Schweitzer Fachinformationen
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Stellen Sie sich einmal vor, Sie schenken einer Bank Ihr Geld, damit die Bank es Ihnen dann ausleiht und Sie dafür Zinsen bezahlen. Eine absurde Konstellation. Doch genauso funktioniert unser derzeitiges Geldsystem.
Wir Bürgerinnen und Bürger haben den Banken, ohne es zu bemerken, die Herstellung von elektronischem Geld überlassen und zahlen ihnen Zinsen, damit das benötigte Geld über Kredite in Umlauf kommt. Anstatt selbst das notwendige Geld zu erzeugen und auszugeben, müssen sich unsere Staaten bei den Banken verschulden.
Damit haben wir die zwei großen Privilegien des heutigen Bankengeldsystems beschrieben. Diese zwei Privilegien zu Gunsten einer kleinen Finanzelite sind des Pudels Kern! Sie sind geschickt verborgen, offiziell gibt es sie gar nicht. Kein Parlament und keine Regierung hat sich jemals darüber Gedanken gemacht und sie beschlossen. Doch wir alle bezahlen dafür und unsere Demokratien laufen in vielen Lebensgebieten aus dem Ruder. Die zwei Privilegien sind: die Giralgeldschöpfung der Banken sowie die Inumlaufbringung von Geld durch Bankkredite (Schuldgeldsystem).
Bis zu 90 Prozent allen Geldes stellen die Banken her
Der Ökonom Richard Werner, der an der Universität von Southampton Internationales Bankgeschäft lehrt, hat 2012 in Frankfurt eine Umfrage mit tausend Bürgern durchführen lassen. Es wurde die Frage gestellt: „Wer erzeugt und verteilt das Geld?” 84 % der Befragten dachten, dass entweder die Zentralbank oder die Regierung das Geld in Umlauf bringe und darüber entscheide, wer es bekommt. Auf die Frage „Würden Sie einem System zustimmen, in dem die Mehrheit der Geldmenge durch meist private, auch profitorientierte Unternehmen produziert und verteilt wird und nicht durch staatliche Organe?”, antworteten 90 % mit: „Nein, das wollen wir nicht.“ – Leider funktioniert unser heutiges Geldsystem aber genau so. 1
Die Zentralbanken erzeugen den geringsten Teil unseres Geldes, nämlich nur das Bargeld, also die Geldscheine und die Münzen. Daneben gibt es den größeren Teil des elektronischen Geldes. Das elektronische Geld auf unseren Girokonten wird auch Giralgeld oder Buchgeld genannt. Giro kommt aus dem Italienischen und bedeutet „Kreis“, „Drehung“ oder „Umlauf “. Und dieses so bezeichnete Geld macht den allergrößten Teil des existierenden Geldes aus und wird von den Banken produziert. Unter Banken verstehen wir alle Banken außer den Zentralbanken, also alle Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Kantonal- oder Landesbanken etc. Alleine in Deutschland gibt es über 2.000 Banken mit 38.000 Zweigstellen. Im Euro-Raum waren von 2008 bis 2012 im Durchschnitt 4.676 Milliarden Euro im Umlauf, von den Statistikern auch „Geldmenge M1“ genannt. Diese bestand aus 864 Milliarden Bargeld der Europäischen Zentralbank (EZB) und 3.811 Milliarden Giralgeld der Banken. Die Banken stellten also 81 Prozent aller Euros her.
In der Schweiz waren von 2003 bis 2012 im Durchschnitt 340 Milliarden Franken im Umlauf. Von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) kamen 40 Milliarden Franken Bargeld, die Banken erzeugten 300 Milliarden Franken an Giralgeld, also 87 Prozent aller Franken.
Das Ergebnis ist also frappierend: Die Banken stellen fast unser ganzes Geld her!
Was heißt Geldmenge M1?
Diese besteht aus allen umlaufenden Münzen und Geldscheinen sowie allen Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten. Spargelder, über die man nicht täglich verfügen kann, sind nicht in der Geldmenge M1 enthalten, sondern je nach Kündigungsfrist in der Geldmenge M2 und M3. Uns interessiert die Geldmenge M1, denn das ist das tatsächlich vorhandene gegenwärtige und flüssige Geld. Sparguthaben der Geldmenge M2 oder M3 muss man zuerst in Giralgeld der Geldmenge M1 umtauschen, um damit bezahlen zu können.
Was ist mit dem Buchgeld der Zentralbank?
Stimmt es wirklich, dass die Banken alles Giralgeld (= Buchgeld) herstellen? Man liest doch immer in der Presse, dass die „Zentralbanken den Banken Geld leihen“, den „Leitzins festlegen“ oder gar „die Märkte mit Geld fluten“? Also muss es doch auch Buchgeld der Zentralbank geben?
Ja, das gibt es, aber es kommt nicht in Umlauf. Kein gewöhnlicher Mensch oder Unternehmen bekommt Zentralbank-Buchgeld je zu sehen. Nur die Banken haben ein Konto bei der Zentralbank, die Kontonummer ist die Bankleitzahl. Die Chefbuchhalter der Banken gehen mit Zentralbank-Buchgeld um, doch zum Shoppen können sie es auch nicht benützen. Man kann damit nämlich nicht das machen, was Menschen normalerweise mit Geld tun. Es dient nur regulatorischen Zwecken und dem internen Zahlungsverkehr zwischen den Banken.
