Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Arbeitnehmerveranlagung und Freibetragsverfahren
Absetzbeträge
Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag
Unterhaltsabsetzbetrag
Sonstige Absetzbeträge
Freibeträge bei Veranlagung
Sonderausgaben
Werbungskosten
Außergewöhnliche Belastungen
Kinderfreibetrag
Lohnverrechnung
Lohn- und Lohnsteuerberechnung
Begünstigung bei einzelnen Lohnarten
Optimaler Dienstvertrag
Aufrollung beim Arbeitgeber
Antragsveranlagung
Pflichtveranlagung
im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Lohn bezogen
wenn Voraussetzungen für Pflichtveranlagung nicht vorliegen
neben den Lohneinkünften andere Einkünfte von mehr als 730 ?
keine Freibeträge
Geltendmachung des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages oder des Unterhaltsabsetzbetrages
gleichzeitig zwei oder mehrere Lohneinkünfte (mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander)
kein Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Beantragen von Freibeträgen für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen
steuerpflichtige Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung oder nach dem Heeresgebührengesetz, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen aus der Sozialversicherung, Unfallrenten, Insolvenz-Ausfallgelder, Rückzahlungen aus Weiterversicherungen
Vorlage der entsprechenden Belege
Verlustveranlagung
ein Freibetragsbescheid bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde (seit Veranlagung 2012)
Anrechnung ausländischer Steuern
zu Unrecht berücksichtigter Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag bzw erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Beantragen der Negativsteuer, Erstattung einer Abzugsteuer
unrichtige Erklärung oder Meldung betreffend Pendlerpauschale oder betreffend Kinderbetreuungszuschuss
bestimmte Bezüge der österreichischen Abgeordneten zum europäischen Parlament
Einkünfte aus Kapitalvermögen oder entsprechende betriebliche Einkünfte ohne Kapitalertragsteuerabzug (seit Veranlagung 2012)
Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen für die keine Immobilienertragsteuer entrichtet wurde (seit Veranlagung 2012)
Vorsätzliche Verkürzung der Lohnsteuer gemeinsam mit dem Arbeitgeber
ohne Antrag (Arbeitgeber kann, muss aber nicht aufrollen)
Formular L 1, wenn nur Lohneinkünfte Formular E 1 in allen anderen Fällen
Beleg über Kirchenbeitrag und Gewerkschaftsbeitrag (bei pensionsauszahlenden Stellen auch Belege über begünstigte Spenden) bei Dezemberabrechnung dem Arbeitgeber vorlegen
Beantragung innerhalb von fünf Jahren (für 2015 bis 31.12.2020, für 2010 noch bis 31.12.2015)
Abgabe der Steuererklärung L 1 bis 30.9. des Folgejahres bzw E 1 bis Ende April bzw bei elektronischer Übermittlung bis Ende Juni
Ab der Veranlagung 2016 (dh erstmals im Jahr 2017) wird es eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung geben, und zwar dann, wenn sich auf Grundlage der aus den Lohnzetteln bekannten Höhe der nichtselbständigen Einkünfte eine Steuergutschrift ergibt. Steuerpflichtige bekommen unabhängig von einem Antrag zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet. Die antragslose Veranlagung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (zB dürfen keine weiteren Einkünfte vorhanden sein). Sie wird dann zum Tragen kommen, wenn bis 30.6. des Folgejahres keine Abgabenerklärung eingebracht wurde.
Der frühere Jahresausgleich ist seit 1994 durch ein einheitliches Veranlagungsverfahren ersetzt. Folgende Verfahren für die Geltendmachung von Lohnsteuerbegünstigungen sind vorgesehen (früher: Jahresausgleich):
Wichtig: Ein Lohnzettel braucht bei den Steuererklärungen an das Finanzamt nicht beigelegt zu werden, weil bereits die Arbeitgeber sämtliche Lohnzettel direkt der Finanz zukommen lassen müssen. Ebenso müssen grundsätzlich keine Belege mitgesandt werden. Die Belege sind allerdings 7 Jahre aufzubewahren und können vom Finanzamt im Einzelfall abverlangt werden.
Seit 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung per Internet über FINANZOnline übermitteln. Dazu ist es erforderlich, sich bei FINANZOnline im Internet unter www.bmf.gv.at anzumelden. Siehe dazu Punkt 2 der Einleitung.
Folgende Formulare sind für Lohnsteuerzahler vorgesehen:
L 1
Erklärung zur Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung (früher Jahresausgleich)
L 1k
Beilage zu L 1 oder E 1 betreffend
L 1i
Beilage zu L 1 oder E 1 betreffend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Auslandsbezug:
L 2
Ausfüllhilfe für die ArbeitnehmerInnenveranlagung
L 16
Jahreslohnzettel, den der Arbeitgeber ausstellt (inkl Beitragsgrundlagennachweis)
L 17
Lohnbescheinigung für Grenzgänger uÄ
L 54
Antrag auf einen...
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Dateiformat: PDFKopierschutz: Adobe-DRM (Digital Rights Management)
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