Schweitzer Fachinformationen
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BNE ist das Fundament für die Umweltbildung im Rahmen der Umsetzung der bildungspolitischen Zielsetzungen der Landesregierung. Hauptanliegen ist es, kompetenzfördernd zu agieren, um komplexe Zusammenhänge der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung zu erkennen und das Interesse an der Lebensgestaltung zu forcieren. Dabei soll eine möglichst kritische Reflexion der eigenen Bedürfnisse und die davon abhängige Tragweite eigener Handlungen bezüglich nachhaltiger Herausforderungen angesprochen werden. Integrativ orientieren sich die Inhalte an Kernthemen der AGENDA 21 sowie an zum größten Teil problembehafteten Komplexfeldern (Ernährung, Mobilität, Wohnen). Damit soll das Lernverständnis und die Auffassungsgabe kontinuierlich gefördert werden, indem die erweiterte Wissensvermittlung sekundär an bereits vorhandenem Grundwissen anknüpft[42]. Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenkonzeptes der Umweltbildungsarbeit in Brandenburg wird die Herausbildung und Stärkung von individuellen und gemeinschaftlichen Umweltverhalten etabliert. (s. Rahmenkonzept für die Umweltbildungsarbeit in Brandenburg)[43].
In der Koalitionsvereinbarung[44] für die 5. Legislaturperiode haben sich die Regierungsfraktionen auf folgende bildungspolitische Schwerpunkte geeinigt, die für die Umweltbildungsarbeit inhaltlich hervorzuheben sind.
Verbesserung der Unterrichtsqualität in der Grundschule und die individuelle Förderung
Verstärkung der naturwissenschaftlichen und experimentiellen Anteile im Primärbereich (Sachkunde) und integrierter naturwissenschaftlicher Unterricht in der Sekundarstufe I
Weiterführung des Programmes zur Studien- und Berufsorientierung (Praxislernen - Netzwerke Schule und Wirtschaft)
qualitative Verbesserung der Ganztagsangebote an Ganztagsschulen
Ausbau der Selbstständigkeit von Schulen
Schulleitungen sollen bei Personalentscheidungen von Lehrkräften unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte einen größeren Einfluss haben
Das Brandenburgische Schulgesetz (BbgSchulG)[45] definiert hinsichtlich der Bildungsinhalte Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung, die für die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Wertegrundsätzen von primärer Relevanz sind. Dazu gehören insbesondere die Fähigkeit und Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler
$ 4 Abs. 5 Satz 1-14 It. BbgSchulG[46]:
für sich selbst, wie auch gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen,
die eigene Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten und in diesem Sinne auch mit Medien sachgerecht, kritisch und kreativ umzugehen,
sich Informationen zu verschaffen und kritisch zu nutzen sowie die eigene Meinung zu vertreten, die Meinungen anderer zu respektieren und sich mit diesen unvoreingenommen auseinander zu setzen,
Kreativität und Eigeninitiative zu entwickeln,
Beziehungen zu anderen Menschen auf der Grundlage von Achtung, Gerechtigkeit und Solidarität zu gestalten, Konflikte zu erkennen und zu ertragen sowie an vernunftgemäßen und friedlichen Lösungen zu arbeiten,
sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau einzusetzen und den Wert der Gleichberechtigung auch über die Anerkennung der Leistungen von Frauen in Geschichte, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft einzuschätzen,
eigene Rechte zu wahren und die Rechte anderer auch gegen sich selbst gelten zu lassen,
ihr künftiges privates, berufliches und öffentliches Leben verantwortlich zu gestalten und die Anforderungen des gesellschaftlichen Wandels zu bewältigen,
soziale und politische Mitverantwortung durch individuelles Handeln und durch die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen zu übernehmen und zur demokratischen Gestaltung einer gerechten und freien Gesellschaft beizutragen,
Ursachen und Gefahren der Ideologie des Nationalsozialismus sowie anderer zur Gewaltherrschaft strebender politischer Lehren zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken,
die eigene Kultur sowie andere Kulturen, auch innerhalb des eigenen Landes und des eigenen Umfeldes, zu verstehen und zum friedlichen Zusammenleben der Kulturen und Völker beizutragen sowie für die Würde und die Gleichheit aller Menschen einzutreten,
sich auf ihre Aufgaben als Bürgerinnen und Bürger in einem gemeinsamen Europa vorzubereiten,
ihre Verantwortung für die eigene Gesundheit, für den Erhalt der Umwelt und die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen zu begreifen und wahrzunehmen,
ein Verständnis für die Lebenssituation von Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Beeinträchtigungen zu entwickeln und zur Notwendigkeit gemeinsamer Lebenserfahrungen beizutragen
Mit dem Thema "Wald" als Lernort können die Schulen in Brandenburg mit geeigneten didaktischen Unterrichtsmethoden diesen Anforderungen besser gerecht werden, da das Objekt "Wald" in vielerlei Hinsicht dazu beitragen kann, in der Bildungsarbeit und im sozialen Raum (Schule) Normen und Werte entwickeln zu lassen, die im alltäglichen Leben, im Umgang mit anderen Menschen und der eigenen, persönlichen Entwicklung einen hohen Stellenwert haben[47].