Es gibt also zwei voneinander getrennte Geldkreisläufe mit Zentralbank-Buchgeld und mit Banken-Buchgeld. Das gehört zur Grundstruktur unseres Geldsystems, auch wenn viele das nicht wissen.
Nachdem die Banken elektronisches Geld auf Girokonten erzeugt haben, müssen sie sich zu einem geringen Teil bei der Zentralbank „refinanzieren“, sozusagen Rückendeckung holen. Dazu bekommen sie von der Zentralbank Kredite, so dass Zentralbankguthaben, auch „Reserven” genannt, entstehen. Diese Guthaben bleiben bei der Zentralbank stehen und kommen nicht in Umlauf. Hinter einem kleinen Teil des Buchgeldes der Banken steht also – wie ein Spiegelbild – Buchgeld der Zentralbank. Das ändert aber an dem Befund, dass die Banken fast alles Geld erzeugen, kaum etwas.
Auch nach Abzug der Zentralbankguthaben der Banken: 77 Prozent aller Euro und Franken erzeugen die Banken alleine!
Die Statistiker erfassen alles von Zentralbanken geschaffene Papiergeld und Buchgeld und sagen dazu „Basisgeld“ (EZB = Europäische Zentralbank), „Notenbankgeld“ (SNB = Schweizerische Nationalbank) oder “Geldmenge M0“. Es ist also sehr einfach zu vergleichen, wie viel Geld die Zentralbanken insgesamt herausgeben und wie viel Geld tatsächlich im Umlauf ist. Dazu braucht man nur das Basisgeld von der Geldmenge M1 abzuziehen. Heraus kommt, wie viel Geld die Banken ganz alleine herstellen, auch ohne Rückendeckung durch die Zentralbank. Der mehrjährige Mittelwert für den Euro-Raum und die Schweiz ist derselbe: 77 Prozent aller Euros und Franken produzieren die Banken ganz alleine.
Giralgeld der Banken ist kein gesetzliches Zahlungsmittel
Das Recht auf Geldschöpfung war früher immer das Königsrecht. In der Demokratie sind wir Bürgerinnen und Bürger der Souverän, aber wir sind unaufmerksame Könige und haben das Geldschöpfungsrecht weitgehend den Banken überlassen. Zwar werden die Münzen nach wie vor von den Staaten geprägt und das Papiergeld von Zentralbanken gedruckt. Doch alles Giralgeld erzeugen die Banken. Die Produktion des elektronischen Geldes haben wir einfach verschlafen!
Dieses war früher noch nicht so wichtig. Bis 1960 fand bargeldloser Zahlungsverkehr vor allem nur zwischen Banken und großen Unternehmen statt. Ansonsten war Papier- und Münzgeld vorherrschend. Löhne wurden bar in Lohntüten verteilt. Daran erinnert sich kaum noch jemand. Das Girokonto für alle kam erst nach 1960 auf. Heute ist Bargeld für Kleineinkäufe zwar immer noch beliebt, doch das Meiste läuft über Überweisungen und Kreditkarten. Laut Zahlungsverkehrsstatistik der Deutschen Bundesbank betrug 2008 der Wert der bargeldlosen Zahlungen durch Nicht-Banken 73.788 Mrd. Euro. Demgegenüber stehen Barzahlungen im Wert von nur ca. 700 Mrd. Euro. Das sind weniger als ein Prozent aller Zahlungen. 2
Hier besteht ein rechtliches Problem. Das Giralgeld, mit dem 99 Prozent aller Zahlungen stattfinden, ist nämlich gar kein gesetzliches Zahlungsmittel. Nur Münzen und Papiergeld sind gesetzliche Zahlungsmittel mit Annahmezwang. Giralgeld ist privates Geld mit dem Rechtsstatus von Gutscheinen oder Rabattmarken. Niemand ist per Gesetz verpflichtet, Überweisungen anzunehmen, und könnte Barzahlung verlangen. Doch das interessiert inzwischen selbst den Staat nicht mehr. So weigert sich die Polizei, gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen, mit dem Argument, die Barzahlung sei zu kompliziert. Der gesetzliche Annahmezwang von Bargeld interessiert sie offensichtlich nicht mehr. Auch Gerichte verlangen in ihren Urteilen Giralgeld-Überweisungen. Damit ist rechtliche Einrichtung des „gesetzlichen Zahlungsmittels“ in der Praxis völlig ausgehöhlt. Es steht an, auch das Giralgeld zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel zu erklären, genauso wie Münz- und Papiergeld. Damit würde das Giralgeld aus dem rein privaten Rechtsraum in den öffentlichen Rechtsraum kommen.
Es mag sein, dass solche Überlegungen nicht jeden berühren. Das Ganze hat aber eine sehr handfeste Dimension, die jeden betrifft. In einer Studie der Bundesbank zur...
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