Schweitzer Fachinformationen
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Wenn Unternehmen kartellrechtswidrig handeln, können Verbraucher als Endabnehmer Schäden erleiden. Diese geschädigten Verbraucher haben zwar einen Schadensersatzanspruch, machen diesen jedoch häufig aufgrund eines rationalen Desinteresses nicht geltend.
Johanna Schöning untersucht, ob das Musterfeststellungsverfahren die Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen erleichtert und so das Private Enforcement stärkt. Zunächst besteht ein Bedürfnis nach Musterfeststellungen auch neben der kartellbehördlichen Bindungswirkung. Es wird untersucht, welche Besonderheiten die Beteiligten eines kartellrechtlichen Musterfeststellungsverfahrens beachten müssen. Besonderheiten bestehen insbesondere im Hinblick auf die gerichtliche Zuständigkeit, kartellrechtliche Musterfeststellungsziele, Mehrpersonenkonstellationen, Musterfeststellungsvergleiche, Kosten und das Verhältnis zur Kronzeugenprivilegierung. Die Autorin behandelt auch internationale Sachverhalte
Dr. Johanna Schöning studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Anschließend arbeitete sie promotionsbegleitend in einer Wirtschaftskanzlei in Hamburg und als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Handelsrecht an der Universität Kiel. Darüber hinaus war sie Gastwissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Privatrecht in Hamburg
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