Schweitzer Fachinformationen
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[13]2. Kaufmännische Aspekte bei der Endfertigung
Bevor in den folgenden Kapiteln die Details der Ablaufplanung einer Endfertigung näher betrachtet werden, erfolgt an dieser Stelle ein Abriss der notwendigen kaufmännischen Prozesse.
Denn schon die begrenzten Budgets erfordern es, dass auch im Endfertigungsbereich richtig und realistisch kalkuliert wird. Das heißt zuerst einmal, wirklich alle Kosten, also auch das Verbrauchsmaterial, Kurierkosten und gewisse monetäre Reserven mit einzuplanen. Um sich über die zu erwartenden Kosten einen schnellen Überblick zu verschaffen, muss man erst einmal wissen, was alles zur »Endfertigung« dazugehört. Sie lässt sich in drei grobe Bereiche aufteilen:
Wird für einen Sender kalkuliert, beispielsweise für das ZDF, so sind die Kosten für diese drei Bereiche mittels eines Kalkulationsprogrammes zu erfassen. Als Kalkulationsprogramm akzeptieren die Sender in der Regel das Programm SESAM. SESAM ordnet die drei oben genannten Bereiche wie folgt zu: »Schneideraum« fällt unter Punkt 3, »Tonstudio« gehört zu Punkt 6 und der Komplex »Sendeband« wird unter Punkt 7 erfasst. Das Kalkulationsprogramm beinhaltet insgesamt neun Unterpunkte, die meisten beziehen sich jedoch mehr auf die Erstellung als auf die Endfertigung eines Films.
Idealerweise sucht sich der Endfertigungs-, Produktions- oder Herstellungsleiter - je nachdem, wer die Endfertigung kostenseitig betreut - einen bzw. mehrere Dienstleister, um die oben genannten Bereiche bestmöglich und kostengünstig abzudecken. Dabei ist zu bedenken, zum Beispiel den Schneideraum nicht allzu weit vom Wohnort des Cutters oder des Filmsets aufbauen zu lassen, um die Arbeitswege möglichst kurz zu halten und auf diese Weise auch Reise- und Kurierkosten zu vermeiden. Gleiches gilt für die Wahl des Tonstudios, des Kopierwerks und des Endfertigungsbetriebs.
Passende Dienstleister finden sich in den Anzeigenrubriken von Fachzeitschriften (zum Beispiel: Kameramann, Professional Production). Oder Sie greifen auf Dienstleister zurück, die Ihnen empfohlen werden oder die Sie bereits kennen. Sind geeignete Dienstleister gefunden, müssen im nächsten Schritt Angebote eingeholt werden.
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Abb.1 / Deckblatt einer Kalkulation, erstellt mit dem Kalkulationsprogramm SESAM
Was die Preise von Dienstleistern angeht, so lässt sich ein Preisanstieg von Nord nach Süd und ein Preisabfall von Nord nach Ost beobachten. Das heißt konkret, dass Endfertigungsbetriebe in Hamburg meist teurer sind als in Berlin und die Firmen in München wiederum mehr verlangen als in Hamburg. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel.
Bevor man also den Dienstleistern mitteilen kann, welche Aufgaben genau auf sie zukommen, müssen als Erstes die Eckdaten zu den jeweiligen Produktionen bekannt sein und kommuniziert werden. Hierbei ist folgender Fragekatalog hilfreich:
Wenn all dies beantwortet ist, sind genügend Informationen vorhanden, um ausreichend gedeckte Angebote einholen zu können.
Die Antwort auf die folgenden Fragen können nützliche Zusatzinformationen für die Angebotserstellung bringen:
Bereich Schneideraum:
Liegen die Angebote vor, sollte für die eigene Kalkulation mit mindestens zehn Prozent mehr an Kosten gerechnet werden, da gerade in der Endfertigung noch viele unvorhergesehene Ausgaben entstehen können. Dabei sollen die zehn Prozent an eventuellen Mehrkosten nicht darauf abzielen, dass falsch kalkuliert wurde. Diese Summe ist eher als Sicherheit zu betrachten, die im Idealfall geringer ausfällt. Da viele Fehler, die bereits während des Drehens passieren, sich bis in den Endfertigungsbereich erstrecken, sollte man an dieser Stelle Reserven einplanen.
