Schweitzer Fachinformationen
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Ausgangspunkt für die Entwicklung des Basisschein-Konzeptes war 1999 die Tatsache, dass in den deutschen Bundesländern sowohl auf Turnverbandsebene als auch im Schulbereich keine Einheitlichkeit in der Ausbildung im Trampolinturnen bestand. Beispielsweise wurden auf Turnverbandsebene verschiedene Konzepte verfolgt, was eine gegenseitige Anerkennung schwierig machte. Oft waren Vereinsvorsitzende nicht in der Lage, die tatsächliche Qualifikation eines Trainers einzuschätzen. In NRW wurde im Schulbereich die Kenntnis im Umgang mit dem Trampolin verlangt, aber eine Definition des Ausbildungsumfangs und -inhalts wurde nicht vorgenommen.
Zunächst umfasste der Basisschein 40 Lehreinheiten (LE) und war als ein zusammenhängender Lehrgang konzipiert. Schnell zeigte sich, dass eine Aufteilung und eine Reduzierung der LE erforderlich wurden. So entstand das Konzept vom geteilten Basisschein I und II, die in jeweils 16 LE alle breitensportrelevanten Inhalte vermitteln und zwischen den beiden Lehrgangsteilen genügend Zeit zum Erlernen der Hilfeleistung ermöglichen sollen.
Das Einstiegsalter für den Basisschein war ursprünglich 16 Jahre, mit der Einführung der Trainer-Assistentenausbildung wurde es dann auf 14 Jahre heruntergesetzt. Der Basisschein ist zeitlich unbegrenzt gültig und wird mit einer Bescheinigung bzw. einem Zertifikat des DTB beurkundet, die Umfang und Inhalte ausweisen.
Um den Umfang für die Ausbildung auf dem Trampolin-Großgerät nicht zu zeitintensiv zu gestalten und dennoch alle Interessengruppen zu bedienen, wurden Inhalte ausgegliedert und zwei separate Basisschein-Module entwickelt: der DTB-Basisschein Minitrampolin und der DTB-Basisschein Psychomotorik (erst ab 18 Jahren).
Die Basisschein-Lehrgänge werden ausschließlich von ausgebildeten Basisschein-Referenten durchgeführt, sodass eine bundesweite Einheitlichkeit und Qualität gewährleistet sind. Basisschein-Referenten können nur Personen werden, die eine Trainer C-Lizenz Trampolinturnen besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind.
Der DTB-Basisschein I ist an alle Interessenten gerichtet, die eine Trainer- oder Helfertätigkeit im Trampolinturnen aufnehmen möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, aber sehr hilfreich. Da der Praxisanteil des Lehrganges sehr hoch ist, ist eine körperliche Belastbarkeit sinnvoll, ansonsten können einige Lehrgangsinhalte nicht praktisch erprobt werden.
Ohne einen organisatorischen Anteil kommen Lehrgänge nicht aus, ebenso ist ein theoretisches Grundwissen erforderlich. Trampolin-Unfälle finden zu einem großen Teil beim Auf- und Abbau statt, daher nimmt dieser Teil einen großen Umfang im ersten Modul ein. Eine Vorbereitung auf die zu erwartenden Belastungen wird bei der Erwärmung und der Gymnastik konkretisiert, auf dem Trampolin werden Gewöhnungsübungen und Spielformen vermittelt. Oftmals ist die eigene Bewegungssicherheit der Teilnehmer auf dem Trampolin nicht gegeben, weshalb die Methodik nur für die Sprünge angesprochen wird, die keine Hilfeleistung erfordern. Da jedoch im DTB-Basisschein II in relativ kurzer Zeit eine sichere Hilfeleistung gezeigt werden muss, werden bereits im Teil I die Grundtechniken der Hilfeleistung an einfachen Sprüngen ausprobiert, damit sie später eigeninitiativ geübt werden können. Daraus ergeben sich die folgenden 16 Lehreinheiten (= 720 min):
Eine Überprüfung findet nicht statt. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Die Voraussetzung zur Teilnahme am DTB-Basisschein II ist der DTB-Basisschein I. Beide Lehrgänge können bei entsprechender Trampolin-Erfahrung auch kurz nacheinander absolviert werden.
Auch im Teil II sind Organisation und Theorie unabdinglich, der Geräteaufbau wird zwar nicht speziell geübt, muss aber für die Lehrgangsdurchführung eingerechnet werden, ebenso wie Erwärmung und Gymnastik. Die Grundtechniken der Hilfeleistung werden kurz wiederholt, um anschließend bei Bauch- und Rückensprung sowie bei Salto vorwärts und rückwärts Anwendung zu finden. Zum Schluss findet eine praktische Überprüfung der Hilfeleistung statt: Auf dem abschließenden Zertifikat werden die beiden Basisschein-Lehrgänge zusammen mit 32 LE bescheinigt. Zur Verdeutlichung der Anerkennung in den Bereichen Schule und Verein finden sich auf dem Zertifikat die Bezeichnungen "DTB-Basisschein II", "Qualifikationsnachweis für Sportlehrkräfte" und "Trainerassistenten-Schein".
Seit Oktober 2023 empfiehlt der DTB, dass die Landesturnverbände die Basisscheine I und II als zwei Module innerhalb der Trainer C-Ausbildung anrechnen.
Nicht in jeder Sporthalle stehen Trampolin-Großgeräte, Minitrampoline hingegen sind sehr verbreitet. In der Schule und in Turngruppen sind sie extrem beliebt, so dass eine Fortbildung mit diesem vielseitigen Gerät für viele Trainer empfehlenswert ist.
Wie beim Großgerät sind Organisation, Theorie, Geräteauf- und -abbau sowie Erwärmung, Gymnastik und Methodik unverzichtbare Bestandteile des Lehrganges. Als Besonderheit kann das Minitrampolin gut für Schauvorführungen und für Gerätebahnen und -kombinationen eingesetzt werden (16 LE = 720 min):
In Absprache mit dem Referenten können die Inhalte angepasst werden. Bei Abnahme einer Prüfung der Hilfeleistung wird ein Zertifikat ausgestellt, ohne Prüfung gibt es eine Bescheinigung.
Bereits in den 60er Jahren untersuchte KIPHARD die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten des Trampolins. Seither finden sich in sehr vielen therapeutischen Einrichtungen Trampoline, die unterstützend bei der Diagnostik und Behandlung von Patienten eingesetzt werden.
Der Deutsche Turner-Bund (DTB) und die deutsche akademie - aktionskreis psychomotorik e. V. (dakp) haben den DTB-Basisschein Psychomotorik I und II konzipiert, um therapeutisch ausgerichteten Interessenten die Mittel an die Hand zu geben, motorische Auffälligkeiten zu entdecken und zu behandeln. Das Mindestalter der Teilnehmer ist 18 Jahre. In 20 LE (= 900 min) werden im Teil I folgende Inhalte vermittelt:
Die Stundenaufteilung für das 2. Lehrgangsmodul (20 LE) orientiert sich sehr stark an der Teilnehmerschaft und kann deshalb nicht differenziert aufgeschlüsselt werden.
Die Teilnehmer erhalten am Lehrgangsende ein Zertifikat, das Inhalte und Umfang der Maßnahme ausweist.
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