Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Katja Schönherrs praktischer Ratgeber für alle Neu-Erwachsenen erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit. Kein Wunder, bietet er doch wertvolle Orientierung bei zahlreichen Themen, die die Volljährigkeit so mit sich bringt: Studien- oder Ausbildungswahl, Auslandsaufenthalte, Führerschein, Versicherungen, Rentenplanung und vieles mehr.
Nun liegt der Geschenkklassiker vollständig überarbeitet und komplett neu gestaltet vor, ergänzt durch zahlreiche aktuelle Tipps und Hinweise. Der 18. Geburtstag kann also kommen!
Dass es Zeit wird auszuziehen, ist oft keine Erkenntnis, die in häuslicher Harmonie reift. Abgesehen von den Fällen, in denen der Job oder die Ausbildung jemanden in eine andere Gegend verschlagen, ist es häufig auch Streit - Streit um eure (Un-)Ordnung, Streit um eure Schlaf- und Wachzeiten, Streit um eure Wäsche, Streit um alles -, der den Entschluss reifen lässt: Jetzt aber raus hier! Euren Eltern geht es dabei keinen Deut anders.
Im Grunde genommen ist die Sache ganz einfach: Eure Eltern können nicht mehr, und ihr wollt nicht mehr. Mütter und Väter beanspruchen im gleichen Maße Ruhe für sich wie ihr Freiraum für euren Spaß. Es geht nun mal nicht, mit dem gesamten Deutsch-Leistungskurs um Mitternacht in der Familienküche aufzukreuzen, Spaghetti für alle zu kochen, dabei lautstark Musik zu hören und mitzugrölen - und so euren Eltern den ersten Sex seit Monaten zu verderben.
Aber ihr werdet sehen: Einige Zeit nach dem Auszug ist es dann wieder ganz nett, mal daheim vorbeizuschauen. Abstand tut gut. Und das Essen am Familientisch, das schmeckt dann plötzlich besser als je zuvor.
Die Suche beginnt, wie so oft, im Internet: Einfach in einem der gängigen Immobilienportale die Wunschregion, Wohnungsgröße und den für euch bezahlbaren Mietpreis eingeben - und schon bekommt ihr einen Überblick darüber, was für euer Budget zu haben ist. Zudem lohnt sich eine Recherche auf der Website der lokalen Tageszeitung oder des Stadtmagazins. Gefällt euch ein Angebot: mailen oder anrufen, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Zur Besichtigung nehmt ihr am besten jemanden mit, der Erfahrung hat. Ihr solltet gründlich in jede Ecke gucken und darauf achten, wie laut die Umgebung ist. Falls es Mängel (undichte Fenster, Risse in den Fliesen, schimmelige Stellen im Bad) gibt: unbedingt darauf hinweisen (und möglichst schriftlich festhalten)! So kann man bisweilen sogar den Mietpreis drücken oder die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Vermieters erreichen.
Auf jeden Fall aber werden euch dann beim Auszug die Mängel, die bereits von Anfang an bestanden, nicht angelastet.
Der Wohnungsmarkt ist vielerorts, vor allem in Großstädten, sehr angespannt. Oft ist bei der Wohnungssuche deshalb langer
Viele Vermieter sind skeptisch, ob ein junger Mensch auch in der Lage ist, seine Miete regelmäßig zu zahlen. Als Schülerin, Studierender oder Azubi kriegt man deshalb schnell eine Absage. Gut gekleidet zur Besichtigung zu erscheinen ist deshalb von Vorteil. Außerdem hilft oft eine formlose Bürgschaft eurer Eltern. Darin wird bestätigt, dass sie (notfalls) für Miete, die Kaution und eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommen.
Atem vonnöten. In besonders gefragten Gegenden kann es helfen, eine Bewerbungsmappe zu erstellen, samt seriösem Foto, der Selbstauskunft (mehr dazu unter »Kurz & knapp«), einer Bürgschaft eurer Eltern (siehe »Tipp«) sowie einem höflichen Anschreiben, in dem ihr darlegt, dass ihr zuverlässige Mieter wärt und euch gut in die Hausgemeinschaft einfügen würdet.
Bis vor einigen Jahren konnten Makler, wenn sie eine Wohnung vermittelt haben, eine saftige Provision (»Courtage«) von den neuen Mietern einstreichen. Das hat sich geändert. Inzwischen gilt das »Bestellerprinzip bei der Vermittlung«. Demzufolge müsst ihr einen Makler nur dann bezahlen, wenn ihr selbst ihn mit der Wohnungssuche beauftragt habt. Sonst nicht! Zahlt also auf keinen Fall irgendwem eine Vermittlungsgebühr!
Ein Geldbetrag, den ihr aber entrichten müsst, ist die Kaution. Sie beträgt in der Regel zwei bis drei Kaltmieten, geht an den Vermieter und dient ihm als Sicherheit für eventuell von euch verursachte Schäden. Spätestens sechs Monate nach Auszug aus der Wohnung solltet ihr den Großteil der Kaution (bis auf einen Restbetrag für noch nicht vorliegende aktuelle Nebenkostenabrechnungen) zurückbekommen, sofern ihr keine Schulden beim Vermieter habt (zum Beispiel Außenstände bei den Nebenkosten). In der Zwischenzeit muss der Vermieter das Geld für euch anlegen.
Bei der Wohnungswahl solltet ihr auch die Lage und die Infrastruktur gründlich bedenken! Kurze Wege sind das Geheimnis. Wenn ihr kein Auto besitzt, darf die nächste Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel nicht weit entfernt liegen. Komfortabel und ruhig im Grünen zu logieren mag großartig sein. Kartoffeln und Bier vier Kilometer vom nächsten Supermarkt bis nach Hause zu schleppen macht dann aber schnell keinen Spaß mehr. Ganz schlecht wohnt es sich übrigens über Imbissbuden, unter Fitnessstudios, an Autobahnzubringern, in Industriegebieten und neben einem frisch verliebten Pärchen .
