1 - Das bietet Ihnen die CD-ROM [Seite 2]
2 - Inhaltsverzeichnis [Seite 6]
3 - Vorwort [Seite 11]
4 - Abkürzungsverzeichnis [Seite 13]
5 - 1 Erwerbsmöglichkeiten [Seite 16]
5.1 - Das Architektenhaus [Seite 17]
5.2 - Das Baubetreuungsobjekt [Seite 20]
5.3 - Das Bauträgerobjekt [Seite 22]
5.4 - Das Fertighaus [Seite 24]
5.5 - Der Erwerb bei einer Versteigerung [Seite 28]
6 - 2 Grundstück [Seite 34]
6.1 - Woher bekomme ich ein Grundstück? [Seite 35]
6.2 - Grundstücksanalyse [Seite 36]
6.3 - Bebaubarkeit des Grundstücks [Seite 37]
6.4 - Baunutzungsverordnung/Bebauungsplan [Seite 41]
6.5 - Auszug eines Bebauungsplanes [Seite 44]
6.6 - Kalkulation des Grundstückskaufpreises und der Nebenkosten [Seite 47]
7 - 3 Planung [Seite 52]
7.1 - Nachhaltiges Planen [Seite 61]
8 - 4 Kalkulation der Gesamtbaukosten [Seite 64]
8.1 - Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten [Seite 65]
8.2 - Erschließungskosten [Seite 65]
8.3 - Baukosten [Seite 66]
8.4 - Hausnebenkosten [Seite 67]
8.5 - Gesamtbaukosten [Seite 68]
8.6 - Prozentuale Aufschlüsselung der Baukosten [Seite 68]
9 - 5 Finanzierung [Seite 70]
9.1 - Was kann ich mir leisten? [Seite 70]
9.2 - Hypotheken [Seite 77]
9.3 - Disagio/Damnum [Seite 83]
9.4 - Effektivzins [Seite 85]
9.5 - Nebenkosten [Seite 86]
9.6 - Bausparen [Seite 88]
9.7 - Versicherungshypothek [Seite 91]
9.8 - Wo Kreditgeber die Belastungsgrenze ziehen [Seite 93]
10 - 6 Eigenleistung [Seite 94]
11 - 7 Baubeschreibung [Seite 102]
12 - 8 Bauzeitenplan [Seite 114]
12.1 - Darstellung eines Bauzeitenplans [Seite 114]
12.2 - Erläuterungen zum Bauzeitenplan [Seite 118]
13 - 9 Gewerke [Seite 124]
13.1 - Abbruch/Rodung [Seite 124]
13.2 - Erdarbeiten [Seite 125]
13.3 - Baugrubenumschlieflung [Seite 127]
13.4 - Unterfangungsarbeiten [Seite 129]
13.5 - Wasserhaltungsarbeiten [Seite 129]
13.6 - Rohbau [Seite 130]
13.7 - Dach [Seite 149]
13.8 - Fenster und Rollladen [Seite 161]
13.9 - Haustechnik [Seite 175]
13.10 - Putzarbeiten [Seite 206]
13.11 - Estrich [Seite 216]
13.12 - Innentüren [Seite 231]
13.13 - Malerarbeiten [Seite 247]
13.14 - Bodenbeläge [Seite 252]
14 - 10 Energiegewinnungssysteme - erneuerbare Energien [Seite 272]
14.1 - Solarkollektoranlagen [Seite 274]
14.2 - Photovoltaikanlagen [Seite 280]
14.3 - Wärmepumpen [Seite 287]
14.4 - Förderprogramme [Seite 294]
15 - 11 Die Energieeinsparverordnung - EnEV [Seite 296]
15.1 - Geltungsbereich [Seite 297]
15.2 - Berechnungsverfahren der EnEV [Seite 297]
15.3 - Die EnEV 2004 [Seite 300]
15.4 - Die EnEV 2007 [Seite 300]
15.5 - Novellierung EnEV 2009 [Seite 308]
15.6 - Was ist ein energieeffizientes Gebäude? [Seite 310]
16 - 12 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen ( HOAI) [Seite 314]
16.1 - Die Eckpunkte der novellierten HOAI 2009 [Seite 314]
16.2 - Leistungen und Leistungsbilder (§ 3 HOAI) [Seite 316]
16.3 - Anrechenbare Kosten (§ 4 HOAI) [Seite 319]
16.4 - Honorarzonen (§ 5 HOAI) [Seite 321]
16.5 - Grundlagen des Honorars (§ 6 HOAI) [Seite 322]
16.6 - Honorarvereinbarung (§ 7 HOAI) [Seite 323]
16.7 - Nebenkosten (§ 14, HOAI) [Seite 326]
16.8 - Zahlungen (§ 15, HOAI) [Seite 326]
16.9 - Honorare für Leistungen bei Gebäuden ( § 34, HOAI) [Seite 327]
16.10 - Beispiel: Ermittlung eines Architektenhonorars mit Hilfe der HOAI [Seite 330]
17 - 13 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) [Seite 340]
17.1 - Einblick in die Makler- und Bauträgerverordnung [Seite 340]
17.2 - Mängelrechte [Seite 350]
18 - 14 Bauphysik [Seite 356]
18.1 - Wärmeschutz [Seite 356]
18.2 - Schallschutz [Seite 373]
18.3 - Brandschutz [Seite 385]
18.4 - Feuchtigkeitsschutz [Seite 388]
18.5 - Holzschutz [Seite 396]
19 - 15 Abnahme [Seite 398]
19.1 - Arten von Abnahmen [Seite 401]
19.2 - Rechtliche Wirkungen einer Abnahme [Seite 404]
19.3 - Abnahme und Übergabeprotokoll [Seite 407]
19.4 - Beurteilung der Mangelfreiheit [Seite 409]
