Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Die sachliche Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG beim Erwerb von Kapitalanteilen und das Pflichtangebot nach § 35 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG harmonieren auf den ersten Blick nicht miteinander. Gerade in börsennotierten Familienunternehmen können diese beiden Rechtsfolgen durch die Gründung eines Pools bzw. den Poolbeitritt ausgelöst werden.
Die Arbeit liefert Vorschläge, damit die Praxis besser abstimmen kann, die Begünstigung des Erwerbs von Kapitalanteilen mittels Pooling im Sinne von § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG in Anspruch zu nehmen, ohne zugleich ein Pflichtangebot abgeben zu müssen. Da oftmals das gesamte Vermögen der Familie in dem Unternehmen gebunden ist, können sowohl die erbschaft- bzw. schenkungsteuerrechtliche Entlastung als auch die finanzielle Belastung durch das Pflichtangebot für die Familie erheblich sein. Darüber hinaus wird ein Programm entwickelt, wie man die gesetzlichen Vorgaben für die Begünstigung gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG neugestalten könnte.
Autorin
Gina Rabea Rolfes studierte Rechtswissenschaft sowie Recht und Management an der Universität Bielefeld. Während der Promotion arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur. (Oxford). Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf im Bereich des Gesellschaftsrechts/M&A tätig. Sie absolviert derzeit ihr Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
1. EinleitungGegenstand und Grenzen der Untersuchung - Gang der Untersuchung2. Begrifflichkeiten'Stimmbindungsvertrag' und 'Pool' - 'Familienunternehmen'3. Der Stimmbindungsvertrag als Teil des Poolvertrags zur Erlangung der sachlichen Steuerbefreiung gemäß §§ 13a, 13b ErbStGDie Entwicklung des Poolprivilegs gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG - Das Pooling im Kontext der sachlichen Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG - Die Bedeutung von Anteilen an Familienkapitalgesellschaften im Rahmen von § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG - Der Poolvertrag nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG - Das Pooling und die Behaltensfrist - Bestimmungen im Poolvertrag - Der Verstoß gegen Bestimmungen des Poolvertrags4. Der Stimmbindungsvertrag als Auslöser der Angebotspflicht nach § 35 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜGWesentliche Bestimmungen des WpÜG betreffend Pflichtangebote - Zielsetzung des Pflichtangebots - Kontrollbegriff nach § 29 Abs. 2 WpÜG - Kontrollerlangung mittels Stimmbindungsvertrags - Nichtberücksichtigungs- bzw. Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 36 WpÜG bzw. § 37 WpÜG - Umfang der Angebotspflicht und Abgabepflicht mehrerer Poolmitglieder - Keine Auswirkungen des Verstoßes gegen die Abgabepflicht nach § 35 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG auf die sachliche Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG von gepoolten Kapitalanteilen5. Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen der sachlichen Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG und dem Pflichtangebot nach § 35 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜGDas Spannungsverhältnis zwischen der sachlichen Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG und dem Pflichtangebot nach § 35 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG - Auflösung des Spannungsverhältnisses de lege lata - Auflösung des Spannungsverhältnisses de lege ferenda6. Zusammenfassung der wesentlichen ThesenLiteratur- und Stichwortverzeichnis
Dateiformat: PDFKopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat PDF zeigt auf jeder Hardware eine Buchseite stets identisch an. Daher ist eine PDF auch für ein komplexes Layout geeignet, wie es bei Lehr- und Fachbüchern verwendet wird (Bilder, Tabellen, Spalten, Fußnoten). Bei kleinen Displays von E-Readern oder Smartphones sind PDF leider eher nervig, weil zu viel Scrollen notwendig ist. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.