In der öffentlichen Debatte über die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wird oft gesagt, die Rechte der Kinder seien bereits umfassend im deutschen Recht gesichert. Was aber sind "Kinderrechte"? Was sagt die UN-Kinderrechtskonvention? Wie waren sie bisher im deutschen Recht verankert und wo gibt es Änderungsbedarf? Fünfzehn Expertinnen und Experten aus verschiedenen Rechtsbereichen (Familie, Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Medien, Migration, Gesundheit, Behinderung, Datenschutz, Kriminalität, Partizipation u.a.m.) geben in diesem Handbuch darauf eine abgewogene Antwort. Das Handbuch richtet sich sowohl an Rechts- und Sozialwissenschaftler als insbesondere auch an diejenigen, die in der Praxis mit der Verwirklichung der Kinderrechte befasst sind. Es erläutert den grund- und menschenrechtlichen Rahmen für diese Arbeit und zeigt Gestaltungsspielräume für politische Entscheidungen und fachliche Praxis auf.
Rezensionen / Stimmen
»Das Handbuch vermittelt einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Regelungen, die nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland umgesetzt wurden, und weist auf offene Baustellen hin.«
Prof. Dr. Manfred Liebel, socialnet.de Juni 2020
»Die Beiträge beschränken sich nicht auf eine Darstellung des deutschen Rechts, sondern zeigen auch Spannungsverhältnisse zur Kinderrechtskonvention und Reformbedarf auf. Sie geben Antworten auf die wichtigsten Fragen und lassen so ein Gesamtbild der Kinderrechte und ihrer Umsetzung in Deutschland entstehen, das aufgrund der ähnlichen Herausforderungen auch für Leser aus anderen Ländern durchaus aufschlussreich ist. Das Handbuch bietet damit einen wertvollen Behelf für Praktiker und zugleich Anregungen und eine fundierte Grundlage für eine weitere wissenschaftliche Befassung mit den Kinderrechten.«
Philip Czech, NLMR 3/2020, 241
»Dem Handbuch gebührt der Verdienst, die UN-KRK ins Zentrum seiner Betrachtung zu stellen und aus ganz verschiedenen rechtlichen Blickwinkeln zu beleuchten. Dabei wird konkret aufgezeigt, welche Umsetzungsdefizite es gesetzlich, aber auch in der praktischen Rechtsanwendung in verschiedenen Bereichen des deutschen Rechts noch gibt. Die Darstellung zeigt so auch die Fortschrittlichkeit der UN-KRK auf, in der schon vor 30 Jahren aus dem Blickwinkel des Kindes grundrechtsähnliche Rechte sowie Beteiligungs- und Schutzrechte formuliert wurden, die trotz aller Fortschritte und Gesetzesänderungen bis heute noch nicht vollständig im deutschen Recht implementiert sind. Das Werk kann uneingeschränkt empfohlen werden, sowohl zur kritischen Betrachtung des eigenen Rechtsgebiets aus dem Blickwinkel der UN-KRK als auch für eine knappe Zusammenfassung anderer Rechtsgebiete mit kritischer Würdigung aus der spezifischen Sicht der UN-KRK. Iven Köhler, Richter am OLG Frankfurt a.M..«
Arno Mohr, pw-portal.de September 2020, ZKJ 2020, 363