Schweitzer Fachinformationen
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Liquidität ist eine nicht zu vernachlässigende Steuerungsgröße in Unternehmen, da Investitionen oder ein Unternehmenswachstum nur durch entsprechende Geldmittel möglich werden. Manche formulieren dies etwas überspitzt "Nur Bares ist Wahres!"
Bezogen auf unser Autobeispiel würde das aber bedeuten, dass wir zum Zeitpunkt der Auszahlung ? 32.000,- benötigen und damit eine stark verringerte oder möglicherweise sehr schlechte Liquidität hätten und in den Jahren darauf eine sehr gute, da man ja für die Anschaffung des PKWs dann keine Mittel mehr benötigen würde. Das "dicke Ende" kommt erst wieder nach ein paar Jahren, wo wiederum eine beträchtliche Summe Geld benötigt werden würde. D.h. man hat große Schwankungen in der Liquidität. Ein Unternehmer, der sich nur an der Geldvermögensänderung orientiert, unterliegt analog dazu ziemlichen "Stimmungsschwankungen". Zu Beginn "pfui" und die nächsten Jahre "hui".
Der Erfolg orientiert sich an der Änderung des Reinvermögens.
Einen anderen Weg beschreitet ein Unternehmer, der nicht liquiditätsorientiert, sondern erfolgsorientiert rechnet. Die Anschaffung des PKWs stellt für ihn trotz Liquiditätsverschlechterung noch keinen Misserfolg dar, da er dann zwar weniger Geld hat, dafür aber einen Zuwachs an Sachvermögen. Für den Unternehmer ist dieser Vorgang erfolgsneutral, da sich seine Gesamt-Vermögenslage nicht verändert hat (Aktivtausch). D.h., dieser Unternehmer orientiert sich nicht nur an der Geldvermögensänderung, sondern an der Veränderung des sogenannten Reinvermögens. Dabei gilt:
Geldvermögen (liquide Mittel + Forderungen - Verbindlichkeiten)
+
Sachvermögen (Wertansätze Finanzbuchhaltung)
=
Reinvermögen (Nettovermögen)
Abbildung 7: Veränderung des Reinvermögens durch Ertrag und Aufwand
Abbildung 8: Veränderung des Eigenkapitals durch Ertrag und Aufwand
Reinvermögensänderung kann auch als Eigenkapitaländerung betrachtet werden.
Ein Unternehmen ist dann erfolgreicher geworden, wenn sich das Reinvermögen der aktuellen Periode gegenüber der Vorperiode erhöht hat. Dies kann man auch als Zuwachs des Eigenkapitals darstellen.
Das Reinvermögen ändert sich durch Ertrag und Aufwand.
Jeden Vorgang, der zu einer Erhöhung dieses Reinvermögens führt, nennt man Ertrag.
Jeden Vorgang, der zu einer Minderung des Reinvermögens führt, nennt man Aufwand.
Etwas anders formuliert:
Ertrag ist Wertschaffung.
Aufwand ist Wertverbrauch.
Bezogen auf unser PKW-Beispiel bedeutet das, dass die Anschaffung noch keine Reinvermögenserhöhung ist, da einerseits zwar Geldvermögen verbraucht wird (? 32.000,-), andererseits aber Sachvermögen geschaffen wird (1 PKW, Wert ? 32.000,-).
Trotzdem weist der Unternehmer am Ende der Periode weniger Reinvermögen auf, da durch den Gebrauch des PKWs ein Vermögensverbrauch entsteht (Abschreibung ? 4.000,- pro Jahr bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 8 Jahren). Bei kluger Verwendung des PKWs werden aber zusätzliche Vermögenswerte geschaffen (z.B. Geld aus Beratungsleistung oder Taxihonorar), die den Wertverlust des PKWs (? 4.000,-) übersteigen. Wenn der Saldo aus Wertverbrauch (Aufwand) und Wertschaffung (Ertrag) positiv ist, hat sich das Reinvermögen erhöht oder anders ausgedrückt, das Unternehmen hat Gewinn erwirtschaftet und sein Eigenkapital gesteigert.
