Schweitzer Fachinformationen
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Um schon im vorherein Unfälle zu vermeiden, obliegt es jeder Einsatzkraft, die mit der Nutzung von Geräten zum thermischen Trennen oder Trennschleifen beauftragt wird, vorbereitende Maßnahmen zu treffen. Diese beginnen mit der korrekten Auswahl der persönlichen, als auch erweiterten Schutzausrüstung und enden mit der korrekten Nutzung der Geräte und Vorgehensweise am Einsatzort. Hierbei ist zu den vorgestellten Maßnahmen auch zusätzlich noch individuell auf Witterungsbedingungen und jahreszeitliche Besonderheiten sowie lagebedingte Eigenheiten zu achten.
Schutzkleidung
Die Schutzkleidung für die Arbeit mit Trennschneidgeräten sollte alle Körperstellen bedecken, es sollte hier mindestens der komplette Feuerwehr-Schutzanzug getragen werden. Neben dem Feuerwehr-Schutzanzug sollte zusätzlich eine Lederschürze und ggf. Gamaschen beim Trennen von Eisenmetallen getragen werden, da der entstehende Funkenstrahl sich sonst in die Einsatzbekleidung einbrennen kann. Besonders Reflexstreifen sind hier sehr anfällig für Beschädigungen. Diese Ausrüstung sollte ebenso in der genannten Kombination bei der Verwendung von Plasma- und Brennschneidgeräten getragen werden, mit entsprechend angepasstem Augenschutz. Für den Einsatz der Sauerstofflanze ist hingegen als Überbekleidung eine aluminiumbeschichtete Hitzeschutzkleidung nebst entsprechendem Kopfschutz zu tragen.
Bild 3 a-d: PSA-Varianten nach entsprechender Gerätenutzung: 1 PSA für den Einsatz von Trennschleifgeräten, 2. PSA für den Einsatz von Brennschneidgeräten, 3.PSA für den Einsatz von Plasmaschneidgeräten, 4. PSA für den Einsatz von Sauerstofflanzen
Gesichtsschutz
Als Schutz des Gesichts muss eine entsprechende Ausrüstung mit Abschirmfunktion getragen werden. Es bietet sich hier das Visier des Feuerwehrhelms an. Ein Visier ist nur als Schutz der Haut gegen entstehende Funken und Späne gedacht. Außerdem schützt es auch gegen evtl. zerfliegende Trennscheiben. Der Gesichtsschutz stellt keinen geeigneten Augenschutz dar und muss in Kombination mit einer geeigneten Schutzbrille getragen werden! Beim Einsatz von Plasmaschneidgeräten sollte ein entsprechender Schweißschutzhelm getragen werden, da dieser die auftretende UV-Strahlung von den exponierten Hautflächen des Gesichts abschirmt.
[24]Atemschutz
Da beim Trennschneiden eine erhebliche Rauchentwicklung, Stäube und Gase entstehen, ist ein geeigneter Atemschutz zu tragen. Als ausreichender Schutz ist im Außenbereich dafür eine entsprechende Filtermaske der Klasse FFP 2, wie sie auch beim Glasschneiden im Bereich von Verkehrsunfällen getragen wird, anzusehen.
Bei Arbeiten innerhalb beengter Umgebungen und bei unzureichender Luftzufuhr ist entsprechend umluftunabhängiger Atemschutz zu tragen. Sollte dieser genutzt werden, kann das Tragen von Augen- und Gesichtsschutz beim Einsatz von Trennschleifgeräten entfallen, da die Sichtscheibe des Atemanschlusses eine ausreichende Schutzwirkung für die betroffenen Bereiche bietet. Für den Einsatz von thermischen Trenngeräten ist allerdings wegen der hohen Lichtstrahlung ein entsprechender Schutz notwendig. Bei Arbeiten in Schächten und Behältern muss ebenfalls grundsätzlich umluftunabhängiger Atemschutz getragen werden, wenn keine Be- und Entlüftungsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Augenschutz
Als Augenschutz beim Trennschleifen muss eine enganliegende Schutzbrille getragen werden, die die Augen vor umherfliegenden Spänen und Funken schützt. Es empfiehlt sich hierbei eine Korbbrille zu tragen, die den Augenbereich komplett [25]umschließt. Normale Schutzbrillen können z.T. vereinzelte Späne nicht aufhalten. Wie schon beim Gesichtsschutz beschrieben, sollte möglichst eine Kombination aus Gesichts- und Augenschutz getragen werden. Ein Augenschutz hilft zwar gegen die Funken und Späne, aber bei einer zerplatzten und umherfliegenden Schleifscheibe nur wenig bis gar nicht!
Beim Einsatz von Brennschneid-, Plasmaschneidgeräten und Sauerstoff-Kernlanzen muss zwingend ein entsprechender Augenschutz getragen werden, der die Augen vor der entstehenden Lichteinstrahlung schützt (Schutzklasse 3-8 der Brillengläser nach DIN EN 166 und DIN EN 169 für das Brennschneiden, abhängig von der eingesetzten Brennerspitzengröße und Schutzklasse 9-13, nach DIN EN 379:2009 für das Plasmaschneiden, abhängig von der genutzten Stromstärke, bzw. entsprechend der Herstellerangaben).
Gehörschutz
Die Arbeit mit thermischen Trenngeräten und Trennschleifgeräten erzeugt erheblichen Lärm. Zum einen durch den Antrieb der Geräte und zum anderen durch das Schleifen/Trennen des Werkstoffs sowie auch durch eingesetzte Brenngase . Da auch schon kurze Einsätze Schäden am Gehör verursachen können, muss ein geeigneter Gehörschutz getragen werden.
