Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Die Welt befindet sich im Wandel und kein Unternehmen kann sich heute dem Themenkomplex "Nachhaltigkeit" mehr entziehen. Themen wie Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung müssen heute mehr denn je in der Unternehmensstrategie, den Produkten und Dienstleistungen, den Prozessen und in der Kommunikation berücksichtigt werden. Zudem steigen die rechtlichen Anforderungen (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, EU-Taxonomie, EU-Greenwashing Directive etc.) ebenso wie die Anforderungen von Kunden, Investoren, Aktionären u. a. in puncto Berichterstattung, was sich auch in den noch neuen Berichtsanforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive widerspiegelt. Um diese Anforderungen meistern zu können, ernennen Unternehmen immer häufiger Nachhaltigkeitsbeauftrage, ESG-Officer, Corporate Sustainability Officer sowie CSR-Beauftragte. Aber was ist darunter zu verstehen? Wo sollte diese Funktion im Unternehmen angesiedelt sein? Und vor allem: Wie gehe ich vor, um eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und im Unternehmen umzusetzen? Dieses Buch richtet sich an (künftige) Nachhaltigkeitsbeauftragte und soll als eine erste praktische Orientierung dienen. Zunächst gibt es eine thematische Einordnung zur Nachhaltigkeit und ihrer Bedeutung für Unternehmen sowie eine Beschreibung der möglichen Aufbauorganisation und benötigter Kompetenzen. Dem folgt die Definition und Umsetzung eines Nachhaltigkeitsprogramms von der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie mit Wesentlichkeitsanalyse bis hin zur Umsetzung anhand eines fiktiven Fallbeispiels. Dieses Werk eignet sich als Basis für den Start in diese spannende Aufgabe, aber auch als ein Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Jenny Schmigale ist seit 2013 als Head of Compliance & ESG für die Fährreederei Scandlines tätig und verantwortet neben den Themen ESG und Compliance auch das Risikomanagement sowie die Interne Revision. Vor dieser Funktion war sie u. a. als Senior Internal Auditor bei Skandia/Old Mutual (Berlin), als Internal Control Systems Officer bei Siemens (Paris) und als Sarbanes Oxley Beraterin bei AXA (Paris), tätig. Aufbauend auf dem Studium der Wirtschaftsinformatik absolvierte sie einen MBA sowie verschiedene berufsbezogene Zertifizierungen wie dem Corporate Sustainability Reporting Specialist (CSRS), Certified Internal Auditor (CIA) u.a.
Die Europäische Kommission beschreibt den European Green Deal als langfristiges Ziel wie folgt:
"The EU aims to be climate-neutral by 2050 - an economy with netzero greenhouse gas emissions. This objective is at the heart of the European Green Deal, and is a legally binding target thanks to the European Climate Law. [...]
The EU can lead the way by investing in technological solutions, empowering citizens and ensuring action to support a smooth and just transition in key areas such as industrial policy, finance, and research.
The pursuit of climate neutrality is also in line with the EU's commitment to global climate action under the Paris Agreement."30
Der "EU Green Deal" mit dem Ziel von Netto-Null-Treibhausgasemissionen und somit der Einhaltung des Pariser Klimaabkommens wurde 2019 verabschiedet. Er soll "die europäische Wirtschaft moderner, ressourcenschonender und wettbewerbsfähiger" machen und umfasst alle Politikfelder. Um das Ziel zu erreichen, sind bestehende Gesetze anzupassen und neue zu erlassen. Zudem sind die EU-Mitgliedstaaten angehalten, nationale Energie- und Klimaschutzpläne zu erstellen, in denen sie aufzeigen, wie sie die Ziele erreichen wollen. Das EU-Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2021 verankert u.a. das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 sowie einer Treibhausgasreduktion von 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990. "Fit-for-55" ist ein Klimapaket ebenfalls aus dem Jahr 2021, bestehend aus 13 Strategie- und Legislativvorschlägen, das die Umsetzung der Treibhausgasreduktionsziele (mindestens 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990 und Treibhausgasneutralität in 2050) unterstützen soll. Dazu gehören u.a. Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Energieeffizienz-Richtlinie, die EU-Emissionshandelsrichtlinie sowie die Verordnung für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus.31
Diese überarbeiteten und neuen rechtlichen Vorgaben sind für Nachhaltigkeitsbeauftragte von großer Relevanz und eine gewisse Kenntnis zumindest der für das eigene Unternehmen relevanten Vorgaben ist unabdingbar, um Nachhaltigkeitsstrategie und -managementsystem aufbauen zu können.
Aus diesem Themenstrauß beschäftigen sich die nächsten Abschnitte daher mit einem überblickshaften, aber zwangsläufig unvollständigen Ausschnitt, um einen ersten Eindruck zur Komplexität zu geben. Dazu gehören die eher umfassenden Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ebenso wie die spezielle Berichterstattungspflicht der EU-Taxonomie-Verordnung. Neben diesen eher allgemeinen rechtlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung können weitere Pflichten abhängig vom Unternehmen bestehen. Als Beispiele sollen hier kurz die Entwaldungsverordnung (EU-DR), der Emissionshandel nach dem Emission Trading System (ETS), der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), die Greenwashing Directive und die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EU-CSDDD, das europäische Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) erwähnt sein.
Eine zeitliche Übersicht über die Relevanz der einzelnen Regelungen finden Sie in nachfolgender Abbildung.