Abbildung 9: Unterschied zwischen Einnahme und Ertrag
Beispiel 1: Verkauf von Vermögensgegenständen zum Buchwert
Beispiel 2: Forderungen aufgrund erbrachter Leistungen; Verkauf auf Ziel
Beispiel 3: Zuschreibung (Wertaufholung) von Vermögensgegenständen
Abbildung 10: Unterschied zwischen Ausgaben und Aufwendungen
Beispiel 4: Anschaffung (Kauf) von Vermögensgegenständen
Beispiel 5: Mietzahlungen
Beispiel 6: Abschreibung von Vermögensgegenständen
Der Unternehmenserfolg ändert sich mit Aufwand und Ertrag.
Aus der Saldierung von Aufwendungen und Erträgen lässt sich der Unternehmenserfolg ermitteln. D.h. jeder Wertverbrauch vermindert und jede Wertschaffung erhöht den Unternehmenserfolg.
Außerordentlicher, betriebsfremder bzw. periodenfremder Aufwand und Ertrag sind keine Kosten bzw. Leistungen.
Auch die Kostenrechnung versucht, mittels Wertverbrauch und Wertschaffung den Unternehmenserfolg zu ermitteln. Man achtet dabei aber - im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung - ganz genau darauf, ob der Wertverbrauch auch für die Erstellung einer betrieblichen Leistung erfolgt oder ob dieser z.B. für eine betriebsfremde Leistung getätigt wird. Beispiele hierfür sind Spenden, Personal- und Sachaufwand für nichtbetriebsnotwendige Vermögenswerte (Forstbesitz eines Industrieunternehmens, Palais von Banken etc.).
Als Aufwendung gilt in der Finanzbuchhaltung auch periodenfremder oder außerordentlicher Wertverzehr. In der Kostenrechnung werden diese Wertverbrauche entweder eliminiert oder normalisiert (Ansatz durchschnittlicher Werte).
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass zwischen Kosten und Aufwendungen bzw. Erträgen und Leistungen zum Großteil eine Übereinstimmung existiert. Die Werte für die Kostenrechnung kommen deshalb auch überwiegend und beinahe unverändert aus der Finanzbuchhaltung (Fibu). Aufgrund der speziellen Informationsinteressen ist aber bei einigen Positionen eine Änderung notwendig, weil:
existieren.
"Abweichungen bei der Mengenbasis" meint die bereits erwähnten "betriebsfremden" Aufwendungen, aber auch sogenannte Zusatzkosten. Das sind Werte, die es in der Fibu gar nicht gibt, wie z.B. kalkulatorische Zinsen und kalkulatorischer Unternehmerlohn.
"Abweichungen im Wertansatz" meint, dass die Aufwendungen und Erträge "umbewertet" werden müssen. So wird beispielsweise die Abschreibung in der Bilanz anders ermittelt als in der Kostenrechnung. Man spricht deshalb auch von "Anderskosten".
"Abweichungen im Zeitpunkt des Ausweises" betreffen vor allem außerordentliche Ereignisse, wie z.B. nicht versicherte Brandschäden oder periodenfremde Aufwendungen, die nicht schon im Rahmen der Rechnungsabgrenzung berücksichtigt wurden.
Abbildung 11: Unterschied zwischen Erträgen und Leistungen
Beispiel 1: Mieterträge für ein nicht betriebsnotwendiges Gebäude
Beispiel 2: Gewinne aus dem Verkauf von Waren
Beispiel 3: Gratisreparatur
Abbildung 12: Abgrenzung Aufwendungen und Kosten
Beispiel 1: Spende an das Rote Kreuz
Beispiel 2: Kursverluste bei Wertpapieren des Anlagevermögens, Katastrophenschäden
Beispiel 3: Betriebssteuernachzahlungen
Beispiel 4: Typischer Material- und Personalaufwand
Beispiel 5: Abschreibungen, die auf Basis von Wiederbeschaffungswerten anstatt von Anschaffungswerten kalkuliert wurden
Beispiel 6: Kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
Zusammenfassend ergibt sich daraus folgende Kosten-/Leistungsdefinition
Kosten und Leistungen sind bewertete(r), sachzielbezogene(r), betriebszweckbezogene(r) Güterverbrauch bzw. Gütererstellung einer Abrechnungsperiode.
Kosten und Leistungen sind:
Bewertete(r),
sachzielbezogene(r),...
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