Schweitzer Fachinformationen
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Die unmittelbare Anwendbarkeit von europäischem Verordnungsrecht stellt den Rechtsanwender vor besondere Herausforderungen. Clara Schulze Velmede offenbart dieses bisher wenig beachtete Problem und entwickelt einen methodischen Ansatz für die rechtsordnungsübergreifende Rechtsanwendung, der anhand von Beispielen aus der Datenschutzgrundverordnung erprobt wird. Hierdurch ergeben sich zugleich Erkenntnisse datenschutzrechtlicher Natur.
Europäisches Verordnungsrecht kann oft nur unter Rückgriff auf nationale Vorschriften durchgeführt werden. In der Anwendung kommt es so zwangsläufig zu einer Verschränkung zwischen europäischer und nationaler Rechtsordnung. Bei Verordnungsnormen stellen sich aufgrund der direkten Anwendbarkeit grundlegend andere Probleme als beim europäischen Richtlinienrecht. Clara Schulze Velmede zeigt die unterschiedliche Problemlage in theoretischer wie in praktischer Hinsicht und untersucht, welche dogmatischen Regeln und rechtstheoretischen Annahmen diesem Ineinandergreifen der Rechtsordnungen zugrunde liegen.
Das so entwickelte methodische Grundkonzept für die rechtsordnungsübergreifende Rechtsanwendung wird in einem praktischen Teil anhand ausgewählter Fallbeispiele aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) überprüft, was auch genuin datenschutzrechtliche Erkenntnisse zutage fördert.
Inhaltsübersicht
EinleitungA. Rechtsordnungsverschränkung als thematischer Ausgangspunkt der UntersuchungB. Zielsetzung und Gang der DarstellungC. Referenzgebiet Datenschutz-Grundverordnung
Kapitel 1. Problemstellung, methodische Grundlagen und ThesenA. Problemstellung und UntersuchungsansatzB. Rechtsordnungsverschränkung als das Aufeinandertreffen unterschiedlicher SystemeC. Das Verordnungsrecht als Untersuchungsgegenstand
Kapitel 2. Elemente einer Methodik zur rechtsordnungsübergreifenden SystembildungA. Auflösung vertikaler NormenkollisionenB. Funktionale Verknüpfung als Ausgangspunkt einer rechtsordnungsübergreifenden RechtsanwendungC. Ergebnis: Erkenntnisse zur Rechtsanwendung i. R. d. Rechtsordnungsverschränkung zwischen mitgliedsstaatlichem Sachrecht und europäischem Verordnungsrecht
Kapitel 3. Anwendungsbeispiele aus der DSGVOA. Die DSGVO als ReferenzgebietB. AnwendungsbeispieleC. Ergebnis: Erkenntnisse aus der Anwendung
Thesen
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