Die Rechtsgrundlagen für das Schulwesen im Land Brandenburg sind der Artikel 7 des Grundgesetzes[48] der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 29 - 30 der Verfassung des Landes Brandenburg[49], sowie die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) erlassenen Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Runderlasse und Dienstanweisungen. Für eine erfolgreiche pädagogische Umsetzung des Themenfeldes Wald/Forstwirtschaft im Rahmen des Programmes BNE an den Schulen in Brandenburg bestehen grundsätzlich aufgrund der Regelungen im Brandenburgischen Schulgesetz keine strukturellen und organisatorischen Einwände. Näheres bezüglich der Bildungsinhalte in den einzelnen Unterrichtsfächern ist in den Rahmenlehrplänen[50] festgelegt. Diese können von den jeweiligen Schulen durch schuleigene Lehrpläne fachlich konkretisiert werden. Weitere schulrechtliche Bestimmungen (lt. BbgSchulG)[51] die unmittelbar keinen Einfluss auf die Rahmenlehrpläne haben, werden für die zu Grunde gelegenen fachlichen Ansätze zum Thema Wald/Forstwirtschaft nicht berücksichtigt.
Eine grundlegende Voraussetzung für die Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung und demzufolge auch das Themenfeld Wald/Forstwirtschaft ist eine auf BNE ausgerichtete Kompetenzentwicklung zukünftiger Lehrergenerationen. In Anbetracht dieser Herausforderungen sollte bemerkt werden, dass viele gegenwärtig im Schuldienst tätigen Lehrer nicht umfassend und ausreichend mit Umweltthemen vertraut sind. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Notwendigkeit der Fort- und Weiterbildung, die entsprechende Vorgaben der Unterrichtsdidaktik- und Methodik vermittelt. Angehende Pädagogen müssen daher in der Erstausbildung die dafür benötigten Kompetenzen erwerben, um Fragen einer nachhaltigen Entwicklung inhaltlich und in methodisch geeigneter Weise, sowie didaktisch professionell begleiten und erläutern zu können[52]. Insbesondere der Erwerb von Gestaltungskompetenzen sollte mit dem Ziel gefördert werden, Fähigkeiten zu erweitern, die es ermöglichen, Fachwissen themen- und situationsgerecht anzuwenden. Damit wird angestrebt, aus Gegenstandsanalysen und Studien, Hintergründe und Schlussfolgerungen über ökologische, ökonomische und soziale Entwicklungen in ihrer wechselseitigen Bedeutung zueinander herauszuarbeiten, darzustellen und verständlich zu vermitteln. Die wissenschaftliche Erstausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer gewährleistet eine fächerübergreifende Betrachtungsweise fachdidaktischer und erziehungswissenschaftlicher Theorien und öffnet somit den Blickwinkel für weitere mit dem Thema Umweltbildung mögliche Perspektiven[53]. Beispielsweise können zum Thema Wald Schwerpunkte wie Biodiversität und Klimaschutz angesprochen werden und mit Inhalten des Lebensalltages kombiniert werden. Charakterisiert wird dies mit der Verknüpfung von Lernkontakten, Partizipation, Handlungsorientierung und Problemanalysen. Die 2. Phase des Vorbereitungsdienstes dient hauptsächlich der Fortführung der Kompetenzentwicklung. Primäres Ziel dabei ist es, eine Verbesserung der Handlungsfähigkeiten zu ermöglichen, sowie die Ergebnisse des schulpraktischen Handelns im Kontext zu den Leitlinien einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu bearbeiten. Hier sind unterschiedliche Modelle für die Einbeziehung des BNE Programmes im Lehramtsstudium möglich (s. Programm TRANSFER 21)52.
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