Abbildung 6: Zeitliche Einordnung der EU-Richtlinien und anderer Regularien
Es könnte der Eindruck entstehen, dass diese gesetzlichen Vorschriften hauptsächlich auf das "E" in ESG abzielen, sprich die Umweltthemen. Dem ist jedoch nicht so. Sowohl die CRSD als auch die EU-Taxonomie, die EU-CSDDD etc. berücksichtigen die Auswirkungen auf Menschen und/oder die Einhaltung von Menschenrechten.
Um die Umsetzungsbedingungen der nachfolgenden Regularien besser zu verstehen, ist es wichtig, den Unterschied zwischen EU-Verordnungen ("Regulation") und EU-Richtlinien ("Directive") zu verstehen. EU-Verordnungen gelten mit dem verabschiedeten Text nach Inkrafttreten sofort für alle EU-Mitgliedstaaten. Sie können Öffnungsklauseln beinhalten, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Aspekte selbst bzw. über die Vorgaben der Verordnung zu regulieren. Im Vergleich dazu müssen die EU-Mitgliedstaaten EU-Richtlinien erst in eigene nationale Gesetze umsetzen bzw. in bestehende Gesetze integrieren. Für diese Umsetzung stehen meist 18 bis 24 Monate zur Verfügung. Es wird klar, dass dadurch Verordnungen eher zu einer Vereinheitlichung führen als Richtlinien.
Bereits vor der CSRD gab es für große kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland die Pflicht zur "nichtfinanziellen" Berichterstattung nach dem CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) aus dem Jahr 2017. Das CSR-RUG setzte die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) (2014/95/EU) um und ergänzte so die Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) um Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung.32 Sie betraf ungefähr 500 Unternehmen sowie Banken und Versicherungen. Der Gesetzgeber definierte den Zweck folgendermaßen: "Hintergrund der Richtlinie sei [...] die zunehmende Bedeutung sogenannter nichtfinanzieller Informationen, welche einen immer wichtigeren Bereich der Unternehmenskommunikation bildeten. Investoren, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher verlangten insoweit vor allem mehr und bessere Informationen über die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, um zu entscheiden, ob sie investieren, Lieferbeziehungen eingehen oder Produkte erwerben und nutzen.
Dies sei auch auf die zunehmende Medienberichterstattung über Arbeits- und Lebensbedingungen in Drittstaaten zurückzuführen, die zu einer Sensibilisierung von Investoren, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen im Hinblick auf nichtfinanzielle Belange geführt habe. Gleichzeitig seien nichtfinanzielle Faktoren schon heute wichtige unternehmensinterne Entscheidungsfaktoren."33
Trotz dieses Ziels blieben die Richtlinie und ihre Umsetzung deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Berichterstattung wurde als zu begrenzt angesehen - sowohl aus der Perspektive der umfassten berichtspflichtigen Unternehmen als auch aufgrund der zu vage gehaltenen Anforderungen, die nicht das Ziel der gewünschten Transparenz erfüllt haben.
Deshalb wurde 2022 die CSRD verabschiedet, die im Januar 2023 in Kraft trat und innerhalb von 18 Monaten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Schon rein begrifflich hat sie sich von der "nichtfinanziellen Berichterstattung" zur eigenständigen "Nachhaltigkeitsberichterstattung" weiterentwickelt. Zudem erweitert sie den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich (in der EU von ca. 11.600 auf 49.000 Unternehmen34), indem sie nunmehr auch "große Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen - mit Ausnahme von Kleinstunternehmen -, bei denen es sich um Unternehmen von öffentlichem Interesse" handelt (Art. 19a CSRD), umfasst. So sind alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit ausschließlich haftungsbeschränkten Gesellschaftern berichtspflichtig, die folgende Kriterien erfüllen:
- im bilanzrechtlichen Sinne große Unternehmen,
- im bilanzrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind,
- Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen.35
Die Umsetzung der Anforderungen erfolgt sukzessive. Zunächst müssen Unternehmen, die bereits unter der CSR-RUG berichtspflichtig waren, mit dem Geschäftsjahr beginnend ab dem 1.1.2024 die Vorgaben der CSRD erfüllen (für die Berichte im Jahr 2025). Ab dem Geschäftsjahr 1.1.2025 sind es die nicht kapitalmarktorientierten großen Unternehmen, die nicht die Vorgaben der NFRD erfüllen mussten (für die Berichte ab 2026). Ab dem 1.1.2026 (Berichte ab 2027) die kapitalmarktorientierten kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen. Kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen haben jedoch auch eine Möglichkeit, dies bis 2028 zu verschieben (Opt-out). Alle anderen Unternehmen, die unter die Vorgaben der CSRD fallen, und Nicht-EU-Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochterunternehmen in der Europäischen Union müssen die Vorgaben ab dem 1.1.2028 für ihre Berichte ab 2029 erfüllen.36
Die tatsächlichen Berichtspflichten sind dann in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definiert. Diese wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelt. Die EFRAG wird sich auch um deren Weiterentwicklung kümmern. Die Struktur ist ähnlich den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) (siehe auch Unterkapitel 10.3.2). So sind die Berichtspflichten in verschiedenen Standards zusammengefasst. Zunächst gibt es die themenübergreifenden Standards, welche die allgemeinen Grundsätze (ESRS 1) und allgemein geforderte Angaben der Unternehmen (ESRS 2) beschreiben. Dies umfasst zum großen Teil die Durchführungsvorgaben und Berichterstattungspflichten zur Wesentlichkeitsanalyse, auf die wir auch noch in Unterkapitel 8.1.4 eingehen. Dann gibt es themenspezifische Standards, die sich wiederum in die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung unterteilen. Schließlich soll es ab Mitte 2026 auch sektorspezifische Standards geben. Eine Übersicht zu den Standards finden Sie in der...
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