Und noch etwas: Betretet ihr bei der Wohnungsbesichtigung einen Hausflur, in dem vier Kinderwagen, sechs Dreiräder und ein Bobbycar stehen, muss euch klar sein: Hier ist ab 19 Uhr Schluss mit lustigem Lärm und dafür ab 6 Uhr morgens Remmidemmi! Für Partys und nachfolgendes Ausschlafen sind WG-Häuser dann doch besser geeignet.
Von Mietinteressenten verlangen Vermieter meist eine Selbstauskunft, um deren Zahlungsfähigkeit einschätzen zu können. Fragen nach dem Nettogehalt oder dem Arbeitgeber sind dabei erlaubt. Wenn der Vermieter aber Dinge wissen will, die über das Mietverhältnis hinausgehen, so müsst ihr nicht wahrheitsgemäß antworten. Daraus entstehen euch dann auch keine Nachteile. Unzulässig sind beispielsweise Fragen danach, ob ihr Mitglied in einem Mieterverein seid, Nachwuchs plant oder einer Religionsgemeinschaft angehört. Wer einen guten Eindruck machen will, bringt schon zur Besichtigung eine ausgefüllte Selbstauskunft mit. Vorlagen dafür gibt's im Netz, beispielsweise unter: www.wohnungsboerse.net/mieterselbstauskunft.
Gängige Immobilienbörsen:
www.immobilienscout24.de
www.immonet.de
www.immowelt.de
www.wohnungsmarkt24.de
www.wohnungsboerse.net
Der Regelfall dürfte sein, dass ihr in eine Mietwohnung zieht. Das heißt, ihr müsst jeden Monat Miete an einen Vermieter zahlen. Auf der Webseite der meisten Städte findet ihr einen Mietspiegel, der die Durchschnittspreise je nach Wohnlage und Ausstattung auflistet. So könnt ihr beurteilen, ob die verlangte Miete für eine bestimmte Wohnung auch angemessen ist.
In Mietverträgen ist von Kaltmiete und Warmmiete die Rede: Die Kaltmiete ist der Preis, den man für die Nutzung der nackten Räume zahlt. Die Warmmiete enthält zusätzlich die Nebenkosten wie Heizung, Hausmeister, Straßenreinigung, Wasser, Müllabfuhr, Fahrstuhl. Dazu kommt noch die Rechnung für den Strom, den ihr in der Wohnung verbraucht. Die mit der Miete im Voraus zu zahlenden Nebenkosten werden geschätzt oder einfach in der Höhe des Vorjahres angesetzt. Sind die Nebenkosten zu niedrig kalkuliert - möglicherweise sogar absichtlich, um die Miete auf den ersten Blick günstig erscheinen zu lassen -, wird euch irgendwann eine deftige Nachzahlung ins Haus stehen. Versucht deshalb, vor Abschluss des Mietvertrags die realistischen »Warmpreise« pro Quadratmeter in dieser Gegend herauszufinden. Es nutzt ja nichts, ein Jahr lang eine scheinbar spottbillige Miete zu zahlen, dann aber eine erschreckend hohe Nachzahlung überweisen zu müssen. Wichtig: Die Höhe der Nebenkosten liegt in eurem Einflussbereich. Wer viel heizt (und dabei womöglich noch das Fenster sperrangelweit offen lässt), zahlt auch mehr.
In jedem Fall ist es wichtig, der Nebenkostenabrechnung große Aufmerksamkeit zu widmen und beispielsweise eure Rechnung mit der jener Nachbarn zu vergleichen, die mit der gleichen Anzahl von Leuten in einer etwa gleich großen Wohnung leben. Sind die Unterschiede im Rechnungsbetrag auffällig, dürft ihr misstrauisch sein. Vielleicht sind Kosten in die Rechnung eingeflossen, die ihr laut Mietrecht gar nicht zahlen müsst? Also aufpassen! Bei Unklarheiten das Mietrecht lesen oder den örtlichen Mieterschutzbund fragen.
In manchen Mietverträgen ist auch eine sogenannte Staffelmiete festgeschrieben. Das bedeutet, dass sich die Miete automatisch jedes Jahr um einen bestimmten Betrag erhöht. Bei eurer ersten Wohnung, zumal wenn eure finanzielle Zukunft noch in den Sternen steht, solltet ihr von solchen Verträgen die Finger lassen.
Verlasst euch nicht auf die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße, sondern messt selbst einmal nach. Dachschrägen, die niedriger als ein Meter sind, gelten beispielsweise gar nicht als Wohnfläche. Vielleicht hat der Vermieter ein paar Quadratmeter zu viel veranschlagt? Weitere Infos zum richtigen Ausmessen findet ihr im Netz unter dem Schlagwort »Wohnflächenverordnung«.
Lest euch, bevor ihr den Mietvertrag schließlich unterschreibt, wirklich alles genau durch. Absurde Vorschriften wie »Duschen nach 18 Uhr verboten!« sind nicht zulässig und sollten im Vertrag geändert bzw. gestrichen werden. Geht es hingegen um das Halten von Haustieren, Schlagzeugspielen um Mitternacht oder die Anzahl eurer Untermieter, dann hat der Vermieter sehr wohl das Recht mitzureden.
Was ihr auch wissen müsst: Streicht ihr die Wände knallig pink oder schwarz, dürft ihr davon ausgehen, sie in ihren Urzustand zurückversetzen zu müssen, wenn ihr auszieht.
Die Kündigungsfrist beträgt übrigens in der Regel drei...
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