Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Der Steuer-Profi Ob angestellt oder selbstständig: Jeder will Steuern sparen. Doch das Steuerrecht ist ein Dschungel, den der Laie kaum durchblickt. Verständlich und praxisnah aufbereitet, enthält auch das SteuerSparBuch 2014/2015 wieder alles Wissenswerte über Freibeträge und Absetzbeträge, Lohnsteuerbegünstigungen, Sozialversicherung, Einkommen- und Umsatzsteuer, Gewinnermittlung für Selbstständige sowie Tipps für steueroptimales Verhalten. Unter einem speziellen Link können Sie zahlreiche Formulare und Musterbriefe downloaden , die Ihnen Hilfestellung für die Steuererklärung bieten. Wenn Sie mobil Ihre Steuererklärung machen möchten, bieten wir Ihnen über die SteuerSparApp , die Sie in den entsprechenden Stores gratis erhalten, ein kostenpflichtiges Upgrade für das aktuelle Veranlagungsjahr an. Mögliche Änderungen durch den Gesetzgeber nach Drucklegung finden Sie unter www.steuersparbuch.at .
Arbeitnehmerveranlagung und Freibetragsverfahren
Absetzbeträge
• Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag
• Unterhaltsabsetzbetrag
• Sonstige Absetzbeträge
Freibeträge bei Veranlagung
• Sonderausgaben
• Werbungskosten
• Außergewöhnliche Belastungen
• Kinderfreibetrag
Lohnverrechnung
• Lohn- und Lohnsteuerberechnung
• Begünstigung bei einzelnen Lohnarten
• Optimaler Dienstvertrag
Aufrollung beim Arbeitgeber
Antragsveranlagung
Pflichtveranlagung
im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Lohn bezogen
wenn Voraussetzungen für Pflichtveranlagung nicht vorliegen
neben den Lohneinkünften andere Einkünfte von mehr als 730 €
keine Freibeträge
Geltendmachung des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages oder des Unterhaltsabsetzbetrages
gleichzeitig zwei oder mehrere Lohneinkünfte (mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander)
kein Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Beantragen von Freibeträgen für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen
steuerpflichtige Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung oder nach dem Heeresgebührengesetz, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen aus der Sozialversicherung, Unfallrenten, Insolvenz-Ausfallgelder, Rückzahlungen aus Weiterversicherungen
Vorlage der entsprechenden Belege
Verlustveranlagung
ein Freibetragsbescheid bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde (seit Veranlagung 2012)
Anrechnung ausländischer Steuern
zu Unrecht berücksichtigter Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag bzw erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Beantragen der Negativsteuer, Erstattung einer Abzugsteuer
unrichtige Erklärung oder Meldung betreffend Pendlerpauschale oder betreffend Kinderbetreuungszuschuss
bestimmte Bezüge der österreichischen Abgeordneten zum europäischen Parlament
Einkünfte aus Kapitalvermögen oder entsprechende betriebliche Einkünfte ohne Kapitalertragsteuerabzug (seit Veranlagung 2012)
Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen für die keine Immobilienertragsteuer entrichtet wurde (seit Veranlagung 2012)
Vorsätzliche Verkürzung der Lohnsteuer gemeinsam mit dem Arbeitgeber
ohne Antrag (Arbeitgeber kann, muss aber nicht aufrollen)
Formular L 1, wenn nur Lohneinkünfte Formular E 1 in allen anderen Fällen
Beleg über Kirchenbeitrag und Gewerkschaftsbeitrag (bei pensionsauszahlenden Stellen auch Belege über begünstigte Spenden) bei Dezemberabrechnung dem Arbeitgeber vorlegen
Beantragung innerhalb von fünf Jahren (für 2014 bis 31.12.2019)
Abgabe der Steuererklärung L 1 bis 30.9. des Folgejahres bzw E 1 bis Ende April bzw bei elektronischer Übermittlung bis Ende Juni
Der frühere Jahresausgleich ist seit 1994 durch ein einheitliches Veranlagungsverfahren ersetzt. Folgende Verfahren für die Geltendmachung von Lohnsteuerbegünstigungen sind vorgesehen (früher: Jahresausgleich):
Wichtig: Ein Lohnzettel braucht bei den Steuererklärungen an das Finanzamt nicht beigelegt zu werden, weil bereits die Arbeitgeber sämtliche Lohnzettel direkt der Finanz zukommen lassen müssen. Ebenso müssen grundsätzlich keine Belege mitgesandt werden. Die Belege sind allerdings 7 Jahre aufzubewahren und können vom Finanzamt im Einzelfall abverlangt werden.
Seit 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung per Internet über FINANZOnline übermitteln. Dazu ist es erforderlich, sich bei FINANZOnline im Internet unter www.bmf.gv.at anzumelden. Siehe dazu Punkt 2 der Einleitung.
Folgende Formulare sind für Lohnsteuerzahler vorgesehen:
L 1
Erklärung zur Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung (früher Jahresausgleich)
L 1k
Beilage zu L 1 oder E 1 betreffend
L 1i
Beilage zu L 1 oder E 1 betreffend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Auslandsbezug:
L 2
Ausfüllhilfe für die ArbeitnehmerInnenveranlagung
L 16
Jahreslohnzettel, den der Arbeitgeber ausstellt (inkl Beitragsgrundlagennachweis)
L 17
Lohnbescheinigung für Grenzgänger uÄ
L 54
Antrag auf einen Freibetragsbescheid
E 4
Antrag auf den Mehrkindzuschlag
Seit 2010 sind die Formulare für die ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1, L 1k, L 1i) in maschinenlesbarer Form gestaltet. Die Formulare sind dadurch übersichtlicher; gleichzeitig hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, die Daten durch Scannen zu übernehmen.
Daher ist Folgendes zu beachten:
Dateiformat: ePUBKopierschutz: Adobe-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat ePUB ist sehr gut für Romane und Sachbücher geeignet – also für „fließenden” Text ohne komplexes Layout. Bei E-Readern oder Smartphones passt sich der Zeilen- und Seitenumbruch automatisch den kleinen Displays an. Mit Adobe-DRM wird hier ein „harter” Kopierschutz verwendet. Wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen, können Sie das E-Book leider nicht öffnen. Daher müssen Sie bereits vor dem Download Ihre Lese-Hardware vorbereiten.Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen unbedingt nach Installation der Lese-Software diese mit Ihrer persönlichen Adobe-ID zu autorisieren!
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.
Dateiformat: PDFKopierschutz: Adobe-DRM (Digital Rights Management)
Das Dateiformat PDF zeigt auf jeder Hardware eine Buchseite stets identisch an. Daher ist eine PDF auch für ein komplexes Layout geeignet, wie es bei Lehr- und Fachbüchern verwendet wird (Bilder, Tabellen, Spalten, Fußnoten). Bei kleinen Displays von E-Readern oder Smartphones sind PDF leider eher nervig, weil zu viel Scrollen notwendig ist. Mit Adobe-DRM wird hier ein „harter” Kopierschutz verwendet. Wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen, können Sie das E-Book leider nicht öffnen. Daher müssen Sie bereits vor dem Download Ihre Lese-Hardware vorbereiten.
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen unbedingt nach Installation der Lese-Software diese mit Ihrer persönlichen Adobe-ID zu autorisieren!