Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Die zweite Auflage berücksichtigt die zum 30. Dezember 2009 in Kraft getretene Anhebung der Haftungshöchstbeträge und kommentiert die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs und der gesamten Instanzgerichte zum Montrealer Übereinkommen sowie zur Verordnung (EG) Nr 261/04 zur Nichtbeförderung, Annullierung und großen Verspätung von Fluggästen. In die Kommentierung wurde zudem die Rechtsprechung verschiedener Vertragsstaaten miteingearbeitet. Zugleich berücksichtigt die Kommentierung das neue Kollisionsrecht der Rom I- und Rom II-Verordnungen.
Ziel des Kommentars ist es, die Bestimmungen des Übereinkommens kurz und prägnant für die Praxis zu erläutern. Als wichtige Auslegungsquelle dient dabei zum einen die Entstehungsgeschichte zum Montrealer Übereinkommen sowie zum Warschauer Abkommen. Zum anderen berücksichtigt die Kommentierung die kontinentaleuropäische und US-amerikanische Rechtsprechung zur Luftfrachtführerhaftung für Personen- und Güterschäden sowie die Rechtsquellen des Europäischen Gemeinschaftsgesetzgebers. Ferner geht die Kommentierung auf die unterschiedliche internationale Staatenpraxis bei der Umsetzung der Versicherungspflicht der Luftfrachtführer ein.
Neben dem Montrealer Übereinkommen werden das Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetz, die EG-Verordnung über die Haftung von Luftverkehrsunternehmen bei Unfällen, die EG-Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großen Verspätung von Flügen sowie die EG-Verordnung über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen erläutert und dargestellt.
Der Kommentar richtet sich zum einen an Spediteure, Luftfrachtführer, Versicherungen, Rechtsabteilungen von Reiseunternehmen sowie zum anderen an Rechtsanwälte und Richter.
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