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In diesem Kapitel.
Das betriebliche Rechnungswesen dient dazu, das innerbetriebliche Unternehmensgeschehen und die Beziehungen des Unternehmens zur Umwelt zahlenmäßig abzubilden. Es handelt sich um ein Informationssystem zur systematischen Erfassung, Auswertung und Kontrolle von Geschäftsvorfällen im Unternehmen. Ein Teil der ermittelten Größen dient innerhalb des Unternehmens als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen. Der andere Teil der Daten wird vornehmlich Außenstehenden (Staat, Anteilseigner, Gläubiger, Arbeitnehmer etc.) als Informationsquelle zur Verfügung gestellt.
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Die Einteilung des betrieblichen Rechnungswesens kann nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erfolgen. Eine erste Einteilung ist die in externes und internes Rechnungswesen. In diesem Fall erfolgt die Einteilung nach den Adressaten bzw. Informationsempfängern. Das externe Rechnungswesen ist dabei primär auf die Information von Außenstehenden ausgerichtet. Es soll vor allem die Aktionäre, die Gläubiger, die Steuerbehörden, die Arbeitnehmer und die allgemeine Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren. Die Adressaten haben dabei sehr unterschiedliche Interessenlagen, wie Tabelle 1.1 zeigt.
Tabelle 1.1 Adressaten des externen Rechnungswesens
Da das externe Rechnungswesen an den Informationsbedürfnissen externer Adressaten ausgerichtet ist, existieren zahlreiche handelsrechtliche und steuerrechtliche Gesetze und Vorschriften, die für eine Vereinheitlichung des Rechnungswesens sorgen sollen.
Das interne oder innerbetriebliche Rechnungswesen enthält alle Teile des betrieblichen Rechnungswesens, die der Unternehmensführung für Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben dienen. Es soll in erster Linie die betrieblichen Vorgänge im Unternehmen abbilden und zeigen, ob die Leistungserstellung und der damit verbundene Verzehr an Produktionsfaktoren wirtschaftlich erfolgt.
Abbildung 1.1 Einteilung externes und internes Rechnungswesen
Die Gestaltung und Durchführung des internen Rechnungswesens ist, sieht man von bestimmten Ausnahmefällen ab, dem Unternehmen selbst überlassen.
In der Praxis sind die Begriffe externes und internes Rechnungswesen eher ungebräuchlich. In ihr wird oft zwischen der Finanz- bzw. Geschäftsbuchhaltung oder pagatorischen Buchhaltung einerseits und der Betriebsbuchhaltung bzw. Betriebsabrechnung oder Kosten- und Leistungsrechnung andererseits unterschieden. Pagatorisch (lat.) bedeutet dabei »auf Zahlungen beruhend« oder »mit Zahlungen zusammenhängend«.
Die Finanzbuchhaltung (FiBu) entspricht dem externen Rechnungswesen und die Betriebsbuchhaltung dem internen Rechnungswesen. Beide Teilbereiche können Abrechnungssysteme oder auch selbstständige organisatorischen Einheiten (Stellen, Abteilungen) sein. Die Finanzbuchhaltung hat die Aufgabe, betriebliche Vorgänge, die sich aus den Beziehungen zu den Beschaffungs- und Absatzmärkten ergeben, zu erfassen.
Alle Bewegungs- und Bestandsgrößen der Finanzbuchhaltung beziehen sich auf Zahlungen. In der Literatur wird daher auch von einer pagatorischen Rechnung gesprochen. Die pagatorische Rechnung basiert auf Geldströmen, die zwischen dem Unternehmen und dessen Umwelt fließen. Diese Geldströme bilden den sogenannten Nominalgüterkreislauf (Nominalgut: Bar- und Buchgeld sowie Geldforderungen).
Da fast alle Beziehungen zu Unternehmensexternen mit Zahlungsströmen in Verbindung stehen, bildet die Finanzbuchhaltung die Realität in Form der Zahlungsströme ab.
Die Geschäftsvorfälle, die diesen Geldströmen zugrunde liegen, werden im Unternehmen durch die Finanzbuchhaltung chronologisch aufgezeichnet und auf Bestands- und Erfolgskonten verbucht. Am Ende der Rechnungsperiode (in der Regel ein Kalenderjahr) wird der handelsrechtlich vorgeschriebene Jahresabschluss erstellt, der aus der Jahresschlussbilanz (Vermögens- und Schuldbestände) und der Gewinn- und Verlustrechnung (Jahreserfolg, GuV) besteht. Bei Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss um einen Anhang und ggf. um einen Lagebericht ergänzt. Durch die Gegenüberstellung der Erfolgskonten (Aufwand und Ertrag) auf dem GuV-Konto wird das Gesamtergebnis der Unternehmung ermittelt. Da sich die Finanzbuchhaltung überwiegend an externe Institutionen und Personen richtet und trotz gesetzlicher Vorschriften über vielfältige Bewertungsspielräume verfügt, ist sie zur Lösung der Aufgaben des internen Rechnungswesens ungeeignet.
Die Betriebsbuchhaltung (Kosten- und Leistungsrechnung) hat überwiegend internen instrumentellen Charakter für die Vorbereitung und Kontrolle unternehmerischer Entscheidungen und ist losgelöst von der finanziellen Sphäre des Unternehmens. Die verwendeten Rechengrößen müssen dabei nicht mit Zahlungen verbunden sein. Es handelt sich um eine sogenannte kalkulatorische Rechnung (lat. calculare = mit Rechensteinen rechnen). Die Betriebsbuchhaltung erfasst nur den Teil des Wertverzehrs und Wertzuwachses, der durch die Erfüllung des Betriebszwecks (spezifische Aufgabe des Betriebes) verursacht wird. Nicht erfasst werden daher die betriebsfremden und außerordentlichen Aufwendungen und Erträge. Die Kosten- und Leistungsrechnung befasst sich primär mit den internen Betriebsabläufen. Kosten- und Leistungsinformationen richten sich daher in erster Linie an die Unternehmensleitung.
Kernaufgabe der Betriebsbuchhaltung ist die Ermittlung von Kosten (durch die betriebliche Leistungserstellung und -verwertung verursachter Werteverzehr) und Leistungen (durch die betriebliche Leistungserstellung und -verwertung verursachter Wertezuwachs). Am Ende einer Rechnungsperiode (in der Regel ein Monat) wird das Betriebsergebnis durch Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen ermittelt. Die Kosten- und Leistungsrechnung unterliegt kaum gesetzlichen Bestimmungen. Ziel ist es, den Entscheidungsträgern im Unternehmen (Geschäftsleitung) möglichst realistische und aussagekräftige Informationen zu liefern, damit fundierte Entscheidungen zur Erreichung der Betriebsziele getroffen werden können. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein Instrument des Controllings. Tabelle 1.2 stellt die Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung gegenüber:
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