Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Bitte beachten Sie
Am Freitag, 03.10.2025 und am Sonntag, 05.10.2025 finden bei unserem externen E-Book Dienstleister jeweils zwischen 9.00 und 15.00 Uhr Wartungsarbeiten statt. Daher bitten wir Sie Ihre E-Book Bestellung außerhalb dieses Zeitraums durchzuführen. Möglicherweise kann die Zustellung des Download-Links auch außerhalb der Wartungsarbeiten an diesen Tagen zeitverzögert sein. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bei Problemen und Rückfragen kontaktieren Sie gerne unseren Schweitzer Fachinformationen E-Book Support, der Ihnen am Montag, 06.10.2025 dann auf Ihre Nachricht antworten wird.
1 Persecution and the Art of Writing, Social Research, 8, 4 (November 1941), p. 488-504; veränderter Wiederabdruck in: Persecution and the Art of Writing. Glencoe, Ill. 1952, p. 22-37. On Classical Political Philosophy, Social Research, 12, 1 (Februar 1945), p. 98-117; veränderter Wiederabdruck in: What Is Political Philosophy? And Other Studies. Glencoe, Ill. 1959, p. 78-94. Siehe dazu mit weiteren Angaben Die Erneuerung der Philosophie und die Herausforderung der Offenbarungsreligion. Zur Intention von Leo Strauss' «Thoughts on Machiavelli» in meiner Schrift Politische Philosophie und die Herausforderung der Offenbarungsreligion. München 2013, p. 43-46. - Die Abkürzungen S. für Seite und Anm. für Anmerkung bleiben Querverweisen innerhalb des vorliegenden Buches vorbehalten. Aus anderen Publikationen wird unter Verwendung der Abkürzungen p. und n. zitiert.
2 Die Schrift erschien in den Proceedings of the American Academy for Jewish Research, 13 (1943), p. 47-96 und ist wiederabgedruckt in Persecution and the Art of Writing, p. 95-141. Ich zitiere nach den Absätzen 1-45 und teile in Klammern die Seitenzahlen des Wiederabdrucks mit. Strauss schrieb den Text, wie er im Handexemplar des Sonderdrucks der Proceedings für sich notierte, in der Zeit «December 1941-August 1942 - with many long interruptions».
3 Daß Strauss den Begriff in The Law of Reason in the «Kuzari» einführt, heißt nicht, daß er zuvor vom philosophischen Leben nicht gesprochen hätte. Insonderheit spricht er in The Spirit of Sparta or the Taste of Xenophon (Social Research, 6, 4, November 1939, p. 502-536) dreimal - jeweils ohne den Gebrauch des bestimmten Artikels - von philosophic life (Abs. 35, p. 531-532). Aber die drei Charakterisierungen, die er 1939 im Kontext seiner Opposition des Gemeinwesens Sparta und des Philosophen Xenophon vornimmt - das philosophische Leben sei fundamentally different from political life, es sei of necessity private und es sei gleichbedeutend mit the denial of the gods of the city -, werden erst in der grundlegenden Exposition von 1943 auf Eine Wurzel zurückgeführt und aus ihr zusammenhängend entwickelt.
4 Am nächsten kommt dem noch in gewisser Weise Socrates and Aristophanes (New York 1966). Allerdings betreffen die alternativen Optionen dort nicht den Autor, der in Rede steht, sondern dessen prominentesten Gegenstand, und die Alternative scheint erst ganz am Ende des Buchs auf.
5 In Natural Right and History (Chicago 1953) bringt Strauss bereits durch die Wahl des Titels zum Ausdruck, daß er den Ausdruck Natural Law philosophisch nicht für unverzichtbar hält.
6 Aristoteles verwendet, anders als Platon, den Begriff philosophisches Leben, und er bringt den bios philosophos dabei ausdrücklich kontrastierend in einen Zusammenhang mit dem bios politikos: Politik 1324a25-32.
7 Das Motto, das Strauss für The Law of Reason in the «Kuzari» wählt, hat einen Bezug nicht nur auf Halevis Kuzari, sondern auch auf seine eigene Schrift: «Die Weisheit seiner linden Zunge half mir von dem zänkischen Volk. Halevi über Rabbi Baruch.» Was Halevi über Baruch sagt, geht auf zwei Bibel-Worte zurück: Sprüche XXV, 15 und Psalm XVIII, 44 (König David spricht von Gott).
8 3 (96-97) mit n. 4 und 5 sowie n. 103a (127).
