Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Der Bankrechtstag 2021 widmete sich den Themen:
"Aktuelle Fragen der Prospekthaftung", "Europäische Verbandsklagen zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen - Königs- oder Holzweg?", "Verbraucherschutz durchgesetzt durch Zivilgerichte, Bankenaufsicht und Kartellbehörden?", "Digitale Anlagen", "Green Finance - EU Gesetzgebung für Nachhaltigkeit in der Finanzierung" und "ESG Governance für Banken"
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Herausgegeben von
Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz
Dr. iur., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht und Inhaber des Lehrstuhls für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Die vorliegende Schriftfassung des Referats auf den Bankrechtstag entspricht im zweiten Teil den Ausführungen des Verfassers in BRK 2022, 271?ff.
Einleitung: Charakteristika der Prospekthaftung
Ausweitungen auf Tatbestandsseite
Gesetzgeberische Aktivitäten
Entwicklungen jenseits des Gesetzes
Stolperfallen der Europäisierung
Entwicklungen im Haftungsrecht
Irrelevanz der Anlagestimmung
Positive Variante
Negative Variante
Würdigung und künftige Entlastungsmöglichkeiten
Neue Ausdeutung des § 12 Abs. 2 Nr. 2 WpPG im Rahmen der Telekom III-Entscheidung
Bisheriger Meinungsstand und inhaltliche Aussage
Folgen der neuen Sichtweise
Würdigung
Wortlaut und Teleologie
Einordnung in allgemeine Grundsätze haftungsausfüllender Kausalität
Parallelen zur Ad-Hoc-Publizität
Faktische Aushöhlung des § 12 Abs. 2 Nr. 2 WpPG
Fazit
Verbleibende Haftungsausschlussgründe
Geringes Entlastungspotenzial in § 12 Abs. 2 Nr. 3 - 5 WpPG
Kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (§ 12 Abs. 1 WpPG)
Zurechnung von Beraterverschulden
Auswahl- oder Überwachungsverschulden
Verhältnis der Haftungstatbestände
Allgemeines
Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung im engeren Sinne
Keine Duplizierung der Haftungssysteme
Verdrängungswirkung bei Unanwendbarkeit der spezialgesetzlichen Regelungen
Verbleibende Schutzlücken
Dogmatische Vorgehensweise
Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung im weiteren Sinne
Verständnis des II. und III. Zivilsenats
Verständnis des XI. Zivilsenats
Relevanz der Entscheidung
Inhaltliche Würdigung
Hinzutreten weiterer Elemente
Verhältnis zur Rechtsprechung anderer Senate
Einbindung in das KapMuG
Zusammenfassung in Thesen
Seit vielen Jahren schon wird im Schrifttum darüber geklagt, wie schwierig es geworden ist, in dem sich stetig wandelnden Kapitalmarktrecht den Überblick zu bewahren. Dieser Allgemeinbefund über das Kapitalmarktrecht gilt für das Prospektrecht noch einmal in verstärktem Maße. Zwar reichen die Anfänge des Prospektrechts mittlerweile 125 Jahre zurück,1 doch hat diese lange Tradition nicht dazu geführt, dass man sich auf dem Boden dieser Materie souverän zu bewegen weiß. Vielmehr ist sie tatsächlich auch für Experten nur noch schwer zu erfassen und im Hörsaal allenfalls in Grundzügen zu vermitteln.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Es beginnt damit, dass sich dieser Rechtsbereich in einer permanenten gesetzlichen Neuordnung auf nationaler und europäischer Ebene befindet. Sie hat dazu geführt, dass kaum eine BGH-Entscheidung zum Prospektrecht veröffentlicht wird, deren Gegenstand Vorschriften sind, die zu diesem Zeitpunkt aktuell im Gesetz stehen. Die Rechtsprechung wird von Altfällen dominiert, deren höchstrichterliche Ausdeutung der Exeget dann gedanklich mühsam auf die neue Rechtslage transponieren muss. Am Ende der gesetzlichen Neuordnung steht ein recht unübersichtliches Normenkonvolut, das teils auf nationaler, teils auf europäischer Ebene angesiedelt und in der Rechtsanwendung eigentümlich verwoben ist.2 Auf europäischer Ebene teilt sich die Rechtsmaterie in die EU-ProspektVO, Delegierte Verordnungen und weitere Rechtsakte auf. Auf nationaler Ebene muss im Ausgangspunkt zwischen dem Wertpapierprospektgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch und dem Vermögensanlagegesetz unterschieden werden. Weitere Einzelheiten müssen zusätzlichen Gesetzeswerken entnommen werden (vgl. allein zu den Ergänzungen aus neuerer Zeit die Ausführungen unter 2).
Neben dieser gesetzlichen Prospekthaftung besteht eine bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung, die nach herrschender (aber auch keinesfalls unumstrittener) Auffassung auf dem besonders diffusen und schwer greifbaren dogmatischen Fundament der Vertrauenshaftung beruht3 und in zwei verschiedene Ausprägungen aufgeteilt ist (im weiteren Sinne, im engeren Sinne). Die Existenzberechtigung dieser Ausprägungen und ihr Verhältnis zur spezialgesetzlichen Vertrauenshaftung sind bis heute ungeklärt. Ihr Hauptanwendungsgebiet liegt heute bei Altfällen, wobei zwischen alten und ganz alten Fällen zu unterscheiden ist, weil auch hier noch unterschiedliche Regime gelten (vgl. dazu die Ausführungen unter 5). Zudem wird die höchstrichterliche Entschlüsselung auf drei verschiedene Zivilsenate (II., III. und XI.) verteilt, deren Rechtsprechung nicht immer einheitlich verläuft (vgl. zur Veranschaulichung dieses Befundes die Ausführungen unter 5.3). Für die prozessuale Aufarbeitung schließlich steht eine hochkomplizierte verfahrensrechtliche...
Dateiformat: ePUBKopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat ePUB ist sehr gut für Romane und Sachbücher geeignet - also für „fließenden” Text ohne komplexes Layout. Bei E-Readern oder Smartphones passt sich der Zeilen- und Seitenumbruch automatisch den kleinen Displays an. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.