Klassische Altersvorsorgeprodukte
Wird in den Medien oder in Fachbüchern von Altersvorsorgeprodukten gesprochen, so handelt es sich in den meisten Fällen um Produkte, die sich durch eine Anspar- und eine Auszahlungsphase auszeichnen. In der Ansparphase werden die eingesparten Beträge gewinnbringend angelegt. Ausgezahlt werden die Erträge entweder als Einmalbetrag oder lebenslange Rente.
Lebensversicherung
Erklärung
Durch die Gründung von Vereinen, welche die Kosten für die Bestattung ihrer Mitglieder übernahmen, entstanden die ersten Lebensversicherungen schon im antiken Rom. Diese Vereine kümmerten sich auch um die noch lebenden Verwandten und unterstützten diese finanziell.
In der heutigen Zeit wird bei einer reinen Lebensversicherung, auch Risikolebensversicherung genannt, nur das Risiko des Todesfalles abgesichert. Es wird eine Summe vereinbart, die bei Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers an die vorher festgelegte Person ausgezahlt wird. Da aber jeder einmal sterben muss, besteht bei jedem Vertrag eine Altersobergrenze, bis zu der der Vertrag erfüllt wird.
Praxis
Bei einer Risikolebensversicherung wird nur der Todesfall abgesichert. Es werden keine kapitalbildenden Maßnahmen ergriffen. Beiträge für eine solche Absicherung sind wesentlich günstiger als die für eine Kapitallebensversicherung. Entscheidend für die Höhe der Beiträge sind das Eintrittsalter, die Gesundheit und der Beruf.
Wie schon erwähnt, gibt es für solche Versicherungen Altersobergrenzen. Tritt der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit nicht ein, so wird auch keine Leistung seitens des Versicherers fällig.
Gerade für Familien, in denen ein Partner das Haupteinkommen bezieht, ist eine Risikolebensversicherung wichtig. Stirbt dieser Partner, so kann dies fatale finanzielle Folgen für die noch lebenden Familienmitglieder nach sich ziehen. In einem solchen Fall würde die Lebensversicherung das Risiko der Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Familienangehörigen übernehmen.
Eine Besonderheit ist eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. In diesem Fall gibt es mehrere versicherte Personen. Die Versicherungsleistung wird jedoch nur einmal ausgezahlt, nämlich dann, wenn eine der versicherten Personen stirbt. Diese Besonderheit der Versicherung macht Sinn, um voneinander abhängige Personen wirtschaftlich abzusichern.
Ein weiterer Grund, warum Risikolebensversicherungen abgeschlossen werden, ist die Absicherung von Verbindlichkeiten. Sie wird oftmals als Voraussetzung für eine Kreditvergabe, zur Sicherheit des Kreditgebers, benötigt.
Investition
Da die Vorgaben recht klar sind, sind Vergleiche leicht möglich. Man vergleicht die verschiedenen Angebote und wählt die mit der höchsten Ablaufsumme und den geringsten Beiträgen.
Beachtet werden sollte, dass für einen Vergleich immer dieselben individuellen Merkmale, wie Alter, Beruf oder Ähnliches, herangezogen werden.
Steuerliche Behandlung
Steuerfrei im Leistungsfall.
Kapitallebensversicherung
Erklärung
Die Kapitallebensversicherung ist eine gemischte Lebensversicherung, eine Versicherung sowohl auf den Erlebensfall (d. h. das Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters) als auch den Todesfall. Leistungen werden fällig, wenn eines der beiden Ereignisse eintritt.
Da bei dieser Versicherung auch der Todesfall mit abgesichert wird, werden zur Berechnung der notwendigen Beiträge individuelle Besonderheiten wie Alter und Gesundheitszustand mit herangezogen. Es können auch Zuschläge für bestimmte Berufsgruppen oder gefährliche Sportarten erhoben werden. In der Regel werden diese Verträge auch nur in bestimmten Altersgrenzen abgeschlossen. Für Versicherungssummen gibt es Grenzen nach oben und unten.
Praxis
In den meisten Fällen wird eine solche Versicherung weniger zur Deckung des Todesfallrisikos als zum Aufbau von Kapital abgeschlossen. In der Vergangenheit erfreute sie sich großer Beliebtheit, da es besondere steuerliche Vergünstigungen gab. Ebenso waren die Renditeaussichten in der Vergangenheit recht lukrativ. Durch veränderte Steuergesetze und die Senkung des Garantiezinses hat sich dies jedoch geändert. Gerade dieser Garantiezins ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung.
Dieser Zins wird durch das Bundesministerium für Finanzen festgelegt. Wie in der folgenden Tabelle ersichtlich, wurde der Zins in den letzten Jahren regelmäßig nach unten korrigiert. Eine Erhöhung ist in den nächsten Jahren sehr unwahrscheinlich. Versicherungen, die ab dem 1. Januar 2015 abgeschlossen werden, haben nur noch einen garantierten Zinssatz von 1,25 Prozent.
In der unten aufgeführten Tabelle können Sie die Veränderungen der Garantiezinssätze in der Vergangenheit bis zum heutigen Stand ablesen.
