Die Diskussion um das tatsaechliche oder vermeintliche "Demokratiedefizit" der EU betrifft nicht zuletzt die Unionsagenturen, d.h. die zunehmend an die Stelle des herkoemmlichen mitgliedstaatlichen Vollzuges tretenden verselbstaendigten Verwaltungseinrichtungen von Union und Gemeinschaften. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission unlaengst eine Phase der Evaluation ausgerufen und angekuendigt, bis Ende 2009 von weiteren wesentlichen Ausdehnungen des Agenturwesens abzusehen. Das Kernproblem liegt darin, dass es fuer die Agenturen anders als fuer die Hauptorgane der Union kaum spezielle gruendungsvertragliche Ausformungen der allgemeinen, in Art. 6 Abs. 1 EU (bzw. Art. I-2 in der Fassung des Vertrags von Lissabon) normierten Verpflichtung auf das Demokratieprinzip gibt. Fuer dessen naehere Inhaltsbestimmung bietet sich das Agenturwesen damit als Referenzgebiet an. Auf der Basis einer umfassenden Klaerung von Reichweite und Grundsatzcharakter des Art. 6 Abs. 1 EU sowie einer verwaltungswissenschaftlichen Typisierung der bestehenden Einrichtungen konkretisiert Christoph Goerisch die demokratischen Anforderungen an das Agenturwesen. Das geschieht im Wege wertender Rechtsvergleichung und kritischer Analyse der grundlegenden "Meroni"-Entscheidungen des EuGH aus dem Jahre 1958 zum Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind in der derzeitigen Evaluationsphase auch im Hinblick auf die juengst vorgeschlagene Schaffung weiterer europaeischer Regulierungsagenturen (z.B. auf den Gebieten Telekommunikation und Energie) von Bedeutung.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
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ISBN-13
978-3-16-151174-5 (9783161511745)
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