Schutzhandschuhe
Zum Schutz der Hände müssen auf das genutzte Gerät abgestimmte Handschuhe verwendet werden. Je nach Trennprozess kann es hier zu erheblichen Unterschieden in den Anforderungen kommen. Während beim Einsatz von Trennschleifgeräten noch einfache Arbeitshandschuhe für die allgemeine Technische Hilfeleistung verwendet werden können, benötigen Einsatzkräfte beim Einsatz von Brenn-, Plasmaschneidgerät und Sauerstoff-Kernlanze entsprechend ausgewiesene Schutzhandschuhe. Auch wenn Handschuhe für die Brandbekämpfung im Regelfall die entsprechenden Schutzstufen erfüllen, sollten diese aus ergonomischen Gründen nach Möglichkeit nicht genutzt werden.
Sicherheitsschuhwerk
Als Sicherheitsschuhwerk eignet sich das im normalen Einsatzfall zu tragende Feuerwehrschutz-Schuhwerk. Bei Schnürstiefeln ist darauf zu achten, dass durch direkte starke Einwirkung von Funkenflug durch das Trennen von Eisenwerkstoffen die Schnürung durchbrennen kann und auch das Stiefelleder beschädigt wird. Durch den Einsatz von Ledergamaschen kann dieser Gefährdung entgegengewirkt werden.
Bei Trennarbeiten gehen immer Gefahren für die bedienende Einsatzkraft und auch für umstehende Personen aus. Besonders gilt dies für lange senkrechte zu trennende Teile, wie z.B. Stahlträger oder Straßenlaternen, wenn diese nach dem schneiden umfallen. Ebenso bergen runde Schnittgüter die Gefahr unkontrolliert wegzurollen. Auch wenn durch Anschlag-, Spannmittel oder Keile diese Gefahren auf den ersten Blick gehemmt werden können, empfiehlt es sich rund um den Arbeitsbereich entsprechende Sicherheitsbereiche festzulegen, analog zu den Sicherheitsabständen beim Fällen von Bäumen wie sie beim Einsatz von Motorkettensägen festgelegt werden.
Faustformel beim Fällen von Bäumen mit Motorkettensägen:
Sicherheitsabstand = doppelte Baumlänge
Im direkten Schwenkbereich des Trenngerätes sollte ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden, da eine erhöhte Verletzungsgefahr für Personen durch die offene Flamme des Brennschneidgerätes oder die rotierende Trennscheibe besteht.
Bei besonders beengten Arbeiten und Zwangslagen, die zur Personenrettung ausgeführt werden müssen und solche Sicherheitsabstände nicht zulassen, gilt es für notwendiges Hilfspersonal entsprechend mit der bedienenden Einsatzkraft im Voraus den Ablauf festzulegen und sich entsprechend sinnig zu verhalten. Hierbei sollte möglichst eine Führungskraft oder weitere Einsatzkraft mit einbezogen werden, die nur die Aufgabe übernimmt den Gesamtüberblick zu behalten, um auf weitere entstehende Gefahren hinzuweisen.
Sicherheitsabstand zu Trennschleifgeräten
Beim Einsatz von Trennschleifgeräten ist neben dem Schwenkbereich von 2 m zu beachten, dass je nach Gerätegröße ein Funkenstrahl von bis zu 10 m Länge entstehen kann, wobei die einzelnen Späne hier kurzfristig Temperaturen von über 1.000 °C aufweisen können. Zum einen besteht in dieser Entfernung hierdurch Brandgefahr, zum anderen können die feinen Späne in die Augen von anwesenden Personen gelangen. Hierbei ist ebenfalls zu beachten, dass auch der Wind diese Späne weitertragen kann, sodass der Radius des potenziellen Funkenniederschlags je nach Lage weiter ausfallen kann als 10 m. Bei entsprechend kleineren Geräten, wie z.B. einem Feinbohrschleifgerät, verringert sich dieser Abstand natürlich entsprechend.
[27]Sicherheitsabstände bei thermischen Trennarbeiten
Bei thermischen Trennarbeiten, insbesondere beim Brennschneiden oder dem Brennbohren, besteht die Gefahr des Funkenfluges im Regelfall für einen horizontalen und vertikalen Radius von 7,5 m. Beim Plasmaschneiden ist er geringer. Bei all diesen Verfahren ist aber zusätzlich zu beachten, dass im Gegensatz zum Trennschleifen keine feinen »nur« glühenden Späne erzeugt werden, sondern der austretende Schnittrückstand noch flüssig sein kann und in feinen und groben Tropfen umherfliegt. Durch die höheren Temperaturen und größeren Partikel wird von diesen entsprechend länger Wärme abgegeben, was eine Brandgefahr entsprechend intensiviert. Einzelne dieser Tröpfchen bilden im Flug durch Abkühlen kleine Kügelchen, vom Fachmann auch Schweißperlen genannt, und können auf entsprechend ebenem und hartem Untergrund noch gut weitere 2,5 m rollen. Wie bei den Trennschleifgeräten sollte ebenfalls ein unmittelbarer Abstand von 2 m Radius zur geräteführenden Einsatzkraft gewahrt werden.
[28]Beim Einsatz von Sauerstoff-Kernlanzen bestimmt die Länge dieser entsprechend den Schwenkbereich. Lanzenlängen bis 6 m sind möglich. Wobei für die gezündete Flamme mindestens 2 m zur tatsächlichen Länge hinzugerechnet werden...
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