Schweitzer Fachinformationen
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Richterliche Rechtsfindung ist fehleranfällig. Was unspektakulär klingt, belegen neuere empirische Daten eindrucksvoll. Durch Rationalitätsschwächen kann es zu Verzerrungen und jedenfalls dazu kommen, dass sachfremde Aspekte einfließen. Können Algorithmen und 'Künstliche Intelligenz' dazu beitragen, dass gerichtliche Entscheidungen 'rationaler' werden? Überlegungen zur Automatisierung im Recht sind nicht neu, müssen aber aufgrund neuer technischer Möglichkeiten und Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung neu gedacht werden. Eine vollständige Automatisierung scheidet allerdings aus. Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten, ist in vollautomatisierten Verfahren nicht möglich. Neben technischen sind es zuvorderst verfassungsrechtliche Hürden, die einem solchen Vorhaben Grenzen setzten. Ein Verbot algorithmenbasierter Unterstützungssysteme ist dem Grundgesetz indes nicht zu entnehmen. Sofern es gelingt, den Systemen rechtsstaatliche Funktionsweisen einzuhauchen, können neue Technologien die richterliche Rechtsfindung sinnvoll unterstützen
David Nink studierte von 2009 bis 2013 Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen 2015 war er als Forschungsreferent und Koordinator des Programmbereichs Digitalisierung am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer tätig, wo er insbesondere zum Datenschutzrecht sowie zu Rechtsfragen der Digitalisierung und der Regulierung neuer Technologien forschte. Im Frühjahr 2020 wurde er mit einer von Prof. Dr. Mario Martini betreuten Arbeit promoviert. David Nink ist Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht bei einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt
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