Der Garantiezins gilt jedoch nur für das Sparkapital (Beitrag - Kosten) und nicht für die gesamte Summe, welche eingezahlt wird.
Beispiel
Werden monatlich 100 Euro eingezahlt, und die Kostenquote beträgt 20 Prozent, so werden nur 80 Euro mit dem Garantiezins verzinst. Bei einem Zinssatz von 1,25 Prozent ergibt dies einen Prozentsatz auf 100 Euro gerechnet von nur 1 Prozent.
Das aber viel wichtigere Argument für eine Kapitallebensversicherung war die bis 2004 geltende Steuerfreiheit (siehe Unterpunkt »Steuerliche Behandlung«). Als dieses Privileg nicht mehr gegeben war, verlor die Kapitallebensversicherung, wie erwähnt, enorm an Attraktivität. Mittlerweile gibt es lukrativere Produkte am Markt, um sein Geld gewinnbringend anzulegen. Nicht unterschätzen sollte man aber die Abdeckung des Todesfalles. Dieses Risiko sollten viele Personengruppen bei ihrer Entscheidung für eine Lebensversicherung unbedingt berücksichtigen.
Investition
Es scheint sinnvoll, das Todesfallrisiko und die Investition zu trennen und in zwei verschiedene Anlageprodukte zu investieren. Zum einen in eine reine private Rentenversicherung und zum anderen in eine reine Lebensversicherung (siehe Investition bei diesen beiden Anlageklassen). Bei einer solchen Vorgehensweise ist Flexibilität gegeben und es können Versicherungsbereiche gekündigt werden, welche eventuell nicht mehr benötigt werden.
Steuerliche Behandlung
Für Altverträge (Abschluss des Vertrages bis 31. Dezember 2004) gilt: Kapitalauszahlungen sind steuerfrei, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Die Beitragsdauer der vereinbarten Zahlungen muss mindestens 5 Jahre, die Laufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen.
Verträge, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden steuerlich wie folgt behandelt: Beträgt die Laufzeit mindestens 12 Jahre und erfolgt die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr, so werden die Kapitalerträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen nur zur Hälfte besteuert.
Werden diese beiden Aspekte nicht beachtet, und es kommt zu einer früheren Auszahlung, so werden die Kapitalerträge voll versteuert. In diesem Fall werden die eingezahlten Beiträge von der Auszahlungssumme abgezogen. Die Differenz unterliegt der Einkommensteuer.
Tritt das Versicherungsrisiko des Todesfalles ein, so ist die Kapitallebensversicherung weiterhin steuerfrei.
Klassische private Rentenversicherung
Erklärung
Durch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung wird ab einem vorher bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente bezahlt. Grundsätzlich kann sie den Lebensversicherungen zugeordnet werden, auch wenn durch sie nicht der Todesfall abgesichert wird, sondern vielmehr das »Risiko« eines langen Lebens.
Von der Lebensversicherung unterscheidet sie sich insbesondere durch die fehlende Gesundheitsprüfung. Da bei schlechtem gesundheitlichen Zustand kein langes Leben zu erwarten ist und somit das Risiko des Versicherers, lange Rentenzahlungen tätigen zu müssen, verringert wird, ist diese nicht vonnöten.
Die vereinfachte Rechnung der Versicherer ist, dass besonders Versicherte, die ein hohes Alter erreichen, ihre Auszahlungen unter anderem aus dem Topf früh Verstorbener erhalten. Die eingesparten Renten der frühzeitig Verstorbenen werden sozusagen an die länger Lebenden vererbt. Frühzeitig Sterbende erhalten nicht ihre komplett eingezahlten Beiträge, wohingegen länger Lebende mehr Auszahlungen erhalten, als sie eingezahlt haben.
Kurz gefasst: Die private Rente ist eine Wette auf ein langes Leben.
Praxis
Es gibt zwei grundlegende Formen der privaten Rentenversicherung: die sofort beginnende und die aufgeschobene Rente.
Bei der sofort beginnenden Rente wird eine Einmalzahlung getätigt, nach der dem Versicherungsnehmer ab sofort eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt wird. Diese Form der Rente fand oft bei komplexen Finanzprodukten Anwendung. Die dafür anfallenden Zinsen wurden steuerlich geltend gemacht.
Da die lebenslange private Rente nur mit dem Ertragsanteil (s. S. 48, Steuerliche Behandlung) versteuert wird, ist diese häufig von älteren Personen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, von Nutzen.
Die am häufigsten anzutreffende Variante der privaten Rentenversicherung ist die aufgeschobene Rente. Hier werden zunächst über einen längeren Zeitraum monatlich Beiträge einbezahlt, die später als monatliche Leibrente ausgezahlt werden. Eine Einmalzahlung bei Rentenbeginn kann auch vereinbart werden.
Bei beiden Varianten können noch zusätzliche Vereinbarungen, wie beispielsweise eine Hinterbliebenenrente für den Partner, getroffen werden. Solche Vereinbarungen kosten jedoch...