, probiotische Bakterien und viele andere mehr. Nahrungsergänzungsmittel, die Pflanzen oder Pflanzenextrakte enthalten, werden oft als »Botanicals« bezeichnet.
Arzneimittel
Nahrungsergänzungsmittel
Sollen Krankheiten heilen, lindern oder verhüten
Gehören zu den Lebensmitteln und sollen die normale Ernährung ergänzen
Unterliegen dem Arzneimittelrecht
Unterliegen dem Lebensmittelrecht
Müssen vor Inverkehrbringen in einem aufwendigen Prüfverfahren zugelassen werden
Dürfen ohne jede Prüfung oder Zulassung verkauft werden
Durch die Zulassung vorgeschriebene Dosierungen/Höchstmengen
Keinerlei Vorgaben für die Dosierungen/Höchstmengen
Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit müssen vor Inverkehrbringen nachgewiesen werden
Keine Prüfung von Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit vorgeschrieben
Im Zulassungsverfahren müssen Angaben zu Nebenwirkungen und möglichen Risiken gemacht werden
Keine Angaben zu Nebenwirkungen und möglichen Risiken
Nach Inverkehrbringen dauerhafte Überwachung möglicher Nebenwirkungen (sogenannte Pharmakovigilanz)
Keine Überwachung möglicher Nebenwirkungen
Mengenangaben auf der Verpackung dürfen um maximal 5 Prozent vom tatsächlichen Gehalt abweichen
Mengenangaben auf der Verpackung dürfen um bis zu 50 Prozent vom tatsächlichen Gehalt abweichen
Nachweis über Mindestgehalt bis zum Ablaufdatum erforderlich
Nachweis über Mindestgehalt bis zum Ablaufdatum nicht erforderlich
1,8 Milliarden Euro - das war der Umsatz für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland im Jahr 2022. Ungefähr ein Viertel davon wird über den Apothekenversandhandel generiert. Der Bestseller bei den Vitaminen ist Vitamin C, bei den Mineralstoffen ist es Magnesium.
Häufig werde ich gefragt, ob Nahrungsergänzungsmittel aus der Apotheke grundsätzlich besser sind als günstigere Supplemente aus der Drogerie oder aus dem Internet. Die Antwort ist ganz klar: Nein. Der apothekenexklusive Verkauf ist meist einfach eine Marketingstrategie, um vom Qualitätsversprechen der Apotheken zu profitieren. Dadurch soll der Eindruck erweckt werden, bei diesen Supplementen handele es sich um besonders geprüfte oder zugelassene Produkte. Das ist aber nicht der Fall. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel - auch wenn sie mit diesen zusammen verkauft werden. Für Supplemente aus Apotheken gibt es keine höheren Qualitätsanforderungen als woanders.
Das Gleiche gilt übrigens für den Vergleich von teuren Markenprodukten und günstigen Eigenmarken in den Drogerien. Entscheidend ist der Blick auf die Zutatenliste - unabhängig davon, wo die Präparate gekauft werden oder welches Markenlabel sie tragen.
Die Top 6 der Vitamine und Mineralstoffe. Absatz in Millionen Packungen ohne Direkt- und sonstigen Versandhandel.
In Podiumsdiskussionen höre ich immer wieder die Behauptung, die Pharmaindustrie wolle mit ihren Produkten nur Geld verdienen, während es bei den Herstellfirmen der Nahrungsergänzungsmittel vor allen Dingen um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gehe. Das ist in vielerlei Hinsicht Unsinn.
Es stimmt, dass die Pharmaindustrie Geld...
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