9 2-4 (95-98). Um die begrifflichen Unterscheidungen und die technische Nomenklatur nicht zu verwirren, behalte ich die von Strauss verwendeten Ausdrücke «Natural Law» und «Law of Reason» sowie die Übersetzungen «rational laws» und «rational nomoi» (vernünftige Gesetze und vernünftige Gesetze [der Philosophen]) bei. In note 8 schreibt Strauss, daß der arabische Ausdruck, den er als «rational nomoi» wiedergibt, wörtlich «the intellectual nomoi» (die auf Verstand beruhenden nomoi) bedeutet. «I am not at all certain whether this literal translation is not the most adequate one. To justify the usual translation, one may refer to IV 3 (236, 16 f.) inter alia.» David Cassel, der den Kuzari nach Ibn Tibbons hebräischer Übersetzung ins Deutsche übertrug, gibt den Ausdruck und den ihm nächst verwandten im Jahrhundert nach Kant ohne weitere Unterscheidung als Vernunftgesetze wieder. (Das Buch Kusari des Jehuda ha-Levi nach dem hebräischen Texte des Jehuda Ibn-Tibbon herausgegeben, übersetzt und mit einem Commentar, so wie mit einer allgemeinen Einleitung versehen von Dr. David Cassel. Leipzig 1869. Zweite verbesserte Auflage.) Nicht anders hält es Hartwig Hirschfeld (Das Buch Al-Chazarî. Aus dem Arabischen des Abu-l-Hasan Jehuda Hallewi uebersetzt von Dr. Hartwig Hirschfeld. Breslau 1885). Charles Touati übersetzt mit législations rationelles (Le Kuzari. Apologie de la religion meprisée. Traduit sur le texte original arabe confronté avec la version hébraïque et accompagné d'une introduction et de notes par Charles Touati. Louvain-Paris 1994). Barry S. Kogan verwendet intellectual nomoi (i. e. laws) (The Book of Refutation and Proof on Behalf of the Despised Religion. Unveröffentlichte Übersetzung).
10 5-6 (98-100). Für einen Philosophiehistoriker, für den Philosophie und Religion unschwer zusammengehen, weil er die Frage, was ein Philosoph ist, nicht im Ernst stellt, bedeutet Halevi keine Herausforderung: «Seine Größe liegt vor allem in seiner religiösen Dichtung, und in ihr wiederum ist er am meisten er selbst, wenn sie Israel und Zion zum Gegenstande hat. Den Stolz auf die Erwählung Israels, den Schmerz über sein Leiden und die Sehnsucht nach seiner Erlösung hat kein anderer jüdischer Dichter so rührend und innig wie er ausgedrückt. Dasselbe Empfinden durchdringt auch seine Philosophie. Sie will die jüdische Lehre als den alleinigen Träger religiöser Wahrheit und den alleinigen Quell religiösen Lebens, das jüdische Volk als den allein zur Verwirklichung religiösen Lebens befähigten Kern der Menschheit erweisen.» Julius Guttmann: Die Philosophie des Judentums. München 1933, p. 138.
11 «In the case of an author of Halevi's rank, it is safe to assume that the connection between the content of his work and its form is as necessary as such a connection can possibly be: he must have chosen the peculiar form of the Kuzari because he considered it the ideal setting for a defence of Judaism» 8 (101).
12 7-10 (100-104).
13 11 (104-106). Kuzari I, 1 (1-2); IV, 13 (252-254) und V, 14 (328). Platon: Apologie 20d6-e2; 20e-23c.
14 «. the philosopher who admits his incompetence concerning the specific experiences of the believer, would acknowledge, considering the infinite importance of any genuine revelation, that his position in regard to the intelligent believer is, possibly, not merely unambiguously worse, but infinitely worse than that of a blind man as compared with that of a man who sees» 12 (107).
15 Strauss hält eigens fest, «that the attitude of the philosophers is not altered if the people of Socrates' time are replaced by the adherents of revealed religion» (n. 33). Beachte Spinozas Wort über die Unverständlichkeit der Bibel und Strauss' Erörterung von Spinozas «Bekenntnis» in How to Study Spinoza's «Theologico-Political Treatise» (1948) in: Persecution and the Art of Writing,...
Dateiformat: ePUBKopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat ePUB ist sehr gut für Romane und Sachbücher geeignet - also für „fließenden” Text ohne komplexes Layout. Bei E-Readern oder Smartphones passt sich der Zeilen- und Seitenumbruch automatisch den kleinen Displays an. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.