Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Kapitel 2.5.2 Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen Die Regelung der Übertragung von Personengesellschaftsbeteiligungen zu Lebzeiten ist zum Verständnis der Vererbung von Personengesellschaftsbeteiligungen nur indirekt relevant. Gemäß §§ 717, 719 Abs. 1 BGB, 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB kann ein unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft nicht ohne die Zustimmung aller übrigen Gesellschafter über seinen Anteil an dem Gesellschaftsvermögen verfügen. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass die Gesellschafter ein schutzwürdiges Interesse daran haben, nicht gegen ihren Willen einen unerwünschten Mitgesellschafter zu erhalten, da eine Personengesellschaft auf den persönlichen Fähigkeiten der einzelnen Gesellschafter beruht. Sind die Gesellschafter der Meinung, dass dies nicht zu befürchten ist, so können sie gesellschaftsvertraglich die freie Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile festlegen. Diese Regelung der eingeschränkten Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile liefert eine Begründung für die gesetzlichen Regelungen der Unternehmensnachfolge bei Personengesellschaften. Wie noch näher erläutert wird, schließt der Gesetzgeber bei Fehlen einer gesellschaftsvertraglichen Regelung die freie Vererbbarkeit von Personengesellschaftsbeteiligungen aus. Entweder die Gesellschaft wird beim Tode eines Gesellschafters aufgelöst, oder der Gesellschafter scheidet mit seinem Tod aus der Gesellschaft aus. Diese Regelungen folgen denselben Erwägungsgründen wie die Regelung der eingeschränkten Übertragbarkeit der Anteile zu Lebzeiten. Die verbleibenden Gesellschafter sollen vor unerwünschten Mitgesellschaftern geschützt und die Entscheidung über den Nachfolger nicht in die Hand eines einzelnen Gesellschafters gelegt werden. Wie bereits erläutert, ist dies jedoch kein zwingendes Recht.
Dateiformat: PDFKopierschutz: ohne DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat PDF zeigt auf jeder Hardware eine Buchseite stets identisch an. Daher ist eine PDF auch für ein komplexes Layout geeignet, wie es bei Lehr- und Fachbüchern verwendet wird (Bilder, Tabellen, Spalten, Fußnoten). Bei kleinen Displays von E-Readern oder Smartphones sind PDF leider eher nervig, weil zu viel Scrollen notwendig ist. Ein Kopierschutz bzw. Digital Rights Management wird bei diesem E-Book nicht eingesetzt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.