So können bei der Aufnahme mit der Kamera beispielsweise Filterreflexionen auftreten, die während des Drehens nicht erkennbar sind. Sie fallen meist erst einen Tag später bei der Sichtung der Muster auf und manchmal ist es günstiger, diese Reflexionen zu retuschieren, als die Einstellung neu zu drehen. Hier stellt sich die Frage, ob die fehlerhaften Aufnahmen nicht bei der zuständigen Versicherung [16]geltend gemacht werden können. Die Antwort lautet: leider nein. Vor einigen Jahren war dies zwar noch möglich, da es keine klare Definition darüber gab, was genau »fehlerhafte Aufnahmen« sind. Mittlerweile ist das Regelwerk der meisten Versicherungen in diesem Bereich jedoch lückenlos und es lässt nur noch eine Schadensregulierung zu, wenn das Bild in irgendeiner Art und Weise destruktiv aufgezeichnet wurde und das Vorliegen eines technischen Defekts nachweisbar ist. Bei der Aufzeichnung auf Film kommen »Defekte« häufiger vor, weil das Filmmaterial mechanisch bewegt wird. Bei der digitalen Aufzeichnung hingegen lassen sich »Defekte« in der Regel fast komplett ausschließen bzw. entstehen erst gar nicht, da es keine, bzw. nur noch sehr wenige mechanischen Aufzeichnungen, je nach Kameratyp gibt. Dafür können andere Fehler auftreten, die entweder auf eine defekte Hardware oder eine korrupte Software zurückzuführen sind.
Ein anderer Zusatzkostenfaktor tritt beispielweise beim Austausch von Daten unter Dienstleistern auf, wenn diese mit Geräten arbeiten, die untereinander nicht kompatibel sind. Dies ist den Dienstleistern nicht schuldhaft anzurechnen und sie können nur in seltenen Fällen dafür belangt werden. Es empfiehlt sich aber, auf Kulanzbasis zu erfragen, ob Nachbesserungen möglich sind oder für geringere Kosten die Folgearbeiten ausgeführt werden können.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Im Rahmen der Farbkorrektur kann es vorkommen, dass Bildinhalte, die in extreme Richtungen korrigiert werden sollen - entweder ganz hell, ganz dunkel oder ganz bunt - unter technischen Kriterien anders als der sonstige Inhalt für die Farbkorrektur weitergeben werden müssen. Dabei fällt nicht selten erst in der Vorkorrektur auf, in der inhaltliche Entscheidungen über die Gestaltung des Looks des Filmes getroffen werden, da der Film erst in diesem Arbeitsprozess in voller Länge und Qualität vorliegt, dass die Daten mit anderen Parametern hätten übermittelt werden müssen. In diesem Zusammenhang ist dann unter Umständen mit Mehrkosten für den erneuten Datenimport mit geänderten Parametern einiger Bereiche zu rechnen.
Im Rahmen der Kalkulation ist außerdem zu bedenken, dass alle Angebote immer inklusive Verbrauchsmaterialien zu erstellen sind. Hierzu wieder ein Beispiel: Eine HDCAM-SR (Datenträger im Bandformat) als Sendeband schlägt pro Stück mit bis zu 200 Euro zu Buche, was bei vier bis acht Sendebändern immerhin einen Kostenfaktor von etwa 800 bis 1.600 Euro ausmacht. Außerdem ist das Material für die Aufzeichnung der Originalaufnahmen mit einzubeziehen.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass eine Kalkulation auch Personalkosten enthält, da einige Schneideräume keinen eigenen Cutter-Assistenten beschäftigen und fast alle Cutter freiberuflich arbeiten. Auch der Ton-Cutter sollte extra im Bereich Personal (Bereich 1) einkalkuliert werden. Als Grundlage für die Gehaltsverhandlungen [17]werden hierzu Tarifgagen verwendet. Auf die Kalkulation eines Komponisten wurde in diesem Bereich absichtlich verzichtet, da eine Vertragsschließung meist über einen Musikverlag mit speziellen Bedingungen erfolgt. Hierzu soll näher im Kapitel Musikerstellung / Musikbearbeitung eingegangen werden.
Fassen wir zusammen: Welche Kostenpunkte sollten konkret in einem Schneideraum-, Tonstudio-, und Sendebandangebot aufgeführt werden?
Schneideraum:
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