Schweitzer Fachinformationen
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Die "Verrohung der Debattenkultur" in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, YouTube und Twitter ist vor einiger Zeit in der breiten Öffentlichkeit angekommen und bietet nach wie vor viel Anlass für Diskussionen. Vorläufiger Höhepunkt in der Debatte um einen effektiven Umgang mit sog. Hasskriminalität stellt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dar, das erstmals konkrete Beschwerdeverfahren für soziale Netzwerke vorsieht - und bei einem Verstoß mit einem hohen Bußgeld droht. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob das Netzwerkdurchsetzungsgesetz das richtige Instrument ist, um Hasskriminalität in sozialen Netzwerken effektiv zu begegnen. Dabei erklärt die Autorin zunächst, warum die zivilrechtliche Inanspruchnahme von Verfasser*innen rechtswidriger Inhalte sowie die Strafverfolgung oftmals an ihre Grenzen stoßen und aus diesem Grund eine Inanspruchnahme der sozialen Netzwerke unumgängiglich ist. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und seine Novelle zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sind, allerdings nach wie vor gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Sandra Niggemann ist gegenwärtig Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin und hat unter anderem eine Ausbildungsstation im Bundeskanzleramt absolviert. Sie hat am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Öffentlich-rechtliche Abteilung, der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster promoviert.
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