19.5 - Nacherfüllung und Mängelansprüche [Seite 414]
20 - 16 Versicherungen [Seite 424]
20.1 - Versicherungen während der Bauzeit [Seite 425]
20.2 - Versicherungen nach Bezug [Seite 425]
21 - 17 Sicherheit für Haus und Wohnung [Seite 430]
22 - 18 Umzug [Seite 436]
23 - Verzeichnisse [Seite 438]
23.1 - Abbildungen [Seite 438]
23.2 - Checklisten, Musterverträge und Übersichten [Seite 439]
23.3 - Tabellenverzeichnis [Seite 440]
23.4 - Stichwortverzeichnis [Seite 442]
24 - Anhang [Seite 458]
24.1 - Checklisten zur Qualitätskontrolle für die wesentlichen Gewerke [Seite 458]
24.2 - DIN-Normen Inhaltsverzeichnis44 (Stand 2009-10) [Seite 478]
9 Gewerke (S. 123-124)
Nachfolgend werden die beim schlüsselfertigen Bauen wesentlichen Gewerke behandelt, welche etwa in der Abfolge aufgeführt sind, in welcher das Gebäude errichtet wird. Diese Vorschläge und Hinweise sollen die Leistungen des Architekten nicht ersetzen, sondern lediglich das Überwachen der Tätigkeit der Handwerker erleichtern, wenn Sie die Leistung der einzelnen Bauhandwerker bei einem Baustellenbesuch selber kontrollieren wollen.
1 Abbruch/Rodung
Äußerst wichtig vor Beginn der Abbrucharbeiten ist die Kenntnis über das Vorhandensein von Leitungen aller Art im Gelände der Baustelle. Unvorstellbare Schäden und Regressansprüche sowie Personenschäden können bei unvorhergesehenem Antreffen oder Zerstören von Erdleitungen entstehen. Trennen der Anschlüsse der Versorgungsunternehmen für Wasser, Strom, Telefon, Gas, Kanal usw. gehört zu den ersten Arbeiten.
Einzelne Leistungen werden durch amtliche Stellen durchgeführt, allerdings nach einer entsprechenden Anlaufzeit. Daher müssen bei den zuständigen Behörden Anträge für Abmeldungen bzw. Stilllegungen rechtzeitig beantragt werden, damit im Bauablauf nicht schon vor Beginn der ersten Arbeiten Leerlaufzeiten entstehen. Aus der Abbruchgenehmigung geht hervor, welche besonderen Auflagen die Genehmigungsbehörde erlassen hat, wie z. B. Hinweise auf Umweltschutzauflagen, Baumschutzauflagen, Unfallverhütungsvorschriften, Auflagen über Schuttentsorgung. Häufig wird die Genehmigung zum Abbruch mit der aufschiebenden Wirkung erteilt, dass erst nach Vorliegen der Baugenehmigung mit dem Abbruch begonnen werden darf, oder – bei Abbrüchen von Wohngebäuden – eine bestandskräftige Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegen muss.
Tipp!
Vor Beginn der Abbrucharbeiten sollte die Abbruchgenehmigung an den Abbruchunternehmer weitergeleitet bzw. Bestandteil des Werkvertrags werden. Damit haftet er für Unfälle oder sonstige Schäden, die aus Nichtbeachtung der Auflagen entstehen. Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Kanal) sind vor Beginn der Abbrucharbeiten außer Betrieb zu setzen. Bei größeren und komplizierten Abbrüchen, Baugrubenumschließungen, Unterfangungen etc. ist es ratsam, ein Beweissicherungsgutachten erstellen zu lassen.
2 Erdarbeiten
Vor Beginn der Arbeiten sollte der Urzustand des Baugeländes durch Bestandsaufnahmen, Aufnahmen der Geländehöhen, der Umzäunungen, Nachbarbäume, Gehwege, Randsteine, Straßen, Pflasterungen, Fassaden usw. festgestellt werden, um sich vor später oft schwer abwehrbaren Regressansprüchen der jeweiligen Eigentümer und Nachbarn zu schützen. Fotografieren ist dabei wesentlich billiger als später stundenlang verhandeln und vielleicht sogar prozessieren zu müssen. Zu den Bestandsaufnahmen sollten Sie möglichst eine zweite Person hinzuziehen. Schriftliche und gegenseitig unterschriebene Protokolle schalten zusätzlich jeden Zweifel aus. Vor den Aushubarbeiten wird die Humusschicht abgehoben und in Mieten so gelagert, dass sie mit Bauschutt nicht vermischt werden kann. Der Aushub erfolgt heute auch bei kleineren Baugruben maschinell. Nacharbeiten oder schmale Streifenfundamente unterhalb der Baugrubensohle werden noch von Hand oder mit Unterstützung eines Krangreifers oder Minibaggers ausgeführt.