Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Hinweis:
Das Logikverzeichnis soll Sie bei der Prüfung waffenrechtlicher Sachverhalte unterstützen. Es verbindet die Erläuterungen der Buchteile durch Vorgabe einer logischen Prüffolge, in der entsprechende Seitenverweise eingefasst wurden. Auf diesem Wege soll eine treffsichere Ergebnisfeststellung gewährleistet werden, die anders nur durch aufwändiges Blättern zu erreichen wäre.
1
Anwendung des WaffG
Bestehen Ausnahmen von der Anwendung des WaffG?
Seite 28
Sondervorschriften für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung und erheblich gefährdete Hoheitsträger, sowie für Staatsgäste und andere Besucher
Handelt es sich um eine Waffe bzw. um Munition i. S. d. WaffG?
Schusswaffe im weiteren Sinne
Seite 30 ff.
einschließlich gleichgestellte Gegenstände, wesentliche Teile, unbrauchbar gemachte Schusswaffen, Vorrichtungen und Nachbildungen
Technische, Tragbare Gegenstände
Seite 47 ff.
Hieb- und Stoßwaffen, Elektroimpuls- und Reizstoffsprühgeräte, Flammenwerfer, unkonventionelle Brand- und Sprengsätze (USBV), Geräte zum Drosseln, Schleudern
Nicht-Technische, Tragbare Gegenstände
Seite 53 f.
Spring-, Fall-, Faust-, Butterflymesser, Elektroimpulsgeräte für Tiere
Munition
Ist die Waffe ausdrücklich vom WaffG ausgenommen?
Unterwassersportgeräte mit Ausnahme § 2 Abs. 1, § 41 WaffG
Seite 65
Bestimmte Spielzeugschusswaffen und -gegenstände, Blasrohre, bestimmte unbrauchbar gemachte Schusswaffen und Nachbildungen mit Ausnahme des § 42a WaffG
Seite 66 ff.
2
Umgangsart mit der Waffe und mit Munition
Um welche Art des Umgangs handelt es sich?
Erwerben, Besitzen, Überlassen, Führen, Verbringen, Mitnehmen, Schießen, Herstellen, Bearbeiten und Instandsetzen, Handel treiben
Seite 56
Sind sämtliche Umgangsarten mit der Waffe bzw. der Munition verboten?
Verbotene Waffen und Munition; Ausnahmen im Einzelfall
Seite 57 ff.
Sind bestimmte Umgangsarten mit der Waffe bzw. mit der Munition ausnahmsweise erlaubnisfrei?
Seite 62 ff.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer WBK
Erlaubnisfreies Führen
Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
Erlaubnisfreie nichtgewerbsmäßige Herstellung (Munition)
Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme
3
Erlaubnispflicht und personenbezogene Voraussetzungen
Besitzt die Person für die entsprechende Umgangsart einen Erlaubnisschein?
Waffenbesitzkarte
Seite 79
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und entspr. Munition
Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Seite 81
Waffenbesitzkarte für Waffensammler und Waffensachverständige
Seite 82
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition
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